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Wie Sie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes jetzt umsetzen und bis zu 70 % Förderung sichern
Mit Zugriff auf Google, BORIS, und Deep Research.
Karlsruhe hat seine kommunale Wärmeplanung bereits im Mai 2024 abgeschlossen, was Eigentümern jetzt Planungssicherheit gibt.
Bei einem Eigentümerwechsel müssen neue Besitzer innerhalb von zwei Jahren GEG-Pflichten wie Heizungstausch und Dämmung erfüllen.
Die Bundesförderung (BEG) bietet Zuschüsse von bis zu 70 % (maximal 21.000 Euro) für den Heizungstausch, die bei der KfW beantragt werden.
Besitzen Sie eine Immobilie in Karlsruhe? Dann ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. Januar 2024 ein zentrales Thema für Sie. Es fordert, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Anders als viele andere Kommunen hat Karlsruhe seine kommunale Wärmeplanung bereits im Mai 2024 vorgelegt. Dieser „Energieleitplan“ zeigt konkret, wo Fernwärme ausgebaut wird und welche Alternativen bestehen. Für Sie als Eigentümer bedeutet das weniger Unsicherheit und eine klare Handlungsgrundlage. Dieser Artikel erklärt Ihre spezifischen GEG-Pflichten in Karlsruhe, zeigt Ihnen die verfügbaren Heizungsoptionen und leitet Sie durch die staatlichen Förderprogramme, die Ihre Investitionskosten um bis zu 70 % senken können.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und markiert einen Wendepunkt für die Wärmeversorgung in Deutschland. Das Kernziel ist, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor drastisch zu senken, indem jede neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Für Eigentümer in Karlsruhe ist die Situation besonders, denn die Stadt hat ihre kommunale Wärmeplanung, den sogenannten Energieleitplan, bereits im Mai 2024 fertiggestellt und vom Regierungspräsidium bestätigen lassen. Dieser Plan dient als strategisches Instrument und beschreibt den Weg zur Klimaneutralität bis 2040. Für Sie bedeutet dieser Vorsprung Planungssicherheit, da die zukünftigen Versorgungsoptionen wie der Ausbau der Fernwärme bereits definiert sind. Die gesetzlichen Vorgaben sind somit keine abstrakte Bundesregelung mehr, sondern werden in Karlsruhe bereits konkret umgesetzt.
Diese Planungssicherheit hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre Immobilie zu treffen und die Weichen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung frühzeitig zu stellen.
Die GEG-Pflichten werden für Sie als Eigentümer in Karlsruhe vor allem in zwei Szenarien relevant: bei einem Heizungsdefekt oder bei einem Eigentümerwechsel. Fällt Ihre alte Gas- oder Ölheizung irreparabel aus, müssen Sie eine neue, GEG-konforme Anlage installieren. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren, falls noch kein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Eine weitaus häufigere Konstellation ist der Eigentümerwechsel durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft. Der neue Eigentümer hat nach dem Immobilienerwerb genau zwei Jahre Zeit, um bestimmte Sanierungspflichten zu erfüllen. Diese Frist von 24 Monaten ist verbindlich und ein Versäumnis kann zu Bußgeldern führen.
Zu den wichtigsten Nachrüstpflichten nach einem Eigentümerwechsel gehören:
Austausch veralteter Heizkessel: Öl- und Gasheizkessel, die vor 1991 installiert wurden oder älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden.
Dämmung von Rohrleitungen: Alle zugänglichen Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen wie Kellern müssen gedämmt werden, um Wärmeverluste zu minimieren.
Dämmung der obersten Geschossdecke: Die Decke zu einem unbeheizten Dachboden muss gedämmt werden, falls das Dach selbst nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern und die laufenden Sanierungskosten zu optimieren.
Besitzen Sie eine Immobilie in Karlsruhe? Dann ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. Januar 2024 ein zentrales Thema für Sie. Es fordert, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Anders als viele andere Kommunen hat Karlsruhe seine kommunale Wärmeplanung bereits im Mai 2024 vorgelegt. Dieser „Energieleitplan“ zeigt konkret, wo Fernwärme ausgebaut wird und welche Alternativen bestehen. Für Sie als Eigentümer bedeutet das weniger Unsicherheit und eine klare Handlungsgrundlage. Dieser Artikel erklärt Ihre spezifischen GEG-Pflichten in Karlsruhe, zeigt Ihnen die verfügbaren Heizungsoptionen und leitet Sie durch die staatlichen Förderprogramme, die Ihre Investitionskosten um bis zu 70 % senken können.
Besitzen Sie eine Immobilie in Karlsruhe? Dann ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. Januar 2024 ein zentrales Thema für Sie. Es fordert, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Anders als viele andere Kommunen hat Karlsruhe seine kommunale Wärmeplanung bereits im Mai 2024 vorgelegt. Dieser „Energieleitplan“ zeigt konkret, wo Fernwärme ausgebaut wird und welche Alternativen bestehen. Für Sie als Eigentümer bedeutet das weniger Unsicherheit und eine klare Handlungsgrundlage. Dieser Artikel erklärt Ihre spezifischen GEG-Pflichten in Karlsruhe, zeigt Ihnen die verfügbaren Heizungsoptionen und leitet Sie durch die staatlichen Förderprogramme, die Ihre Investitionskosten um bis zu 70 % senken können.
Besitzen Sie eine Immobilie in Karlsruhe? Dann ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. Januar 2024 ein zentrales Thema für Sie. Es fordert, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Anders als viele andere Kommunen hat Karlsruhe seine kommunale Wärmeplanung bereits im Mai 2024 vorgelegt. Dieser „Energieleitplan“ zeigt konkret, wo Fernwärme ausgebaut wird und welche Alternativen bestehen. Für Sie als Eigentümer bedeutet das weniger Unsicherheit und eine klare Handlungsgrundlage. Dieser Artikel erklärt Ihre spezifischen GEG-Pflichten in Karlsruhe, zeigt Ihnen die verfügbaren Heizungsoptionen und leitet Sie durch die staatlichen Förderprogramme, die Ihre Investitionskosten um bis zu 70 % senken können.
Besitzen Sie eine Immobilie in Karlsruhe? Dann ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. Januar 2024 ein zentrales Thema für Sie. Es fordert, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Anders als viele andere Kommunen hat Karlsruhe seine kommunale Wärmeplanung bereits im Mai 2024 vorgelegt. Dieser „Energieleitplan“ zeigt konkret, wo Fernwärme ausgebaut wird und welche Alternativen bestehen. Für Sie als Eigentümer bedeutet das weniger Unsicherheit und eine klare Handlungsgrundlage. Dieser Artikel erklärt Ihre spezifischen GEG-Pflichten in Karlsruhe, zeigt Ihnen die verfügbaren Heizungsoptionen und leitet Sie durch die staatlichen Förderprogramme, die Ihre Investitionskosten um bis zu 70 % senken können.
Besitzen Sie eine Immobilie in Karlsruhe? Dann ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. Januar 2024 ein zentrales Thema für Sie. Es fordert, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Anders als viele andere Kommunen hat Karlsruhe seine kommunale Wärmeplanung bereits im Mai 2024 vorgelegt. Dieser „Energieleitplan“ zeigt konkret, wo Fernwärme ausgebaut wird und welche Alternativen bestehen. Für Sie als Eigentümer bedeutet das weniger Unsicherheit und eine klare Handlungsgrundlage. Dieser Artikel erklärt Ihre spezifischen GEG-Pflichten in Karlsruhe, zeigt Ihnen die verfügbaren Heizungsoptionen und leitet Sie durch die staatlichen Förderprogramme, die Ihre Investitionskosten um bis zu 70 % senken können.
Die Bundesregierung informiert aktuell über das neue Gebäudeenergiegesetz.
Den vollständigen Gesetzestext des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) finden Sie auf Gesetze im Internet.
Die dena (Deutsche Energie-Agentur) bietet Informationen und Projekte zur Gebäudeenergieeffizienz und den relevanten Gesetzen.
Die Stadt Karlsruhe stellt ihren Energieleitplan vor, der den Weg zur Klimaneutralität beschreibt.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) liefert umfassende Statistiken zum Thema Energie.
Eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) beleuchtet aktuelle Energiethemen.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg informiert über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus Landessicht.
Was sind die wichtigsten GEG-Pflichten für mich als Immobilienbesitzer in Karlsruhe?
Die drei zentralen Pflichten bei einem Eigentümerwechsel sind: 1. Der Austausch von über 30 Jahre alten Öl- und Gasheizkesseln. 2. Die Dämmung von zugänglichen Warmwasser- und Heizungsrohren in unbeheizten Räumen. 3. Die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches.
Wie hoch ist die maximale Förderung für einen Heizungstausch?
Sie können bis zu 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro als Zuschuss erhalten, also maximal 21.000 Euro. Dieser Satz wird durch die Kombination von Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %), Einkommens-Bonus (30 %) und Effizienz-Bonus (5 %) erreicht.
Woher weiß ich, ob für meine Immobilie in Karlsruhe ein Fernwärmeanschluss geplant ist?
Informationen dazu finden Sie im Energieleitplan der Stadt Karlsruhe. Die Stadtwerke Karlsruhe geben zudem Auskunft über den aktuellen und geplanten Ausbau des Fernwärmenetzes. Eine direkte Anfrage bei den Stadtwerken ist der sicherste Weg.
Gibt es Ausnahmen von der Austauschpflicht?
Ja. Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind von den Nachrüstpflichten ausgenommen. Zudem gibt es eine Härtefallregelung, wenn die Investition wirtschaftlich unzumutbar ist.
Welche Rolle spielt der Energieausweis nach dem GEG?
Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf und Vermietung. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden und die darin enthaltenen Energiekennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Er dient der Transparenz über die Energieeffizienz des Gebäudes.
Wo beantrage ich die Fördergelder für den Heizungstausch?
Die Zuschüsse für den Austausch der Heizung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Für andere Effizienzmaßnahmen wie Dämmung ist das BAFA zuständig.