Finanzrechner
Grundsteuer-Rechner
grunderwerbsteuer-nuremberg
Ein Leitfaden zur Berechnung, zu Sparpotenzialen und den wichtigsten Fristen für Käufer in der Metropolregion.
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In Nürnberg (Bayern) beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5 % und ist damit der niedrigste in ganz Deutschland.
Die Steuer berechnet sich auf Basis des gesamten Kaufpreises inklusive übernommener Schulden und eingetragener Rechte.
Durch die separate Ausweisung von beweglichem Inventar (z.B. Einbauküche) im Notarvertrag kann die Steuerlast legal um bis zu 15 % gesenkt werden.
Der Erwerb einer Immobilie in Nürnberg ist eine bedeutende Investition. Neben dem reinen Kaufpreis fallen jedoch weitere Kosten an, die Ihre Kalkulation maßgeblich beeinflussen. Die Grunderwerbsteuer Nürnberg stellt dabei einen der größten Posten dar. Mit einem Hebesatz von nur 3,5 % befindet sich Bayern im bundesweiten Vergleich zwar am unteren Ende, dennoch können schnell fünfstellige Beträge fällig werden. Ein fundiertes Verständnis der Berechnungsgrundlage, gesetzlicher Ausnahmen und strategischer Gestaltungsmöglichkeiten im Kaufvertrag ist daher entscheidend. Erfahren Sie, wie Sie Ihre finanzielle Belastung minimieren und den Kaufprozess rechtssicher gestalten.
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Abgabe, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig wird. Geregelt ist sie im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), wobei die Bundesländer seit 2006 die Höhe des Steuersatzes selbst festlegen. Für Immobilienkäufer in Nürnberg gelten die Regelungen des Freistaates Bayern. Im Gegensatz zur jährlich anfallenden Grundsteuer, die den Besitz besteuert, fällt die Grunderwerbsteuer nur beim Eigentumswechsel an.
Schuldner der Steuer sind laut Gesetz sowohl Käufer als auch Verkäufer. In 99 % der notariellen Kaufverträge wird die Zahlungspflicht jedoch vollständig auf den Käufer übertragen. Das Finanzamt Nürnberg fordert die Zahlung daher direkt vom Erwerber. Erst nach vollständiger Begleichung stellt die Behörde die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, eine zwingende Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuchamt Nürnberg. Die rechtzeitige Zahlung ist somit ein kritischer Schritt, um den Kaufprozess abzuschließen.
Immobilienkäufer in Nürnberg profitieren vom bundesweit niedrigsten Steuersatz. Der Freistaat Bayern erhebt eine Grunderwerbsteuer von lediglich 3,5 % des Kaufpreises. Im Vergleich zu Bundesländern wie Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen mit 6,5 % bedeutet dies eine erhebliche Ersparnis. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro beträgt die Differenz bereits 15.000 Euro.
Die Bemessungsgrundlage ist jedoch nicht nur der reine Kaufpreis der Immobilie. Sie umfasst die gesamte sogenannte Gegenleistung. Dazu gehören auch:
Vom Käufer übernommene Belastungen wie eingetragene Grundschulden.
Dem Verkäufer gewährte Wohn- oder Nießbrauchrechte.
Sonstige Leistungen, die der Käufer für den Erwerb erbringt.
Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Für eine Eigentumswohnung in Nürnberg mit einem Kaufpreis von 450.000 Euro wird eine Grunderwerbsteuer von 15.750 Euro (450.000 € * 3,5 %) fällig. Diese Summe ist ein fester Bestandteil der Nebenkosten beim Hauskauf und muss in der Finanzierung berücksichtigt werden. Die genaue Kenntnis der aktuellen Immobilienpreise in Nürnberg ist daher für eine präzise Kalkulation unerlässlich.
Der Erwerb einer Immobilie in Nürnberg ist eine bedeutende Investition. Neben dem reinen Kaufpreis fallen jedoch weitere Kosten an, die Ihre Kalkulation maßgeblich beeinflussen. Die Grunderwerbsteuer Nürnberg stellt dabei einen der größten Posten dar. Mit einem Hebesatz von nur 3,5 % befindet sich Bayern im bundesweiten Vergleich zwar am unteren Ende, dennoch können schnell fünfstellige Beträge fällig werden. Ein fundiertes Verständnis der Berechnungsgrundlage, gesetzlicher Ausnahmen und strategischer Gestaltungsmöglichkeiten im Kaufvertrag ist daher entscheidend. Erfahren Sie, wie Sie Ihre finanzielle Belastung minimieren und den Kaufprozess rechtssicher gestalten.
Der Erwerb einer Immobilie in Nürnberg ist eine bedeutende Investition. Neben dem reinen Kaufpreis fallen jedoch weitere Kosten an, die Ihre Kalkulation maßgeblich beeinflussen. Die Grunderwerbsteuer Nürnberg stellt dabei einen der größten Posten dar. Mit einem Hebesatz von nur 3,5 % befindet sich Bayern im bundesweiten Vergleich zwar am unteren Ende, dennoch können schnell fünfstellige Beträge fällig werden. Ein fundiertes Verständnis der Berechnungsgrundlage, gesetzlicher Ausnahmen und strategischer Gestaltungsmöglichkeiten im Kaufvertrag ist daher entscheidend. Erfahren Sie, wie Sie Ihre finanzielle Belastung minimieren und den Kaufprozess rechtssicher gestalten.
Der Erwerb einer Immobilie in Nürnberg ist eine bedeutende Investition. Neben dem reinen Kaufpreis fallen jedoch weitere Kosten an, die Ihre Kalkulation maßgeblich beeinflussen. Die Grunderwerbsteuer Nürnberg stellt dabei einen der größten Posten dar. Mit einem Hebesatz von nur 3,5 % befindet sich Bayern im bundesweiten Vergleich zwar am unteren Ende, dennoch können schnell fünfstellige Beträge fällig werden. Ein fundiertes Verständnis der Berechnungsgrundlage, gesetzlicher Ausnahmen und strategischer Gestaltungsmöglichkeiten im Kaufvertrag ist daher entscheidend. Erfahren Sie, wie Sie Ihre finanzielle Belastung minimieren und den Kaufprozess rechtssicher gestalten.
Der Erwerb einer Immobilie in Nürnberg ist eine bedeutende Investition. Neben dem reinen Kaufpreis fallen jedoch weitere Kosten an, die Ihre Kalkulation maßgeblich beeinflussen. Die Grunderwerbsteuer Nürnberg stellt dabei einen der größten Posten dar. Mit einem Hebesatz von nur 3,5 % befindet sich Bayern im bundesweiten Vergleich zwar am unteren Ende, dennoch können schnell fünfstellige Beträge fällig werden. Ein fundiertes Verständnis der Berechnungsgrundlage, gesetzlicher Ausnahmen und strategischer Gestaltungsmöglichkeiten im Kaufvertrag ist daher entscheidend. Erfahren Sie, wie Sie Ihre finanzielle Belastung minimieren und den Kaufprozess rechtssicher gestalten.
Das Bundesfinanzministerium bietet umfassende Informationen zur Grundsteuer und Grunderwerbsteuer.
Das Bayerische Landesamt für Steuern beantwortet häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer.
Das Statistische Bundesamt stellt Daten zu Baupreisen und dem Immobilienpreisindex bereit.
Die Stadt Nürnberg informiert über den Investmentstandort Nürnberg.
Das Finanzamt Nürnberg-Süd bietet Kontaktinformationen zur Grunderwerbsteuerstelle.
Die IHK München bietet Ratgeberinformationen zur Grunderwerbsteuer.
Das BayernPortal stellt Dokumente und Informationen zur Grunderwerbsteuer bereit.
Die Stadt Nürnberg veröffentlicht den Wohnungsmarktbericht 2023 als PDF-Dokument.
Das Zentralfinanzamt Nürnberg bietet allgemeine Informationen über seine Aufgaben.
Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Nürnberg?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. Die Grundsteuer hingegen ist eine jährliche Abgabe, die von der Stadt Nürnberg auf den Besitz von Grund und Boden erhoben wird und an alle Eigentümer geht.
Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht fristgerecht bezahle?
Wenn Sie die einmonatige Zahlungsfrist versäumen, stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument kann der Notar Sie nicht als neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen, was den gesamten Kaufprozess blockiert.
Mindert eine Instandhaltungsrücklage die Grunderwerbsteuer beim Wohnungskauf?
Nein. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die übernommene Instandhaltungsrücklage ein untrennbarer Teil des Gemeinschaftseigentums und kann daher nicht von der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer abgezogen werden.
Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer nicht steuerlich geltend machen. Kaufen Sie die Immobilie jedoch zur Vermietung, zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten und kann über die Jahre zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben werden.
Was gehört alles zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?
Zur Bemessungsgrundlage zählt die gesamte 'Gegenleistung'. Das ist primär der Kaufpreis, aber auch zusätzlich übernommene Verbindlichkeiten (z.B. eine alte Grundschuld) oder dem Verkäufer eingeräumte Rechte wie ein lebenslanges Wohnrecht.
Muss ich auch Grunderwerbsteuer zahlen, wenn ich nur ein Grundstück kaufe und später baue?
Ja, die Steuer fällt auf den Kaufpreis des Grundstücks an. Wenn Sie den Bauauftrag jedoch separat und mit zeitlichem Abstand (mindestens sechs Monate) vergeben, zahlen Sie die Steuer nur auf den Grundstückspreis, nicht auf die späteren Baukosten. Dies kann eine erhebliche Ersparnis bedeuten.


