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Ein Leitfaden für Immobilieneigentümer zu Fristen, Sanierungspflichten und Förderungen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz.
Mit Zugriff auf Google, BORIS, und Deep Research.
In Bonn wird die Pflicht zum Heizungstausch mit 65 % erneuerbaren Energien erst nach Vorlage des kommunalen Wärmeplans (erwartet Anfang 2025) und frühestens Mitte 2026 wirksam.
Bei einem Eigentümerwechsel (Kauf, Erbe) besteht eine sofortige Sanierungspflicht für Altbauten mit einer Frist von zwei Jahren, die Dachdämmung, Heizkesseltausch und Rohrisolierung umfasst.
Für den Heizungstausch können Eigentümer staatliche Förderungen von bis zu 70 % der Kosten (maximal 21.000 €) erhalten, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert.
Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und stellt Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen. Besonders in Bonn, wo die kommunale Wärmeplanung für Anfang 2025 erwartet wird, sind die Fristen und Pflichten jetzt von großer Bedeutung. Es geht nicht nur um den Austausch alter Heizungen, sondern auch um konkrete Sanierungspflichten bei einem Eigentümerwechsel. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigsten GEG-Pflichten in Bonn, zeigt Ihnen, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie durch staatliche Förderungen bis zu 70 % Ihrer Kosten decken können. So navigieren Sie sicher durch die neuen Vorschriften und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.
Das GEG verfolgt das Ziel, die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen und bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Für Immobilieneigentümer bedeutet dies eine schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen in Neubaugebieten alle neuen Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude in Bonn gelten jedoch spezielle Übergangsfristen, die eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft sind. Eine professionelle Immobilienbewertung in Bonn berücksichtigt diese neuen gesetzlichen Anforderungen bereits heute. Die neuen Regelungen betreffen rund drei Viertel aller Heizungen in Deutschland, die aktuell noch mit Gas oder Öl laufen. Diese Verknüpfung von Bundesgesetz und lokaler Planung macht es für Eigentümer entscheidend, die spezifischen Bonner Fristen zu kennen.
Die wichtigste Regelung für Bestandsgebäude ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Für eine Großstadt wie Bonn muss diese bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen. Die Stadt plant jedoch, den Wärmeplan bereits Anfang 2025 zu veröffentlichen. Erst wenn die Stadt auf Basis dieses Plans Gebiete offiziell ausweist, wird die 65-%-Regel für neue Heizungen dort verpflichtend. Bis dahin dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Allerdings ist seit dem 1. Januar 2024 eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben, die auf die finanziellen Risiken durch steigende CO2-Preise hinweist. Wer sich dennoch für eine neue Gasheizung entscheidet, muss ab 2029 stufenweise teurere, erneuerbare Gase wie Biomethan beimischen – beginnend mit 15 %. Eine frühzeitige Analyse Ihres Energieausweises kann hier Klarheit schaffen. Die Übergangsfrist bei einer irreparablen Heizungshavarie beträgt allgemein fünf Jahre.
Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und stellt Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen. Besonders in Bonn, wo die kommunale Wärmeplanung für Anfang 2025 erwartet wird, sind die Fristen und Pflichten jetzt von großer Bedeutung. Es geht nicht nur um den Austausch alter Heizungen, sondern auch um konkrete Sanierungspflichten bei einem Eigentümerwechsel. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigsten GEG-Pflichten in Bonn, zeigt Ihnen, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie durch staatliche Förderungen bis zu 70 % Ihrer Kosten decken können. So navigieren Sie sicher durch die neuen Vorschriften und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.
Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und stellt Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen. Besonders in Bonn, wo die kommunale Wärmeplanung für Anfang 2025 erwartet wird, sind die Fristen und Pflichten jetzt von großer Bedeutung. Es geht nicht nur um den Austausch alter Heizungen, sondern auch um konkrete Sanierungspflichten bei einem Eigentümerwechsel. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigsten GEG-Pflichten in Bonn, zeigt Ihnen, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie durch staatliche Förderungen bis zu 70 % Ihrer Kosten decken können. So navigieren Sie sicher durch die neuen Vorschriften und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.
Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und stellt Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen. Besonders in Bonn, wo die kommunale Wärmeplanung für Anfang 2025 erwartet wird, sind die Fristen und Pflichten jetzt von großer Bedeutung. Es geht nicht nur um den Austausch alter Heizungen, sondern auch um konkrete Sanierungspflichten bei einem Eigentümerwechsel. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigsten GEG-Pflichten in Bonn, zeigt Ihnen, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie durch staatliche Förderungen bis zu 70 % Ihrer Kosten decken können. So navigieren Sie sicher durch die neuen Vorschriften und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.
Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und stellt Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen. Besonders in Bonn, wo die kommunale Wärmeplanung für Anfang 2025 erwartet wird, sind die Fristen und Pflichten jetzt von großer Bedeutung. Es geht nicht nur um den Austausch alter Heizungen, sondern auch um konkrete Sanierungspflichten bei einem Eigentümerwechsel. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigsten GEG-Pflichten in Bonn, zeigt Ihnen, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie durch staatliche Förderungen bis zu 70 % Ihrer Kosten decken können. So navigieren Sie sicher durch die neuen Vorschriften und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.
Die Bundesregierung bietet aktuelle Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz.
Das Bundeswirtschaftsministerium stellt den Gesetzesentwurf zum Gebäudeenergiegesetz bereit.
Auf Gesetze im Internet ist der offizielle Gesetzestext des §71 des Gebäudeenergiegesetzes abrufbar.
Die Verbraucherzentrale informiert umfassend über die Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Stadtwerke Bonn beantworten häufig gestellte Fragen zum Gebäudeenergiegesetz.
Die Stadt Bonn stellt Informationen zur Wärmewende und kommunalen Wärmeplanung bereit.
Wikipedia bietet einen umfassenden Artikel zum Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Welche Frist gilt für den Heizungstausch in Bonn konkret?
In Bonn müssen neue Heizungen in Bestandsgebäuden spätestens nach dem 30. Juni 2026 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies ist an die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung geknüpft, die für Anfang 2025 erwartet wird.
Ich habe ein Haus in Bonn geerbt. Was muss ich sofort tun?
Prüfen Sie umgehend den energetischen Zustand des Hauses. Wenn es nicht den GEG-Anforderungen entspricht (z.B. ungedämmter Dachboden, Heizkessel älter als 30 Jahre), haben Sie eine Frist von zwei Jahren, um diese Mängel zu beheben.
Wer berät mich zur Umsetzung der GEG-Pflichten?
Eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung muss durch eine fachkundige Person wie einen Heizungsinstallateur oder Energieberater erfolgen. Für eine umfassende Strategie und Wertanalyse können digitale Tools wie der Auctoa ImmoGPT-Chat eine erste Orientierung bieten.
Kann ich als Vermieter die vollen Kosten auf die Mieter umlegen?
Nein. Sie können bis zu 10 % der Modernisierungskosten umlegen, müssen aber erhaltene staatliche Förderungen vollständig abziehen. Die Mieterhöhung ist zudem auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat gedeckelt, um Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen.
Was ist der Unterschied zwischen der Heizungspflicht und der Sanierungspflicht?
Die Heizungspflicht (65-%-Regel) wird erst beim Einbau einer neuen Heizung fällig und ist in Bonn an die Wärmeplanung gekoppelt. Die Sanierungspflicht (Dämmung, alter Kessel) wird sofort bei einem Eigentümerwechsel fällig und muss innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden, unabhängig vom Zustand der Heizung.
Bekomme ich auch Förderungen für eine Fassadendämmung?
Ja, neben dem Heizungstausch werden auch einzelne Effizienzmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle gefördert. Der Grundfördersatz hierfür beträgt 15 %. Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 %.


