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Erbschaftssteuer Stundung bei selbstgenutzter Immobilie

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Erbschaftssteuer stunden: So sichern Sie Ihr selbstgenutztes Eigenheim vor dem Verkauf

Erbschaftssteuer stunden: So sichern Sie Ihr selbstgenutztes Eigenheim vor dem Verkauf

Erbschaftssteuer stunden: So sichern Sie Ihr selbstgenutztes Eigenheim vor dem Verkauf

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

12.06.2025

8

Minuten

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Immobilienbewertung bei Auctoa

Sie haben ein Haus geerbt, aber die Erbschaftssteuer übersteigt Ihre liquiden Mittel? Das Gesetz bietet eine Lösung, um Ihr neues Zuhause zu schützen. Erfahren Sie, wie Sie die Zahlung der Erbschaftssteuer für eine selbstgenutzte Immobilie legal um bis zu 10 Jahre aufschieben können.

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Das Thema kurz und kompakt

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Die Erbschaftssteuer für eine selbstgenutzte Immobilie kann auf Antrag bis zu 10 Jahre zinsfrei gestundet werden.

Voraussetzung ist, dass der Erbe die Steuer nur durch den Verkauf der geerbten Immobilie aufbringen kann.

Die Stundung endet sofort, wenn die Selbstnutzung aufgegeben oder die Immobilie veräußert wird.

Der Erbfall bringt oft eine Immobilie, aber selten das nötige Bargeld für die fällige Erbschaftssteuer. Stehen Sie auch vor der Frage, wie Sie die Steuerlast von zehntausenden Euro stemmen sollen, ohne das geerbte Elternhaus verkaufen zu müssen? Genau für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Schutzregelung geschaffen: die Stundung der Erbschaftssteuer nach § 28 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie diese Möglichkeit nutzen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und Ihr Immobilienerbe zu sichern.

Das Wichtigste in Kürze: Stundung als Schutzschild

Das Wichtigste in Kürze: Stundung als Schutzschild

Das Wichtigste in Kürze: Stundung als Schutzschild

Das Wichtigste in Kürze: Stundung als Schutzschild

Die Stundung der Erbschaftssteuer für eine selbstgenutzte Immobilie ist ein gesetzlich verankertes Recht, das Erben vor einem erzwungenen Verkauf schützen soll. Hier sind die Kernpunkte:

  • Bis zu 10 Jahre Aufschub: Die auf die Immobilie entfallende Steuer kann auf Antrag für maximal zehn Jahre gestundet werden.

  • Zinslos bei Erbschaft: Erfolgt der Erwerb durch einen Erbfall, ist die Stundung komplett zinsfrei.

  • Bedingung der Selbstnutzung: Die Stundung gilt nur, solange Sie die geerbte Immobilie auch tatsächlich selbst bewohnen.

  • Nachweis der Notwendigkeit: Sie müssen darlegen, dass die Zahlung der Steuer nur durch eine Veräußerung der Immobilie möglich wäre.

Diese Regelung verschafft Ihnen die nötige Zeit, um die Steuerschuld ohne den Verlust des Familienheims zu begleichen.

Voraussetzungen für die Stundung bei Selbstnutzung prüfen

Voraussetzungen für die Stundung bei Selbstnutzung prüfen

Voraussetzungen für die Stundung bei Selbstnutzung prüfen

Voraussetzungen für die Stundung bei Selbstnutzung prüfen

Um eine Stundung der Erbschaftssteuer für eine selbstgenutzte Immobilie zu erhalten, müssen Sie mehrere Kriterien erfüllen, die das Finanzamt genau prüft. Der Gesetzgeber will mit § 28 Abs. 3 ErbStG gezielt den Erhalt von Wohnraum fördern. Die erste Hürde ist die Art der Immobilie und deren Nutzung. Begünstigt ist der Erwerb von Todes wegen, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder um Wohneigentum handelt, das Sie als Erbe unverzüglich selbst zu Wohnzwecken nutzen. Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2025 gilt dies für alle Arten von selbstgenutztem Wohneigentum. Die wohl größte Herausforderung ist der Nachweis, dass Sie die Steuerschuld nur durch den Verkauf der geerbten Immobilie begleichen können. Das Finanzamt prüft hierfür Ihr gesamtes eigenes und das mitgeerbte Vermögen. Schon die theoretische Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, kann zur Ablehnung des Antrags führen. Eine genaue Kenntnis über den Verkehrswert Ihrer Immobilie ist daher unerlässlich. Diese Prüfung stellt sicher, dass nur Erben profitieren, die sich tatsächlich in einer finanziellen Zwangslage befinden.

Der Antrag: Wie Sie die Stundung korrekt beantragen

Der Antrag: Wie Sie die Stundung korrekt beantragen

Der Antrag: Wie Sie die Stundung korrekt beantragen

Der Antrag: Wie Sie die Stundung korrekt beantragen

Der Antrag auf Stundung ist ein formaler Prozess, der Sorgfalt erfordert. Sie sollten den Antrag direkt zusammen mit Ihrer Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Eine verspätete Antragsstellung birgt das Risiko, dass die Steuer bereits fällig wird. Für einen erfolgreichen Antrag müssen Sie Ihre finanzielle Situation transparent offenlegen. Dazu gehört eine detaillierte Aufstellung Ihres gesamten Vermögens. Folgende Unterlagen sind entscheidend:

  1. Vollständige Vermögensaufstellung: Listen Sie alle Vermögenswerte auf, inklusive Bankguthaben, Wertpapiere und weiteres Immobilienvermögen.

  2. Nachweis der Selbstnutzung: Legen Sie eine Meldebescheinigung oder andere Dokumente vor, die Ihren Einzug belegen.

  3. Begründung der Notwendigkeit: Erklären Sie schriftlich, warum die Steuerzahlung ohne den Verkauf der Immobilie nicht möglich ist.

  4. Aktuelles Immobiliengutachten: Ein neutrales Gutachten untermauert den Wert der Immobilie und die darauf entfallende Steuerlast. Die Rolle eines Gutachtens bei einer Erbschaft ist hierbei zentral.

Ein unvollständiger Antrag führt fast immer zu Rückfragen und Verzögerungen von mehreren Wochen. Die genaue Berechnung der anteiligen Steuer auf die Immobilie ist komplex, weshalb ein Erbschaftssteuer-Rechner eine erste Orientierung bieten kann. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag von Anfang an auf einem soliden Fundament steht.


Dauer und Ende der Stundung: Was Sie beachten müssen

Dauer und Ende der Stundung: Was Sie beachten müssen

Dauer und Ende der Stundung: Was Sie beachten müssen

Dauer und Ende der Stundung: Was Sie beachten müssen

Die Stundung wird für maximal zehn Jahre gewährt, ist bei Erbschaften zinslos und endet, sobald die Voraussetzungen entfallen. Der häufigste Grund für das Ende der Stundung ist die Aufgabe der Selbstnutzung. Ziehen Sie also vor Ablauf der zehn Jahre aus, wird die verbleibende Reststeuer sofort fällig. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Immobilie verkaufen oder verschenken. Die sofortige Fälligkeit kann Sie unvorbereitet treffen und den finanziellen Druck, den Sie vermeiden wollten, wiederherstellen. Es ist daher wichtig, jede Nutzungsänderung dem Finanzamt umgehend zu melden. Planen Sie langfristig und bedenken Sie, dass die Steuer nicht erlassen, sondern nur aufgeschoben ist. Eine durchdachte Finanzplanung, eventuell unterstützt durch einen digitalen Erbschaftsmanager, hilft Ihnen, die Steuerlast am Ende des Stundungszeitraums zu bewältigen. So bleibt die Stundung ein wirksames Instrument und wird nicht zur Falle.

Fazit: Stundung als strategisches Instrument nutzen

Fazit: Stundung als strategisches Instrument nutzen

Fazit: Stundung als strategisches Instrument nutzen

Fazit: Stundung als strategisches Instrument nutzen

Die Stundung der Erbschaftssteuer für eine selbstgenutzte Immobilie ist ein wertvolles Recht für Erben. Sie verhindert einen Notverkauf und gibt Ihnen bis zu zehn Jahre Zeit, die Steuerschuld zu begleichen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem gut vorbereiteten Antrag, der dem Finanzamt transparent nachweist, dass die Zahlung ohne Veräußerung unmöglich ist. Der entscheidende Faktor ist oft ein präzises und unabhängiges Immobiliengutachten. Mit einer professionellen Bewertung von Auctoa oder einer ersten Analyse durch unseren ImmoGPT-Chat schaffen Sie eine solide Basis für Ihren Antrag. Nutzen Sie diese gesetzliche Möglichkeit strategisch, um Ihr Familienerbe zu sichern. Eine sorgfältige Planung ist der beste Weg, um die Hürden der Erbschaftssteuer zu meistern.

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Wie weise ich nach, dass ich die Steuer nur durch Immobilienverkauf zahlen kann?

Sie müssen dem Finanzamt eine lückenlose Vermögensaufstellung vorlegen. Diese umfasst alle Kontostände, Depots, weiteres Immobilienvermögen und sonstige wertvolle Güter. Eine schriftliche Begründung, warum diese Mittel nicht zur Steuerzahlung herangezogen werden können, ist ebenfalls erforderlich.



Welchen Unterschied gibt es zwischen der Stundung nach § 28 ErbStG und § 222 AO?

§ 28 ErbStG ist eine spezielle Regelung für geerbten oder geschenkten Wohnraum, die bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf eine bis zu zehnjährige, bei Erbschaft zinslose Stundung gewährt. § 222 AO ist die allgemeine Stundungsregel der Abgabenordnung, die eine erhebliche Härte für den Steuerzahler erfordert und eine Ermessensentscheidung des Finanzamts ist, die in der Regel mit Zinsen verbunden ist.



Kann ich die Stundung auch für eine vermietete Immobilie beantragen?

Ja, § 28 Abs. 3 ErbStG ermöglicht auch eine Stundung für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien. Die Bedingungen sind ähnlich: Sie müssen nachweisen, dass die Steuer nur durch Veräußerung des Objekts aufgebracht werden kann.



Was ist, wenn mein Antrag auf Stundung abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, müssen Sie die festgesetzte Erbschaftssteuer innerhalb der gesetzten Frist zahlen. Sie können gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch einlegen. In diesem Fall ist die Konsultation eines Steuerberaters dringend zu empfehlen.



Welche Rolle spielt der Immobilienwert für den Antrag?

Der Immobilienwert ist zentral. Er bestimmt die Höhe der anteiligen Erbschaftssteuer, für die eine Stundung beantragt wird. Ein vom Finanzamt anerkannter, realistischer Verkehrswert, oft durch ein Gutachten belegt, ist die Grundlage für die gesamte Berechnung und Argumentation.



Gilt die erweiterte Stundungsregelung von 2025 auch für ältere Erbfälle?

Nein, die Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2024, die die Stundung auf alle Arten selbstgenutzter Immobilien ausweitet, gilt für Erwerbe, bei denen die Steuer nach dem 31. Dezember 2024 entsteht.



FAQ

FAQ

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Wie weise ich nach, dass ich die Steuer nur durch Immobilienverkauf zahlen kann?

Sie müssen dem Finanzamt eine lückenlose Vermögensaufstellung vorlegen. Diese umfasst alle Kontostände, Depots, weiteres Immobilienvermögen und sonstige wertvolle Güter. Eine schriftliche Begründung, warum diese Mittel nicht zur Steuerzahlung herangezogen werden können, ist ebenfalls erforderlich.



Welchen Unterschied gibt es zwischen der Stundung nach § 28 ErbStG und § 222 AO?

§ 28 ErbStG ist eine spezielle Regelung für geerbten oder geschenkten Wohnraum, die bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf eine bis zu zehnjährige, bei Erbschaft zinslose Stundung gewährt. § 222 AO ist die allgemeine Stundungsregel der Abgabenordnung, die eine erhebliche Härte für den Steuerzahler erfordert und eine Ermessensentscheidung des Finanzamts ist, die in der Regel mit Zinsen verbunden ist.



Kann ich die Stundung auch für eine vermietete Immobilie beantragen?

Ja, § 28 Abs. 3 ErbStG ermöglicht auch eine Stundung für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien. Die Bedingungen sind ähnlich: Sie müssen nachweisen, dass die Steuer nur durch Veräußerung des Objekts aufgebracht werden kann.



Was ist, wenn mein Antrag auf Stundung abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, müssen Sie die festgesetzte Erbschaftssteuer innerhalb der gesetzten Frist zahlen. Sie können gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch einlegen. In diesem Fall ist die Konsultation eines Steuerberaters dringend zu empfehlen.



Welche Rolle spielt der Immobilienwert für den Antrag?

Der Immobilienwert ist zentral. Er bestimmt die Höhe der anteiligen Erbschaftssteuer, für die eine Stundung beantragt wird. Ein vom Finanzamt anerkannter, realistischer Verkehrswert, oft durch ein Gutachten belegt, ist die Grundlage für die gesamte Berechnung und Argumentation.



Gilt die erweiterte Stundungsregelung von 2025 auch für ältere Erbfälle?

Nein, die Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2024, die die Stundung auf alle Arten selbstgenutzter Immobilien ausweitet, gilt für Erwerbe, bei denen die Steuer nach dem 31. Dezember 2024 entsteht.



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