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HGB Marktwertbestimmung für Immobilien: So sichern Sie korrekte Bilanzwerte

HGB Marktwertbestimmung für Immobilien: So sichern Sie korrekte Bilanzwerte

HGB Marktwertbestimmung für Immobilien: So sichern Sie korrekte Bilanzwerte

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

21.07.2025

10

Minuten

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Erbschaftsmanager bei Auctoa

Steht in Ihrer Bilanz der wahre Wert Ihrer Immobilien? Eine fehlerhafte HGB-Marktwertbestimmung kann Ihr Eigenkapital um über 10 % verzerren und zu hohen Steuerlasten führen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Fallstricke vermeiden und Werte korrekt ansetzen.

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Das Thema kurz und kompakt

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Die HGB-Bewertung basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip, wobei der Wert durch das Niederstwertprinzip nach unten begrenzt wird, falls eine dauerhafte Wertminderung vorliegt.

Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei dauerhaftem Wertverlust Pflicht; entfällt der Grund, muss eine Zuschreibung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten erfolgen.

Für Erben ist ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV entscheidend, um eine potenziell zu hohe Erbschaftsteuer-Festsetzung durch das Finanzamt zu korrigieren.

Die Bewertung von Immobilien nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist für Eigentümer, Erben und Unternehmen ein kritisches, aber oft unterschätztes Thema. Anders als bei internationalen Standards (IFRS) stehen hier nicht maximale Marktwerte, sondern das kaufmännische Vorsichtsprinzip im Vordergrund. Eine korrekte HGB-Marktwertbestimmung für Immobilien sichert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Pflichten, sondern schützt auch vor überhöhten Steuerforderungen und falschen unternehmerischen Entscheidungen. Ob bei der Erbschaftsteuer, dem Verkauf oder der reinen Bilanzierung – bereits kleine Fehler bei der Anwendung von Anschaffungskosten- und Niederstwertprinzip können finanzielle Folgen von 5-stelligen Beträgen nach sich ziehen. Wir führen Sie durch die 4 zentralen Säulen der HGB-Bewertung und zeigen, wie Sie Werte präzise ermitteln.

Fundament der Bewertung: Das Anschaffungskostenprinzip nach § 255 HGB

Fundament der Bewertung: Das Anschaffungskostenprinzip nach § 255 HGB

Fundament der Bewertung: Das Anschaffungskostenprinzip nach § 255 HGB

Fundament der Bewertung: Das Anschaffungskostenprinzip nach § 255 HGB

Die Basis für jede Immobilienbewertung nach deutschem Handelsrecht bildet das Anschaffungskostenprinzip. Laut § 253 Abs. 1 HGB dürfen Vermögensgegenstände höchstens mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz angesetzt werden. Diese Regelung dient dem Gläubigerschutz und verhindert, dass unrealisierte Gewinne, etwa durch reine Marktschwankungen, ausgewiesen werden. Der Anschaffungspreis, der in der Regel dem Nettobetrag aus dem Kaufvertrag entspricht, ist dabei nur ein Teil der gesamten Anschaffungskosten.

Zu den Anschaffungskosten zählen alle Aufwendungen, die geleistet werden, um die Immobilie zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Gemäß § 255 HGB gehören dazu neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %), Notargebühren (ca. 1,5 %) und Maklercourtagen. Erhaltene Minderungen wie Skonti oder Rabatte müssen hingegen von den Gesamtkosten abgezogen werden. Die korrekte Ermittlung dieser Kosten ist der erste Schritt zu einer soliden Bilanzierung. Ein falscher Ansatz kann die Abschreibungsbasis um bis zu 10 % verfälschen. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Anschaffungskostenmodell bei Immobilien. Diese präzise, aber konservative Bewertungsmethode bildet die Obergrenze des Werts in Ihrer Bilanz.

Sicherheitsnetz für die Bilanz: Das gemilderte Niederstwertprinzip

Sicherheitsnetz für die Bilanz: Das gemilderte Niederstwertprinzip

Sicherheitsnetz für die Bilanz: Das gemilderte Niederstwertprinzip

Sicherheitsnetz für die Bilanz: Das gemilderte Niederstwertprinzip

Was passiert, wenn der Marktwert Ihrer Immobilie unter die (bereits abgeschriebenen) Anschaffungskosten fällt? Hier greift das in § 253 Abs. 3 HGB verankerte Niederstwertprinzip. Es stellt sicher, dass Vermögensgegenstände nicht zu hoch bewertet werden, und dient als kaufmännisches Vorsichtsinstrument. Für Immobilien als Teil des Anlagevermögens gilt die „gemilderte“ Form dieses Prinzips. Eine außerplanmäßige Abschreibung auf einen niedrigeren Marktwert ist nur dann zwingend erforderlich, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Eine dauerhafte Wertminderung kann durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden. Die häufigsten Gründe sind:

  • Erhebliche Bauschäden, zum Beispiel durch einen unentdeckten Wasserschaden, der die Bausubstanz nachhaltig schädigt.

  • Struktureller Leerstand von über 20 % in der Umgebung, der die Vermietbarkeit langfristig einschränkt.

  • Negative Standortentwicklungen wie die Schließung eines großen Arbeitgebers in der Region.

  • Rechtliche Nutzungsbeschränkungen, die nach dem Erwerb eintreten und den Wert um mehr als 15 % senken.

Kurzfristige Marktschwankungen, wie sie in den letzten 24 Monaten zu beobachten waren, rechtfertigen allein noch keine Abschreibung. Die Unterscheidung zwischen HGB und internationalen Standards ist hierbei wesentlich, wie unser Artikel zum Unterschied zwischen IFRS und HGB detailliert erläutert. Die sorgfältige Prüfung auf dauerhafte Wertminderungen ist entscheidend, um den Buchwert korrekt anzupassen.

Wertverlust abbilden: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen

Wertverlust abbilden: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen

Wertverlust abbilden: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen

Wertverlust abbilden: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen

Der Wert einer Immobilie sinkt nicht nur durch Markteinflüsse, sondern auch durch normale Abnutzung. Die planmäßige Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über seine voraussichtliche Nutzungsdauer. Ein Gebäude mit Anschaffungskosten von 2.000.000 € und einer Nutzungsdauer von 50 Jahren wird jährlich mit 40.000 € abgeschrieben. Der Grundstückswert selbst wird nicht abgeschrieben, da Grund und Boden keiner Abnutzung unterliegen.

Die außerplanmäßige Abschreibung wird hingegen bei einer unerwarteten, dauerhaften Wertminderung vorgenommen, wie im vorigen Abschnitt beschrieben. Fällt beispielsweise der Verkehrswert einer Immobilie mit einem Buchwert von 800.000 € aufgrund eines irreparablen Schadens auf 600.000 €, muss eine außerplanmäßige Abschreibung von 200.000 € erfolgen. Diese Maßnahme nach § 253 Abs. 3 HGB ist keine Option, sondern eine Pflicht. Sie sorgt dafür, dass die Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zeichnet. Die korrekte Handhabung beider Abschreibungsarten ist für die Bewertung von Betriebsgrundstücken unerlässlich.

Den Marktwert bestimmen: Die Verfahren der ImmoWertV als Maßstab

Den Marktwert bestimmen: Die Verfahren der ImmoWertV als Maßstab

Den Marktwert bestimmen: Die Verfahren der ImmoWertV als Maßstab

Den Marktwert bestimmen: Die Verfahren der ImmoWertV als Maßstab

Um das Niederstwertprinzip anwenden zu können, benötigen Sie einen verlässlichen Marktwert (Verkehrswert) als Vergleichsgröße. Dieser Wert wird nicht willkürlich geschätzt, sondern nach den standardisierten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt. Obwohl der Marktwert nicht direkt in die HGB-Bilanz einfließt (außer bei einer Abwertung), ist seine korrekte Ermittlung für den Test unabdingbar. Ein fehlerhaft ermittelter Verkehrswert kann zu unterlassenen oder überhöhten Abschreibungen führen.

Die ImmoWertV kennt 3 Hauptverfahren zur Wertermittlung:

  1. Vergleichswertverfahren: Hierbei wird der Wert aus den Kaufpreisen ähnlicher, kürzlich verkaufter Immobilien in der Nachbarschaft abgeleitet. Es ist das bevorzugte Verfahren für selbstgenutzte Wohnhäuser und Wohnungen.

  2. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren ist entscheidend für vermietete Objekte. Es berechnet den Wert auf Basis der zukünftig zu erwartenden Netto-Mieteinnahmen.

  3. Sachwertverfahren: Wenn keine Vergleichs- oder Ertragsdaten vorliegen, wird dieses Verfahren genutzt. Es ermittelt die Kosten für einen fiktiven Neubau und zieht die Alterswertminderung ab.

Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt stark von der Immobilienart und der Datenverfügbarkeit ab. Während ein klassisches Gutachten oft 4 bis 6 Wochen dauert, liefert der KI-gestützte Ansatz von Auctoa eine datenbasierte Einschätzung innerhalb von 48 Stunden. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf, um eine schnelle und neutrale Bewertung zu erhalten. Die Kenntnis des exakten Marktwerts ist der Schlüssel zur korrekten Anwendung der HGB-Bewertungsmethoden.

Wertaufholung nach § 253 Abs. 5 HGB: Das Zuschreibungsgebot nutzen

Wertaufholung nach § 253 Abs. 5 HGB: Das Zuschreibungsgebot nutzen

Wertaufholung nach § 253 Abs. 5 HGB: Das Zuschreibungsgebot nutzen

Wertaufholung nach § 253 Abs. 5 HGB: Das Zuschreibungsgebot nutzen

Eine außerplanmäßige Abschreibung ist kein permanenter Zustand. Entfällt der Grund für eine frühere Abwertung, greift das Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB. Angenommen, eine Immobilie wurde wegen starker Lärmbelästigung durch eine 5-jährige Großbaustelle um 100.000 € abgewertet. Nach Abschluss der Bauarbeiten und Wiederherstellung der ursprünglichen Lagequalität muss dieser Wert wieder zugeschrieben werden.

Die Zuschreibung ist jedoch streng limitiert: Der neue Buchwert darf die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen. Das bedeutet, der Wert wird maximal auf den Betrag angehoben, den die Immobilie ohne die außerplanmäßige Abschreibung heute hätte – also die ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich der regulären planmäßigen Abschreibungen. Dieses Gebot stellt sicher, dass stille Reserven, die durch die temporäre Abwertung entstanden sind, wieder aufgelöst werden, sobald die Begründung dafür entfällt. Die Einhaltung der Offenlegungspflichten bei Immobilienbewertungen ist hierbei von großer Bedeutung.

Sonderfall für Erben und Eigentümer: Verkehrswert entscheidet über Steuerlast

Sonderfall für Erben und Eigentümer: Verkehrswert entscheidet über Steuerlast

Sonderfall für Erben und Eigentümer: Verkehrswert entscheidet über Steuerlast

Sonderfall für Erben und Eigentümer: Verkehrswert entscheidet über Steuerlast

Gerade für Erben und private Immobilienbesitzer ist die HGB-Marktwertbestimmung für Immobilien von hoher praktischer Relevanz. Im Erbfall setzt das Finanzamt den Wert der Immobilie zur Berechnung der Erbschaftsteuer an. Dabei werden oft pauschale Bewertungsverfahren genutzt, die individuelle Besonderheiten wie einen Sanierungsstau oder rechtliche Beschränkungen nicht ausreichend berücksichtigen. Dies kann zu einer um 15-25 % zu hohen Steuerforderung führen.

Sie haben als Erbe das Recht, durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten einen niedrigeren, tatsächlichen Marktwert nachzuweisen. Ein solches Gutachten, erstellt nach den Verfahren der ImmoWertV, kann Ihre Steuerlast erheblich senken. Ein Investment von 2.000 € in ein Gutachten kann in vielen Fällen eine Steuerersparnis von über 20.000 € bedeuten. Ob Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, behalten oder Miterben auszahlen möchten – eine neutrale, datengetriebene Bewertung ist die Grundlage für eine faire und finanziell optimierte Entscheidung. Der ImmoGPT-Chat von Auctoa kann Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung liefern und aufzeigen, ob sich ein detailliertes Gutachten für Sie lohnt.

hgb-marktwertbestimmung-immobilien

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Die HGB-Marktwertbestimmung für Immobilien ist weit mehr als eine buchhalterische Pflichtübung. Sie ist ein aktives Instrument zur Steuerung Ihres Vermögens und Ihrer Steuerlast. Die konsequente Anwendung der Prinzipien – von den Anschaffungskosten über das Niederstwertprinzip bis hin zum Wertaufholungsgebot – schützt vor bösen Überraschungen und deckt stille Reserven auf. Eine Abweichung vom Buchwert zum tatsächlichen Marktwert von 30 % ist bei älteren Immobilien keine Seltenheit. Verlassen Sie sich nicht auf veraltete Buchwerte oder pauschale Annahmen. Eine regelmäßige, professionelle Bewertung gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie für fundierte Entscheidungen benötigen. Ihre Bilanz sollte ein Werkzeug für die Zukunft sein, kein Spiegel der Vergangenheit.

Wie wird der Marktwert für die HGB-Bewertung ermittelt?

Der Marktwert (oder Verkehrswert) wird nach den in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegten Verfahren ermittelt: dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Dieser Wert dient als Referenz für die Prüfung, ob eine außerplanmäßige Abschreibung nach dem Niederstwertprinzip notwendig ist.



Was gehört alles zu den Anschaffungskosten einer Immobilie nach HGB?

Zu den Anschaffungskosten nach § 255 HGB zählen der Netto-Kaufpreis, die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie eventuelle Maklerprovisionen. Anschaffungspreisminderungen wie Rabatte oder Skonti müssen abgezogen werden.



Was bedeutet 'voraussichtlich dauerhafte' Wertminderung?

Eine Wertminderung gilt als dauerhaft, wenn der Wert der Immobilie die fortgeführten Anschaffungskosten während eines erheblichen Teils der Restnutzungsdauer voraussichtlich nicht mehr erreichen wird. Kurzfristige Marktschwankungen allein reichen dafür in der Regel nicht aus.



Was ist das Wertaufholungsgebot?

Das Wertaufholungsgebot (§ 253 Abs. 5 HGB) verpflichtet Unternehmen, eine zuvor vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung rückgängig zu machen (Zuschreibung), wenn die Gründe für die Abwertung weggefallen sind. Die Wertobergrenze sind dabei immer die fortgeführten Anschaffungskosten.



Muss ich auch ein unbebautes Grundstück abschreiben?

Nein, Grund und Boden unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, da sie sich nicht abnutzen. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist jedoch möglich, wenn der Wert des Grundstücks dauerhaft sinkt, zum Beispiel durch Altlasten oder eine negative Änderung des Bebauungsplans.



Wie kann Auctoa bei der HGB-Bewertung helfen?

Auctoa liefert mittels KI-gestützter Analyse innerhalb von 48 Stunden eine präzise, datengetriebene Ermittlung des Verkehrswerts. Dieser Wert ist die notwendige Grundlage für den Niederstwerttest im Rahmen der HGB-Bilanzierung und hilft Ihnen, schnell und kosteneffizient eine korrekte Bewertung sicherzustellen.



FAQ

FAQ

FAQ

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Wie wird der Marktwert für die HGB-Bewertung ermittelt?

Der Marktwert (oder Verkehrswert) wird nach den in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegten Verfahren ermittelt: dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Dieser Wert dient als Referenz für die Prüfung, ob eine außerplanmäßige Abschreibung nach dem Niederstwertprinzip notwendig ist.



Was gehört alles zu den Anschaffungskosten einer Immobilie nach HGB?

Zu den Anschaffungskosten nach § 255 HGB zählen der Netto-Kaufpreis, die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie eventuelle Maklerprovisionen. Anschaffungspreisminderungen wie Rabatte oder Skonti müssen abgezogen werden.



Was bedeutet 'voraussichtlich dauerhafte' Wertminderung?

Eine Wertminderung gilt als dauerhaft, wenn der Wert der Immobilie die fortgeführten Anschaffungskosten während eines erheblichen Teils der Restnutzungsdauer voraussichtlich nicht mehr erreichen wird. Kurzfristige Marktschwankungen allein reichen dafür in der Regel nicht aus.



Was ist das Wertaufholungsgebot?

Das Wertaufholungsgebot (§ 253 Abs. 5 HGB) verpflichtet Unternehmen, eine zuvor vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung rückgängig zu machen (Zuschreibung), wenn die Gründe für die Abwertung weggefallen sind. Die Wertobergrenze sind dabei immer die fortgeführten Anschaffungskosten.



Muss ich auch ein unbebautes Grundstück abschreiben?

Nein, Grund und Boden unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, da sie sich nicht abnutzen. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist jedoch möglich, wenn der Wert des Grundstücks dauerhaft sinkt, zum Beispiel durch Altlasten oder eine negative Änderung des Bebauungsplans.



Wie kann Auctoa bei der HGB-Bewertung helfen?

Auctoa liefert mittels KI-gestützter Analyse innerhalb von 48 Stunden eine präzise, datengetriebene Ermittlung des Verkehrswerts. Dieser Wert ist die notwendige Grundlage für den Niederstwerttest im Rahmen der HGB-Bilanzierung und hilft Ihnen, schnell und kosteneffizient eine korrekte Bewertung sicherzustellen.



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