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Fördermittel-Check
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Stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Immobilie energetisch zu modernisieren, aber die Kosten scheinen unüberschaubar? Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie bis zu 70 % der Kosten als direkten Zuschuss erhalten. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die richtigen Anträge stellen und Ihre Investition maximieren.
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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet 2024 Zuschüsse von bis zu 70 % für den Heizungstausch und bis zu 20 % für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch.
Die Zuständigkeit ist klar getrennt: Die KfW ist für den Heizungstausch und Komplettsanierungen zuständig, das BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Ein entscheidender Verfahrensschritt ist neu: Erst muss ein Vertrag mit einem Fachbetrieb geschlossen werden, danach darf der Förderantrag gestellt werden.
Die Modernisierung einer Immobilie ist eine der wirksamsten Methoden, um Energiekosten zu senken und den Wert Ihres Eigentums zu steigern. Doch viele Eigentümer zögern angesichts der hohen Anfangsinvestitionen. Was, wenn Sie einen Großteil dieser Kosten nicht allein tragen müssten? Der deutsche Staat unterstützt Sie mit erheblichen Zuschüssen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde für 2024 neu strukturiert, um den Umstieg auf erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen noch attraktiver zu machen. Mit der richtigen Strategie können Sie Tausende von Euro sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dieser Artikel führt Sie durch die aktuellen Programme von KfW und BAFA und erklärt, wie Sie die maximale Förderung für Ihr Projekt erhalten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Instrument für grüne Fördermittel in Deutschland. Seit Anfang 2024 ist die Zuständigkeit klar aufgeteilt, um den Prozess für Sie zu vereinfachen. Für den Austausch Ihrer Heizungsanlage sowie für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ihr Ansprechpartner. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt hingegen Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung oder Fenstertausch. Diese klare Trennung sorgt dafür, dass Sie für jedes Vorhaben den passenden Fördertopf mit nur einem Antrag erreichen. Die richtige Zuordnung Ihres Projekts ist der erste Schritt zur erfolgreichen Finanzierung.
Der Austausch einer alten fossilen Heizung wird 2024 so stark gefördert wie nie zuvor. Die KfW bietet eine Grundförderung von 30 % für alle, die auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien umsteigen. Wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen, erhalten Sie zusätzlich einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 %. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € pro Jahr gibt es einen weiteren Einkommensbonus von 30 %. Die Boni sind kumulierbar, der maximale Zuschuss ist jedoch auf 70 % der förderfähigen Kosten von 30.000 € für ein Einfamilienhaus gedeckelt. Das entspricht einem maximalen Zuschuss von 21.000 €. Eine nachhaltige Energieversorgung wird so finanziell erreichbar. Diese gestaffelte Förderung macht den Umstieg besonders für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen attraktiv.
Nicht nur der Heizungstausch, auch einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden staatlich bezuschusst. Über das BAFA erhalten Sie für Maßnahmen an der Gebäudehülle einen Basiszuschuss von 15 %. Dazu gehören:
Dämmung von Außenwänden oder Dachflächen
Erneuerung von Fenstern und Außentüren
Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen
Optimierung der bestehenden Heizung (abgesehen vom Austausch)
Lassen Sie vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellen, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 % auf insgesamt 20 %. Gleichzeitig steigen die maximal anrechenbaren Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Die Investition in einen iSFP kann Ihren Zuschuss also mehr als verdoppeln. Eine energieeffiziente Modernisierung senkt nicht nur Ihre Heizkosten, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig.
Eine entscheidende Neuerung in 2024 ist die Reihenfolge bei der Antragsstellung. Sie müssen zuerst ein Angebot einholen und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abschließen. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Erst danach dürfen Sie den Förderantrag bei der KfW oder dem BAFA stellen. Mit den Bauarbeiten dürfen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für fast alle BEG-Förderungen Pflicht und sichert die Qualität der Maßnahmen. Ein Fördermittel-Check vorab kann helfen, die richtigen Schritte zu planen. Die sorgfältige Planung und Einhaltung dieser Reihenfolge ist entscheidend für den Erfolg Ihres Antrags.
Sollten Sie die Fristen für eine Antragsstellung verpasst haben oder die Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es eine attraktive Alternative: den Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen. Sie können 20 % Ihrer Sanierungskosten, maximal jedoch 40.000 € pro Immobilie, über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Steuerschuld abziehen. Im ersten und zweiten Jahr können jeweils 7 % (bis zu 14.000 €) und im dritten Jahr 6 % (bis zu 12.000 €) geltend gemacht werden. Diese Option ist nicht mit den BEG-Zuschüssen kombinierbar, stellt aber eine wertvolle Alternative dar, um die finanzielle Last einer nachhaltigen Altbausanierung zu verringern. So wird auch ohne direkten Zuschuss ein starker Anreiz für den Klimaschutz im Gebäudebestand geschaffen.
Die Förderlandschaft für 2024 bietet immense Chancen, die Kosten für eine energetische Sanierung erheblich zu senken. Mit Zuschüssen von bis zu 70 % für den Heizungstausch und bis zu 20 % für Einzelmaßnahmen wird der Umstieg auf grüne Technologien finanziell sehr attraktiv. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der sorgfältigen Planung, der Einhaltung der korrekten Antragsreihenfolge und der obligatorischen Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Ob Sie sich für einen direkten Zuschuss oder den Steuerbonus entscheiden, eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie und der geplanten Maßnahmen ist die beste Grundlage. Nutzen Sie die staatliche Unterstützung, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern und Ihre Energiekosten langfristig zu senken. Eine datengestützte Analyse, wie sie der Auctoa ImmoGPT bietet, kann Ihnen eine erste Orientierung für Ihr Vorhaben geben.
KfW bietet detaillierte Informationen zu ihren Förderprogrammen für die energieeffiziente Sanierung von Bestandsimmobilien.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt umfassende Informationen zur Energiewende im Gebäudebereich bereit.
Auf gesetze-im-internet.de finden Sie den vollständigen Text des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht Pressemitteilungen und Statistiken, die für Bau- und Wohnungsdaten relevant sind.
Das DIW Berlin bietet Wochenberichte zur energetischen Gebäudesanierung, Investitionstrends und Klimazielen.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert umfassend über die Energiewende und Energieeffizienz in Deutschland.
Die Verbraucherzentrale bietet unabhängige Energieberatungsdienste für Verbraucher an.
Wikipedia bietet einen umfassenden Artikel über energieeffiziente Gebäude.
Wer zählt als Energieeffizienz-Experte (EEE)?
Energieeffizienz-Experten sind speziell geschulte und zertifizierte Fachleute (z. B. Architekten, Ingenieure, Energieberater), die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt werden. Die Einbindung eines solchen Experten ist für die Beantragung der meisten BEG-Fördermittel zwingend erforderlich.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein detailliertes Dokument, das von einem Energieeffizienz-Experten erstellt wird. Es analysiert den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und zeigt schrittweise auf, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Die Erstellung wird ebenfalls gefördert und die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen wird mit einem zusätzlichen Förderbonus von 5 % belohnt.
Wie lange dauert es, bis ein Förderantrag bewilligt wird?
Die Bearbeitungszeiten können variieren. Bei der KfW und dem BAFA sollten Sie mit mehreren Wochen bis einigen Monaten rechnen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu Verzögerungen kommen. Planen Sie diesen Puffer unbedingt in Ihr Projekt ein.
Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Ergänzungskredit?
Ein Zuschuss ist ein Geldbetrag, den Sie erhalten und nicht zurückzahlen müssen. Ein Ergänzungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das Sie zusätzlich zum Zuschuss beantragen können, um die verbleibenden Investitionskosten zu finanzieren. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € steht bei der KfW ein solcher Kredit zur Verfügung.
Gilt der Klima-Geschwindigkeitsbonus auch für den Austausch einer Gas-Etagenheizung?
Ja, der Bonus wird auch für den Austausch von Gas-Etagenheizungen gewährt, wenn die Umstellung auf eine zentrale Wärmeversorgung erfolgt. Der Bonus wird für den frühzeitigen Austausch von funktionstüchtigen fossilen Heizungen gezahlt und beträgt bis Ende 2028 20 %.
Kann ich die Förderung auch für ein Ferienhaus beantragen?
Ja, die BEG-Förderung gilt für Wohngebäude in Deutschland. Entscheidend ist, dass das Gebäude die technischen Mindestanforderungen erfüllt und die meiste Zeit des Jahres beheizt wird. Die Nutzung als Hauptwohnsitz ist für die Grundförderung keine Bedingung, jedoch für den Einkommensbonus.