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Wie Sie die Bemessungsgrundlage legal reduzieren und Tausende von Euro sparen.
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In Dortmund (NRW) beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % des Kaufpreises.
Durch den separaten Ausweis von beweglichem Inventar (z.B. Küche) im Kaufvertrag lässt sich die Steuerlast legal senken.
Die Zahlung der Steuer ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch; die Frist beträgt einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids.
Der Erwerb einer Immobilie in Dortmund ist ein bedeutender finanzieller Schritt, doch viele Käufer unterschätzen die Nebenkosten. Die Grunderwerbsteuer in Dortmund stellt mit einem Satz von 6,5 % einen der größten Posten dar. Wussten Sie, dass nicht der gesamte Kaufpreis der Steuer unterliegen muss? Dieser Artikel zeigt Ihnen präzise, wie die Steuer berechnet wird, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie durch eine geschickte Vertragsgestaltung Ihre Steuerlast signifikant reduzieren können. Erhalten Sie datengestützte Empfehlungen, um typische Fehler zu vermeiden und Ihre Investition von Anfang an zu optimieren.
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in Dortmund wird eine einmalige Verkehrsteuer fällig: die Grunderwerbsteuer. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern, und Nordrhein-Westfalen hat einen Steuersatz von 6,5 % festgelegt. Dieser Satz gilt einheitlich für das gesamte Bundesland, von Köln bis Dortmund, und wurde zuletzt am 1. Januar 2015 angepasst. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € bedeutet das eine zusätzliche Belastung von 26.000 € allein für die Steuer. Diese Summe ist Teil der Kaufnebenkosten und muss vom Käufer getragen werden. Die Zahlung dieser Steuer ist eine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ohne die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts kann der Notar Sie nicht als neuen Eigentümer eintragen lassen. Die genaue Berechnungsgrundlage ist dabei entscheidend und bietet oft ungenutztes Sparpotenzial.
Die 6,5 % werden nicht immer nur auf den reinen Kaufpreis der Immobilie angewendet. Die korrekte Bemessungsgrundlage ist der entscheidende Faktor für die finale Steuerschuld. Sie umfasst den Wert der gesamten Gegenleistung, die der Käufer erbringt. Dazu gehören neben dem Kaufpreis auch vom Käufer übernommene Schulden des Verkäufers oder gewährte Wohn- und Nutzungsrechte. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass nur der im Vertrag genannte Preis zählt. Tatsächlich können auch Baukosten für ein noch zu errichtendes Gebäude zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet werden, wenn ein sogenanntes einheitliches Vertragswerk vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Kauf des Grundstücks und der Bau des Hauses rechtlich und wirtschaftlich miteinander verknüpft sind. Eine genaue Analyse der aktuellen Immobilienpreise in Dortmund hilft bei der realistischen Einschätzung der Gesamtkosten.
Der Erwerb einer Immobilie in Dortmund ist ein bedeutender finanzieller Schritt, doch viele Käufer unterschätzen die Nebenkosten. Die Grunderwerbsteuer in Dortmund stellt mit einem Satz von 6,5 % einen der größten Posten dar. Wussten Sie, dass nicht der gesamte Kaufpreis der Steuer unterliegen muss? Dieser Artikel zeigt Ihnen präzise, wie die Steuer berechnet wird, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie durch eine geschickte Vertragsgestaltung Ihre Steuerlast signifikant reduzieren können. Erhalten Sie datengestützte Empfehlungen, um typische Fehler zu vermeiden und Ihre Investition von Anfang an zu optimieren.
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Der Erwerb einer Immobilie in Dortmund ist ein bedeutender finanzieller Schritt, doch viele Käufer unterschätzen die Nebenkosten. Die Grunderwerbsteuer in Dortmund stellt mit einem Satz von 6,5 % einen der größten Posten dar. Wussten Sie, dass nicht der gesamte Kaufpreis der Steuer unterliegen muss? Dieser Artikel zeigt Ihnen präzise, wie die Steuer berechnet wird, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie durch eine geschickte Vertragsgestaltung Ihre Steuerlast signifikant reduzieren können. Erhalten Sie datengestützte Empfehlungen, um typische Fehler zu vermeiden und Ihre Investition von Anfang an zu optimieren.
Rechtsportal des Landes Nordrhein-Westfalen bietet den vollständigen Text des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer (GrEStG) für Nordrhein-Westfalen.
Bundesministerium der Justiz stellt das Bundesgesetz über die Grunderwerbsteuer (GrEStG) im Wortlaut zur Verfügung.
Finanzamt NRW informiert Privatpersonen umfassend über die Grunderwerbsteuer und Wissenswertes beim Grundstücks- oder Hauserwerb.
Finanzamt Dortmund-Ost bietet Kontaktinformationen und weitere Details für Steuerpflichtige in der Region.
Statistisches Bundesamt (Destatis) veröffentlicht Pressemitteilungen und Daten zu Baupreisindizes, relevant für die Immobilienbewertung.
Stadt Dortmund stellt den aktuellen Wohnungsmarktbericht 2024 zur Beobachtung des lokalen Immobilienmarktes bereit.
Stadt Dortmund informiert über die Grundsteuerreform und deren Auswirkungen in Dortmund.
Bundesfinanzministerium bietet umfassende Informationen zu Grundsteuer und Grunderwerbsteuer auf Bundesebene.
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert die Grunderwerbsteuer im Rahmen ihres Lexikons der Wirtschaft.
Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Dortmund?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt (6,5 % in Dortmund). Die Grundsteuer ist hingegen eine jährliche, wiederkehrende Abgabe, die von der Stadt Dortmund auf den Besitz von Grundstücken erhoben wird.
Wie kann ich die Grunderwerbsteuer für mein Haus in Dortmund berechnen?
Sie berechnen die Steuer, indem Sie die Bemessungsgrundlage (Kaufpreis abzüglich beweglicher Gegenstände) mit dem Steuersatz von 6,5 % multiplizieren. Bei einem Kaufpreis von 350.000 € beträgt die Steuer beispielsweise 22.750 €.
Fällt bei einer Schenkung an mein Kind Grunderwerbsteuer an?
Nein, Schenkungen und Verkäufe an Verwandte in gerader Linie (Eltern an Kinder und umgekehrt) sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Es kann jedoch Schenkungsteuer anfallen, wobei hohe Freibeträge gelten.
Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht zahle?
Wenn Sie die Steuer nicht fristgerecht zahlen, stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument kann der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht vornehmen und Sie werden nicht zum rechtlichen Eigentümer. Zudem fallen Säumniszuschläge an.
Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Privatpersonen, die die Immobilie selbst nutzen, können die Grunderwerbsteuer nicht steuerlich absetzen. Vermieter oder gewerbliche Käufer können die Steuer jedoch als Teil der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer der Immobilie abschreiben.
Muss ich für ein Erbbaurecht auch Grunderwerbsteuer zahlen?
Ja, auch der Erwerb eines Erbbaurechts unterliegt der Grunderwerbsteuer. Die Bemessungsgrundlage ist hier komplexer und umfasst unter anderem den kapitalisierten Wert der zukünftigen Erbbauzinsen.