Immobilienbewertung
Sanierungspotenzial-Bericht
denkmalschutz-krefeld
Ein Leitfaden zu Pflichten, Förderungen und Steuervorteilen für Eigentümer historischer Gebäude
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Eigentümer in Krefeld können bis zu 100 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen, wenn alle Maßnahmen vorab genehmigt wurden.
Die Untere Denkmalbehörde Krefeld ist der zentrale Ansprechpartner für Genehmigungen, Förderberatung und steuerliche Bescheinigungen.
In Krefeld gibt es 1.129 Baudenkmäler, die aufgrund ihrer Knappheit und Attraktivität ein hohes Wertsteigerungspotenzial besitzen.
Rund 1.129 Baudenkmäler prägen das Stadtbild von Krefeld – von historischen Villen bis zu einzigartigen Wohnbauten. Für Eigentümer bedeutet der Denkmalschutz eine besondere Verpflichtung zur Erhaltung. Doch wussten Sie, dass damit auch erhebliche finanzielle Vorteile verbunden sind? Dieses Dossier zeigt Ihnen, wie Sie die strengen Auflagen des Denkmalschutzgesetzes NRW meistern, von staatlichen Förderungen profitieren und Ihre Sanierungskosten um bis zu 100 % steuerlich geltend machen können. Eine korrekte Immobilienbewertung ist dabei der erste Schritt.
Die Basis für den Denkmalschutz in Krefeld bildet das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Dieses Gesetz regelt, welche Objekte als denkmalwürdig eingestuft werden und in die offizielle Denkmalliste der Stadt aufgenommen werden. Aktuell umfasst diese Liste in Krefeld 1.129 Baudenkmäler (Stand 2020).
Zentraler Ansprechpartner für alle Eigentümer ist die Untere Denkmalbehörde der Stadt Krefeld. Sie berät nicht nur bei geplanten Umbauten, sondern erteilt auch die zwingend erforderlichen Erlaubnisse nach § 9 DSchG NRW. Jede bauliche Veränderung, Nutzungsänderung oder auch nur die Anbringung einer Werbeanlage muss vorab genehmigt werden. Ohne diese Abstimmung riskieren Sie Bußgelder und den Verlust steuerlicher Vorteile. Die Behörde stellt zudem die Bescheinigungen für das Finanzamt aus, die für die steuerliche Absetzung von Sanierungskosten notwendig sind.
Die attraktivste Förderung für Eigentümer ist die „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) für Sanierungsaufwendungen. Die Regelungen sind im Einkommensteuergesetz (§§ 7i, 10f EStG) klar definiert und bieten erhebliche Sparpotenziale. Die Sanierungskosten machen oft 60 % bis 80 % des Kaufpreises aus.
Für Kapitalanleger, die ihre Denkmalimmobilie vermieten, ist die Förderung besonders lukrativ. Sie können 100 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich absetzen. Dies staffelt sich wie folgt:
In den ersten 8 Jahren können jährlich 9 % der Kosten abgesetzt werden.
In den folgenden 4 Jahren sind es jeweils 7 % pro Jahr.
Aber auch Eigennutzer profitieren erheblich. Sie können 90 % der Modernisierungskosten über 10 Jahre geltend machen, was einer jährlichen Abschreibung von 9 % entspricht. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen zur Erhaltung dienen und vor Beginn mit der Denkmalbehörde abgestimmt wurden. Eine genaue Kenntnis der Sanierungskosten in Krefeld ist entscheidend.
Rund 1.129 Baudenkmäler prägen das Stadtbild von Krefeld – von historischen Villen bis zu einzigartigen Wohnbauten. Für Eigentümer bedeutet der Denkmalschutz eine besondere Verpflichtung zur Erhaltung. Doch wussten Sie, dass damit auch erhebliche finanzielle Vorteile verbunden sind? Dieses Dossier zeigt Ihnen, wie Sie die strengen Auflagen des Denkmalschutzgesetzes NRW meistern, von staatlichen Förderungen profitieren und Ihre Sanierungskosten um bis zu 100 % steuerlich geltend machen können. Eine korrekte Immobilienbewertung ist dabei der erste Schritt.
Rund 1.129 Baudenkmäler prägen das Stadtbild von Krefeld – von historischen Villen bis zu einzigartigen Wohnbauten. Für Eigentümer bedeutet der Denkmalschutz eine besondere Verpflichtung zur Erhaltung. Doch wussten Sie, dass damit auch erhebliche finanzielle Vorteile verbunden sind? Dieses Dossier zeigt Ihnen, wie Sie die strengen Auflagen des Denkmalschutzgesetzes NRW meistern, von staatlichen Förderungen profitieren und Ihre Sanierungskosten um bis zu 100 % steuerlich geltend machen können. Eine korrekte Immobilienbewertung ist dabei der erste Schritt.
Rund 1.129 Baudenkmäler prägen das Stadtbild von Krefeld – von historischen Villen bis zu einzigartigen Wohnbauten. Für Eigentümer bedeutet der Denkmalschutz eine besondere Verpflichtung zur Erhaltung. Doch wussten Sie, dass damit auch erhebliche finanzielle Vorteile verbunden sind? Dieses Dossier zeigt Ihnen, wie Sie die strengen Auflagen des Denkmalschutzgesetzes NRW meistern, von staatlichen Förderungen profitieren und Ihre Sanierungskosten um bis zu 100 % steuerlich geltend machen können. Eine korrekte Immobilienbewertung ist dabei der erste Schritt.
Rund 1.129 Baudenkmäler prägen das Stadtbild von Krefeld – von historischen Villen bis zu einzigartigen Wohnbauten. Für Eigentümer bedeutet der Denkmalschutz eine besondere Verpflichtung zur Erhaltung. Doch wussten Sie, dass damit auch erhebliche finanzielle Vorteile verbunden sind? Dieses Dossier zeigt Ihnen, wie Sie die strengen Auflagen des Denkmalschutzgesetzes NRW meistern, von staatlichen Förderungen profitieren und Ihre Sanierungskosten um bis zu 100 % steuerlich geltend machen können. Eine korrekte Immobilienbewertung ist dabei der erste Schritt.
Stadt Krefeld bietet umfassende Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege in Krefeld.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt das vollständige Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) zur Verfügung.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) informiert über seine Aufgaben und Projekte im Bereich der Denkmalpflege.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet aktuelle Nachrichten und umfassende Informationen zum Thema Denkmalschutz.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bietet einen Glossareintrag zum Thema Denkmal.
Die KfW stellt Förderprodukte für Bestandsimmobilien vor, die auch für denkmalgeschützte Objekte relevant sein können.
Wie finde ich heraus, ob mein Haus in Krefeld unter Denkmalschutz steht?
Sie können dies durch eine Anfrage bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld klären oder die offizielle Denkmalliste der Stadt einsehen, die online verfügbar ist.
Welche Sanierungsmaßnahmen sind bei einem Denkmal förderfähig?
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen förderfähig, die dem Erhalt und der sinnvollen Nutzung des Baudenkmals dienen. Dazu gehören beispielsweise die Sanierung der Fassade, des Daches, historischer Fenster oder der Haustechnik. Die Maßnahmen müssen immer vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Verliere ich die Steuervorteile, wenn ich die Immobilie verkaufe?
Ja, die Denkmal-AfA ist an die Person gebunden, die die Sanierung durchgeführt hat. Ein Käufer kann die Abschreibung nicht übernehmen, sondern nur die normale Gebäude-AfA auf den Kaufpreis ansetzen.
Gibt es spezielle Kredite für die Sanierung von Baudenkmälern?
Ja, die KfW-Bankengruppe bietet im Rahmen ihrer Programme oft zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für die energieeffiziente Sanierung von Baudenkmälern an. Diese sind meist mit den steuerlichen Vorteilen kombinierbar.