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Wie Sie die versteckten Kosten von Grunderwerbsteuer bis Notar präzise kalkulieren und böse Überraschungen vermeiden.
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Die Nebenkosten beim Hauskauf in Nürnberg betragen zusätzlich zum Kaufpreis etwa 10-15 % und müssen als Eigenkapital verfügbar sein.
Die drei größten einmaligen Posten sind die Grunderwerbsteuer (3,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2,0 %) und die Käufer-Maklerprovision (3,57 %).
Planen Sie neben den einmaligen Kaufnebenkosten auch laufende Betriebskosten von ca. 4 € pro Quadratmeter monatlich sowie mögliche Finanzierungsnebenkosten ein.
Planen Sie einen Hauskauf in Nürnberg? Dann ist eine genaue Budgetierung entscheidend, denn die Nebenkosten machen oft 10-15 % des Kaufpreises aus. Viele Käufer unterschätzen diese zusätzlichen Ausgaben, was die Finanzierung gefährden kann. Dieser Artikel schlüsselt für Sie die gesamten Nebenkosten beim Hauskauf in Nürnberg auf – von der Grunderwerbsteuer über Notargebühren bis hin zu laufenden Kosten. So erhalten Sie eine datenbasierte Grundlage für Ihre Kalkulation und schützen sich vor unliebsamen finanziellen Überraschungen. Mit diesem Wissen treffen Sie sichere und fundierte Entscheidungen.
Der erste und oft größte Posten der Nebenkosten beim Hauskauf in Nürnberg ist die Grunderwerbsteuer. In Bayern beträgt diese aktuell 3,5 % des beurkundeten Kaufpreises. Bei einem Immobilienpreis von 500.000 € entspricht das allein einer Steuerlast von 17.500 €. Diese Zahlung ist eine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ohne den Nachweis der Zahlung an das Finanzamt werden Sie nicht als neuer Eigentümer eingetragen. Planen Sie diesen Betrag als festen Block in Ihrem Eigenkapital ein. Die genaue Höhe der Grunderwerbsteuer in Nürnberg ist gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Die pünktliche Zahlung sichert den reibungslosen Übergang des Eigentums und vermeidet Verzögerungen von bis zu mehreren Wochen.
Diese Steuer ist der erste Schritt, doch direkt danach folgen die Gebühren für die rechtliche Absicherung des Kaufs.
Für die rechtliche Abwicklung eines Immobilienkaufs in Deutschland ist ein Notar zwingend erforderlich. Die Kosten für den Notar und die Eintragungen im Grundbuch belaufen sich in Bayern auf etwa 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises. Diese Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € müssen Sie also mit rund 7.500 € bis 10.000 € für diese Dienste rechnen. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, veranlasst die Auflassungsvormerkung und schließlich die Eigentümerumschreibung im Grundbuch. Diese Kosten garantieren Ihnen die rechtliche Sicherheit des Eigentumsübergangs. Eine genaue Vorstellung der aktuellen Hauspreise in Nürnberg hilft Ihnen, diese Gebühren präzise zu kalkulieren.
Nachdem die rechtlichen Grundlagen geschaffen sind, rückt eine weitere, oft signifikante Kostenposition in den Fokus: die Maklerprovision.
Planen Sie einen Hauskauf in Nürnberg? Dann ist eine genaue Budgetierung entscheidend, denn die Nebenkosten machen oft 10-15 % des Kaufpreises aus. Viele Käufer unterschätzen diese zusätzlichen Ausgaben, was die Finanzierung gefährden kann. Dieser Artikel schlüsselt für Sie die gesamten Nebenkosten beim Hauskauf in Nürnberg auf – von der Grunderwerbsteuer über Notargebühren bis hin zu laufenden Kosten. So erhalten Sie eine datenbasierte Grundlage für Ihre Kalkulation und schützen sich vor unliebsamen finanziellen Überraschungen. Mit diesem Wissen treffen Sie sichere und fundierte Entscheidungen.
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Das BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) bietet eine Veröffentlichung mit aktuellen Entwicklungen und Forschungsergebnissen im Bereich Bauen, Stadtentwicklung und Raumordnung.
Das Landesamt für Steuern Bayern beantwortet häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer.
Den vollständigen Gesetzestext des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet umfassende Informationen zu Baupreisen und Immobilienpreisindizes.
Die Stadt Nürnberg stellt den Marktbericht Immobilien Nürnberg 2023 zur Verfügung.
Die Verbraucherzentrale beantwortet häufige Fragen zur Immobilienfinanzierung.
Das Bundesfinanzministerium informiert über die Grundsteuer und Grunderwerbsteuer.
Die IHK München bietet Ratgeberinformationen zur Grunderwerbsteuer.
Das BayernPortal bietet Informationen und Dienstleistungen rund um die Grunderwerbsteuer.
Welche Kosten fallen nach dem Hauskauf in Nürnberg jährlich an?
Nach dem Kauf fallen laufende Kosten an. Dazu gehören die Grundsteuer, Gebühren für Müll und Abwasser, Kosten für Heizung, Strom und Wasser, Versicherungen (z.B. Wohngebäudeversicherung) sowie eine Instandhaltungsrücklage. Rechnen Sie mit ca. 4 € pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat.
Sind die Notarkosten in Nürnberg verhandelbar?
Nein, die Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und basieren auf dem Kaufpreis. Sie sind daher nicht verhandelbar.
Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht bezahle?
Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung. Das Finanzamt stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, sobald die Steuer bezahlt ist. Ohne diese Bescheinigung kann der Notar Sie nicht als neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen.
Wie kann ich die Nebenkosten beim Hauskauf reduzieren?
Die größten Posten (Steuer, Notar) sind fix. Einsparpotenzial gibt es, indem Sie eine Immobilie ohne Makler kaufen und so die Provision sparen. Zudem können Sie bei den Finanzierungskosten durch einen genauen Bankenvergleich sparen. Bewegliches Inventar (z.B. Küche) kann im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, um die Grunderwerbsteuer darauf zu vermeiden.
Wann werden die Nebenkosten fällig?
Die Nebenkosten werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig. Die Grunderwerbsteuer wird ca. 4-8 Wochen nach der Vertragsunterzeichnung per Bescheid vom Finanzamt gefordert. Die Notar- und Grundbuchkosten werden kurz nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Maklerprovision ist in der Regel mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig.


