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Immobilien Rechtsinformationen

was tun bei geerbter verschuldeter Immobilie

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Frau sitzt besorgt am Küchentisch, umgeben von Dokumenten über eine geerbte Immobilie mit Schulden.

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Geerbte Immobilie mit Schulden: Ihr 4-Schritte-Plan zur Haftungsbegrenzung

Geerbte Immobilie mit Schulden: Ihr 4-Schritte-Plan zur Haftungsbegrenzung

Geerbte Immobilie mit Schulden: Ihr 4-Schritte-Plan zur Haftungsbegrenzung

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

05.07.2025

9

Minuten

Simon Wilhelm
Simon Wilhelm

Experte für Verkaufsservices bei Auctoa

Sie haben eine Immobilie geerbt, doch statt Freude bringt der Nachlass vor allem Sorgen wegen hoher Schulden? Dieses Szenario ist für über 30 % der Erben in Deutschland Realität. Wir zeigen Ihnen, wie Sie systematisch vorgehen, um eine Haftung mit Ihrem Privatvermögen zu vermeiden und die Kontrolle zurückzugewinnen.

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Das Thema kurz und kompakt

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Sie haben nur sechs Wochen Zeit, um ein Erbe auszuschlagen; andernfalls haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Eine genaue Bilanz aus Immobilienwert und allen Schulden ist die Basis für jede Entscheidung.

Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz sind wirksame Verfahren, um Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

Eine geerbte Immobilie mit Schulden stellt viele Erben vor eine emotionale und finanzielle Zerreißprobe. Die Angst, für die Verbindlichkeiten des Erblassers mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen, ist groß und oft berechtigt. Laut § 1967 BGB haften Erben grundsätzlich für Nachlassverbindlichkeiten. Doch es gibt klare rechtliche Wege, um Ihr Privatvermögen zu schützen. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen strukturierten 4-Schritte-Plan, von der entscheidenden 6-Wochen-Frist bis hin zu den Optionen Verkauf oder Nachlassinsolvenz. So verwandeln Sie Unsicherheit in eine klare, datengestützte Entscheidung.

Schritt 1: Die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung prüfen

Schritt 1: Die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung prüfen

Schritt 1: Die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung prüfen

Schritt 1: Die 6-Wochen-Frist zur Erbausschlagung prüfen

Konfrontiert mit einer potenziell verschuldeten Immobilie, ist Ihre erste und wichtigste Frist die zur Erbausschlagung. Ab Kenntnisnahme des Erbfalls haben Sie genau sechs Wochen Zeit, das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen (§ 1944 BGB). Versäumen Sie diese Frist, gilt das Erbe mit allen Rechten und Pflichten – inklusive der Schulden – als angenommen. Eine Ausschlagung kostet in der Regel zwischen 30 und 150 Euro an Notar- und Gerichtsgebühren. Diese geringe Investition kann Sie vor zehntausenden Euro an Schulden bewahren. Eine vorschnelle Annahme, etwa durch Beantragung eines Erbscheins, macht die Entscheidung unumkehrbar. Daher ist eine schnelle und präzise Analyse der erste Schritt, bevor Sie weitere Maßnahmen für die geerbte Immobilie ergreifen. Diese Analyse bildet die Grundlage für den nächsten, entscheidenden Schritt: die genaue Bewertung von Vermögen und Schulden.

Schritt 2: Vermögen und Schulden präzise bilanzieren

Schritt 2: Vermögen und Schulden präzise bilanzieren

Schritt 2: Vermögen und Schulden präzise bilanzieren

Schritt 2: Vermögen und Schulden präzise bilanzieren

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, müssen Sie den wahren Wert des Nachlasses ermitteln. Es gilt, alle Vermögenswerte gegen sämtliche Verbindlichkeiten aufzurechnen. Eine reine Betrachtung der Grundschuld im Grundbuch reicht nicht aus, da die tatsächliche Restschuld oft um 20-40 % niedriger liegt. Listen Sie alle Posten detailliert auf:

  • Aktivseite (Vermögen): Der aktuelle Verkehrswert der Immobilie ist der größte Posten. Hinzu kommen eventuelle Bankguthaben, Wertpapiere oder sonstige Wertgegenstände des Erblassers.

  • Passivseite (Schulden): Hierzu zählen die Restschuld der Hypothek, Grundschulden, offene Rechnungen des Erblassers und anfallende Erbfallkosten wie Bestattungsgebühren von durchschnittlich 8.000 bis 12.000 Euro.

Eine professionelle Immobilienbewertung ist hier unerlässlich. Sie liefert einen objektiven Marktwert, der als Basis für alle weiteren Überlegungen dient. Mit dem kostenlosen ImmoGPT von Auctoa erhalten Sie eine erste, datengestützte Einschätzung in nur wenigen Minuten. Diese Bilanz entscheidet, ob Sie das Erbe annehmen oder ob eine Haftungsbeschränkung notwendig wird.

Schritt 3: Haftung auf den Nachlass aktiv begrenzen

Schritt 3: Haftung auf den Nachlass aktiv begrenzen

Schritt 3: Haftung auf den Nachlass aktiv begrenzen

Schritt 3: Haftung auf den Nachlass aktiv begrenzen

Nachlassverwaltung als erste Schutzmaßnahme

Haben Sie das Erbe angenommen und stellen erst danach eine Überschuldung fest, müssen Sie handeln, um Ihr Privatvermögen zu schützen. Die Nachlassverwaltung, beantragt beim Nachlassgericht, ist eine Option, wenn der Nachlass ausreicht, um die Verfahrenskosten (Gericht, Nachlassverwalter) zu decken. Der Nachlassverwalter begleicht die Schulden aus dem Nachlassvermögen. Ihr Vorteil: Ihre Haftung ist gemäß § 1975 BGB auf den Nachlass beschränkt. Ein eventueller Überschuss nach Abzug aller Kosten und Schulden wird an Sie ausgezahlt. Dieses Verfahren eignet sich bei unübersichtlichen Vermögensverhältnissen und schützt Sie vor dem Zugriff der Gläubiger auf Ihr eigenes Geld. Klären Sie vorab, ob Sie den Wert der Immobilie richtig ermitteln, um die Kostendeckung sicherzustellen.

Nachlassinsolvenz als letzter Ausweg

Reicht das Erbe nicht einmal aus, um die Kosten der Nachlassverwaltung zu decken, ist die Nachlassinsolvenz der richtige Weg. Sie müssen diesen Antrag „unverzüglich“ stellen, sobald Sie von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren. Die Kosten für das Insolvenzverfahren werden ebenfalls aus der Erbmasse bezahlt. Sollte die Masse dafür nicht ausreichen, wird das Verfahren „mangels Masse“ abgewiesen, was Ihnen aber als Nachweis gegenüber Gläubigern dient. Auch hier wird die Haftung wirksam auf den Nachlass begrenzt. Dieses Verfahren ist oft die einzige Möglichkeit, einen klaren Schlussstrich zu ziehen, wenn die Schulden erdrückend sind.

Schritt 4: Strategische Optionen für die verschuldete Immobilie

Schritt 4: Strategische Optionen für die verschuldete Immobilie

Schritt 4: Strategische Optionen für die verschuldete Immobilie

Schritt 4: Strategische Optionen für die verschuldete Immobilie

Ist die Haftung geklärt, stellt sich die Frage: Was tun mit der Immobilie selbst? Hier gibt es drei Kernstrategien, deren Eignung direkt vom Ergebnis Ihrer Bilanz aus Schritt 2 abhängt.

  1. Verkauf zur Schuldentilgung: Übersteigt der Verkehrswert der Immobilie die Schulden, ist der Verkauf oft die sinnvollste Lösung. Der Erlös wird genutzt, um alle Gläubiger zu bedienen. Ein eventueller Überschuss von beispielsweise 25.000 Euro nach Verkauf und Tilgung steht Ihnen als Gewinn zu.

  2. Verhandlungen mit der Bank: Liegt der Wert knapp unter oder auf Höhe der Schulden, suchen Sie das Gespräch mit der finanzierenden Bank. Oft sind Banken an einer kooperativen Lösung interessiert und stimmen einem freihändigen Verkauf zu, da dieser meist einen höheren Erlös als eine Zwangsversteigerung erzielt.

  3. Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft: Können sich Miterben nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung. Dies sollte vermieden werden, da die Erlöse hier oft 15-30 % unter dem Marktwert liegen. Als Entscheidungshilfe für die Erbengemeinschaft dient eine neutrale Bewertung als gemeinsame Faktenbasis.

Jede dieser Optionen erfordert eine genaue Kenntnis des Immobilienwertes und der Schuldenhöhe. Nur so können Sie die wirtschaftlich beste Entscheidung treffen und finanzielle Verluste vermeiden.

Fazit: Kontrolle durch proaktives Handeln und Daten

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Eine geerbte verschuldete Immobilie ist eine ernsthafte Herausforderung, aber keine ausweglose Situation. Der Schlüssel liegt in einem schnellen, strukturierten Vorgehen innerhalb der ersten sechs Wochen. Eine objektive Bewertung von Vermögen und Schulden ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung, sei es die Ausschlagung, der Verkauf oder ein Verfahren zur Haftungsbeschränkung. Ignorieren Sie das Problem nicht, denn Untätigkeit führt automatisch zur Annahme des Erbes und zur vollen persönlichen Haftung. Nutzen Sie die gesetzlichen Schutzmechanismen und datengestützte Werkzeuge, um Ihr Privatvermögen zu sichern. Eine fundierte Bewertung gibt Ihnen die notwendige Sicherheit, um die richtigen Schritte einzuleiten und die finanzielle Kontrolle zu behalten.

FAQ

FAQ

FAQ

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Muss ich die Immobilie verkaufen, wenn Schulden darauf lasten?

Nicht zwangsläufig. Wenn Sie die finanziellen Mittel haben, können Sie die Schulden auch aus eigenen Mitteln tilgen und die Immobilie behalten. Der Verkauf ist jedoch oft die einfachste Lösung, um die Verbindlichkeiten zu begleichen und einen sauberen Abschluss zu finden, besonders wenn der Wert der Immobilie die Schulden übersteigt.



Was kostet eine Nachlassinsolvenz?

Die Kosten für eine Nachlassinsolvenz setzen sich aus Gerichtsgebühren und der Vergütung für den Insolvenzverwalter zusammen. Diese werden aus dem Nachlass bezahlt. Reicht der Nachlass dafür nicht aus, wird der Antrag oft 'mangels Masse' abgewiesen, was Ihnen aber als Nachweis der Überschuldung gegenüber Gläubigern dient.



Kann ich eine verschuldete Immobilie vermieten statt sie zu verkaufen?

Ja, das ist eine Option, wenn die Mieteinnahmen die laufenden Kosten (Kreditraten, Nebenkosten, Instandhaltung) decken. Dies erfordert eine genaue Kalkulation. Bedenken Sie, dass Sie als Vermieter weiterhin für die Immobilie und die Schulden verantwortlich sind. Eine genaue Berechnung von Verkauf vs. Vermietung ist hier ratsam.



Was ist der Unterschied zwischen Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz?

Die Nachlassverwaltung wird bei einem unübersichtlichen, aber potenziell werthaltigen Nachlass eingesetzt, um die Gläubiger zu befriedigen. Die Nachlassinsolvenz ist das richtige Verfahren bei einer festgestellten Überschuldung. Beide dienen dem Ziel, die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken.



Fällt Erbschaftssteuer für eine verschuldete Immobilie an?

Die Erbschaftssteuer wird auf den Netto-Nachlasswert berechnet. Das heißt, die Schulden werden vom Wert der Immobilie abgezogen. Ist der Nachlass überschuldet, fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an. Lassen Sie sich zur Sicherheit von einem Erbschaftssteuer-Rechner eine erste Indikation geben.



Was passiert mit der Immobilie bei einer Erbengemeinschaft mit Schulden?

Die Erbengemeinschaft muss gemeinsam entscheiden, wie mit der verschuldeten Immobilie verfahren wird. Optionen sind der gemeinsame Verkauf, die Übernahme durch einen Erben (der die anderen auszahlt und die Schulden übernimmt) oder im Streitfall die Teilungsversteigerung. Alle Erben haften gesamtschuldnerisch für die Schulden.



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