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Verkauf vermietetes Haus: So maximieren Sie den Erlös trotz Mieterschutz

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Verkauf vermietetes Haus: So maximieren Sie den Erlös trotz Mieterschutz

09.02.2025

9

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Verkaufsservices bei Auctoa

20.02.2025

9

Minuten

Simon Wilhelm
Simon Wilhelm

Experte für Verkaufsservices bei Auctoa

Stehen Sie vor der Entscheidung, Ihr vermietetes Eigentum zu veräußern? Viele Eigentümer fürchten eine Wertminderung von bis zu 30 % und rechtliche Hürden. Erfahren Sie hier, wie Sie den Verkaufsprozess rechtssicher gestalten und finanzielle Nachteile minimieren.

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Das Thema kurz und kompakt

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Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) ist die zentrale rechtliche Rahmenbedingung; der Käufer übernimmt den Mietvertrag.

Eine Vermietung kann den Verkaufspreis um bis zu 30 % mindern, da die Zielgruppe primär auf Kapitalanleger beschränkt ist.

Die Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn entfällt, wenn die Immobilie länger als 10 Jahre gehalten oder zuvor für mindestens drei Jahre selbst genutzt wurde.

Der Verkauf eines vermieteten Hauses ist komplexer als der einer leerstehenden Immobilie. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ schützt den Bewohner, was den Käuferkreis einschränkt und oft den Preis drückt. Doch ist ein rentabler Verkauf damit ausgeschlossen? Keineswegs. Mit einer präzisen, datenbasierten Wertermittlung und einer klaren Verkaufsstrategie können Sie die Weichen für einen erfolgreichen Abschluss stellen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen meistern, den Wert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen und die richtige Zielgruppe ansprechen.

Das Fundament: Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“

Das Fundament: Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“

Das Fundament: Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“

Das Fundament: Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“

Der deutsche Gesetzgeber schützt Mieter umfassend. Der entscheidende Grundsatz beim Verkauf eines vermieteten Hauses ist in § 566 BGB verankert: „Kauf bricht nicht Miete“. Das bedeutet, der neue Eigentümer tritt vollständig in den bestehenden Mietvertrag ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Eine Kündigung allein aufgrund des Verkaufs ist rechtlich ausgeschlossen. Für Sie als Verkäufer bedeutet dies, dass Sie das Mietverhältnis an den Käufer „mitverkaufen“. Diese rechtliche Sicherheit für den Mieter ist der Ausgangspunkt für alle weiteren strategischen Überlegungen. Eine transparente Kommunikation über diesen Umstand ist für einen reibungslosen privaten Immobilienverkauf unerlässlich. Die Kenntnis dieser Rechtslage ist der erste Schritt, um den Prozess professionell zu steuern.

Wertanalyse: Wie das Mietverhältnis den Verkaufspreis beeinflusst

Wertanalyse: Wie das Mietverhältnis den Verkaufspreis beeinflusst

Wertanalyse: Wie das Mietverhältnis den Verkaufspreis beeinflusst

Wertanalyse: Wie das Mietverhältnis den Verkaufspreis beeinflusst

Ein bestehendes Mietverhältnis führt fast immer zu einem Preisabschlag. Experten beziffern diese Wertminderung auf bis zu 30 Prozent im Vergleich zu einer leerstehenden Immobilie. Der Grund liegt in der eingeschränkten Käuferzielgruppe. Die meisten Interessenten suchen ein Haus zur Eigennutzung und scheiden daher aus. Übrig bleiben Kapitalanleger, die eine sofortige Rendite durch Mieteinnahmen suchen. Liegt die aktuelle Miete unter dem Marktniveau, schmälert das die Renditeerwartung des Investors und drückt den potenziellen Kaufpreis zusätzlich. Eine professionelle Hausverkauf-Wertermittlung ist daher entscheidend. Sie muss nicht nur den Sachwert, sondern auch den Ertragswert auf Basis des Mietvertrags realistisch abbilden. Nur so finden Sie einen marktgerechten Preis.

Zwei primäre Verkaufsstrategien für vermietete Objekte

Zwei primäre Verkaufsstrategien für vermietete Objekte

Zwei primäre Verkaufsstrategien für vermietete Objekte

Zwei primäre Verkaufsstrategien für vermietete Objekte

Grundsätzlich haben Sie zwei realistische Optionen, wenn Sie Ihr vermietetes Haus verkaufen möchten. Jede zielt auf eine andere Käufergruppe ab und erfordert eine angepasste Vorgehensweise. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Situation und dem Zustand der Immobilie ab.

Hier sind die beiden Hauptpfade:

  • Verkauf an den aktuellen Mieter: Dies ist oft der schnellste und unkomplizierteste Weg. Der Mieter kennt die Immobilie bereits und Sie sparen sich einen aufwendigen Vermarktungsprozess. Auch wenn für ein Einfamilienhaus meist kein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht, ist ein faires Angebot an den Mieter eine prüfenswerte Option.

  • Verkauf an einen Kapitalanleger: Diese Zielgruppe sucht gezielt nach Renditeobjekten. Für sie ist ein bestehender, zuverlässiger Mieter ein Vorteil, da er sofortige Einnahmen garantiert. Der Verkaufspreis wird hier maßgeblich von der erzielbaren Rendite bestimmt. Eine lückenlose Dokumentation der Mieteinnahmen und Nebenkosten ist für diese Käufergruppe essenziell.

Die Entscheidung für eine Strategie beeinflusst die gesamte Vermarktung und die benötigten Verkaufsunterlagen.

Der Königsweg? Der Mietaufhebungsvertrag als Alternative

Der Königsweg? Der Mietaufhebungsvertrag als Alternative

Der Königsweg? Der Mietaufhebungsvertrag als Alternative

Der Königsweg? Der Mietaufhebungsvertrag als Alternative

Eine leerstehende Immobilie erzielt einen um bis zu 30 % höheren Verkaufspreis. Daher kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine Einigung mit dem Mieter zu suchen. Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung, die das Mietverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt beendet. Im Gegenzug für den Auszug wird häufig eine Abfindung, auch Auszugsprämie genannt, gezahlt. Die Höhe dieser Prämie ist Verhandlungssache und kann sich beispielsweise an den Umzugskosten und der höheren Kaution für eine neue Wohnung orientieren. Dieser Weg kann Konflikte vermeiden und den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen. Er schafft klare Verhältnisse und öffnet die Tür für die deutlich größere Käufergruppe der Eigennutzer. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie die potenziellen Kosten und den Nutzen genau abwägen. Eine neutrale Bewertung durch Auctoa kann Ihnen helfen, diese Entscheidung datenbasiert zu treffen.

Die letzte Option: Kündigung wegen Eigenbedarfs

Die letzte Option: Kündigung wegen Eigenbedarfs

Die letzte Option: Kündigung wegen Eigenbedarfs

Die letzte Option: Kündigung wegen Eigenbedarfs

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist eine Möglichkeit für den Käufer, das Mietverhältnis zu beenden, aber sie ist an strenge Regeln geknüpft. Der neue Eigentümer kann nur kündigen, wenn er oder nahe Familienangehörige die Immobilie nachweislich selbst beziehen wollen. Zudem gelten oft gesetzliche Sperrfristen von drei oder mehr Jahren nach dem Kauf, bevor eine solche Kündigung überhaupt ausgesprochen werden darf. Die Kündigungsfristen selbst richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses:

  1. Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate Kündigungsfrist

  2. 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate Kündigungsfrist

  3. Über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate Kündigungsfrist

Ein Härtefall wie hohes Alter oder Krankheit des Mieters kann die Kündigung unwirksam machen. Diese Option birgt erhebliche Unsicherheiten und sollte beim Minimieren von Risiken im Verkaufsprozess realistisch bewertet werden.

Steuerliche Aspekte: Die Spekulationsfrist im Blick behalten

Steuerliche Aspekte: Die Spekulationsfrist im Blick behalten

Steuerliche Aspekte: Die Spekulationsfrist im Blick behalten

Steuerliche Aspekte: Die Spekulationsfrist im Blick behalten

Beim Verkauf einer Immobilie kann eine erhebliche Steuerlast anfallen. Entscheidend ist die sogenannte Spekulationsfrist. Verkaufen Sie Ihr vermietetes Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, müssen Sie den erzielten Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Die Frist beginnt mit dem Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist der Verkaufsgewinn komplett steuerfrei. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es: Haben Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst zu Wohnzwecken genutzt, entfällt die Steuer ebenfalls. Eine genaue Prüfung der Fristen ist unerlässlich, um eine unerwartete Steuernachzahlung von mehreren tausend Euro zu vermeiden.

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Der Verkauf eines vermieteten Hauses ist kein Standardgeschäft, sondern eine strategische Aufgabe. Der gesetzliche Mieterschutz und die preisdämpfende Wirkung des Mietverhältnisses erfordern eine durchdachte Vorgehensweise. Ein Preisabschlag von bis zu 30 % ist ohne die richtige Strategie wahrscheinlich. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer objektiven, datengestützten Bewertung, die sowohl den Sachwert als auch die Ertragssituation berücksichtigt. Ob Sie an den Mieter, einen Kapitalanleger verkaufen oder eine Vertragsaufhebung anstreben – jede Entscheidung sollte auf einer soliden Datenbasis beruhen. Nutzen Sie Tools wie den Auctoa ImmoGPT, um Ihre Optionen zu prüfen und eine fundierte Strategie für Ihren Verkauf zu entwickeln. Eine gute Vorbereitung ist der beste Weg, um den maximalen Erlös zu sichern.

FAQ

FAQ

FAQ

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Welche Unterlagen sind für den Verkauf eines vermieteten Hauses besonders wichtig?

Zusätzlich zu den üblichen Dokumenten wie Grundbuchauszug und Energieausweis sind der aktuelle Mietvertrag, eine Übersicht der gezahlten Mieten der letzten drei Jahre sowie die letzte Nebenkostenabrechnung entscheidend. Diese Belege sind für Kapitalanleger zur Renditeberechnung unerlässlich.

Wie organisiere ich Besichtigungen, ohne den Mieter zu stören?

Sprechen Sie Termine frühzeitig ab und bündeln Sie Interessenten, um die Belastung gering zu halten. Üblich sind Besichtigungen werktags zwischen 10-13 Uhr und 16-18 Uhr. Eine Ankündigung mindestens 24-48 Stunden im Voraus ist Pflicht. Transparenz und Kooperation sind hier der Schlüssel.

Was ist eine Auszugsprämie und wie hoch sollte sie sein?

Die Auszugsprämie ist eine frei verhandelbare Abfindung, die Sie dem Mieter für die Zustimmung zu einem Mietaufhebungsvertrag zahlen. Ihre Höhe ist nicht gesetzlich geregelt und orientiert sich oft an den Kosten, die dem Mieter durch den Umzug entstehen (z.B. Maklergebühren, Umzugskosten, höhere Miete).

Kann der neue Eigentümer die Miete sofort erhöhen?

Nein, der neue Eigentümer ist an den bestehenden Mietvertrag gebunden. Er kann die Miete nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhöhen, z.B. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unter Einhaltung der Kappungsgrenze oder nach einer Modernisierung. Eine sofortige, willkürliche Erhöhung ist nicht möglich.

Was passiert mit der vom Mieter gezahlten Kaution?

Die Kaution geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über. Sie als Verkäufer müssen die Kaution an den Käufer weitergeben. Der Käufer ist dann bei Auszug des Mieters für die korrekte Abrechnung und Rückzahlung verantwortlich.

Lohnt sich der Verkauf an den Mieter?

Ja, das kann sehr vorteilhaft sein. Sie sparen sich die Kosten und den Aufwand für die Vermarktung, Besichtigungen und eventuelle Rechtsstreitigkeiten. Oft ist ein schneller und unkomplizierter Verkauf zu einem fairen Preis für beide Seiten die beste Lösung.

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