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Ein Leitfaden für Eigentümer zu Sanierungspflichten, Fristen und Förderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz 2024
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In Bremen greift die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen in Bestandsgebäuden spätestens ab dem 1. Juli 2026.
Bei einem Eigentümerwechsel (Kauf, Erbe) müssen GEG-Nachrüstpflichten wie Heizungstausch oder Dämmung innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden.
Neben Bundesförderungen (BAFA/KfW) existieren in Bremen zusätzliche Landesprogramme, um die Kosten für energetische Sanierungen zu senken.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt viele Immobilieneigentümer in Bremen vor Herausforderungen. Besonders bei einem Eigentümerwechsel, etwa durch Erbschaft, werden oft innerhalb von zwei Jahren teure Sanierungen fällig. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und kann den Wert Ihrer Immobilie empfindlich mindern. Dieser Artikel erklärt Ihnen präzise die aktuellen GEG-Pflichten in Bremen, zeigt Ihnen konkrete Nachrüstpflichten auf und navigiert Sie durch die verfügbaren Förderprogramme, damit Sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig sichern.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt den Rahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden in ganz Deutschland. Eine zentrale Vorgabe seit dem 1. Januar 2024 ist, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude in Bremen wird diese Regel spätestens ab dem 1. Juli 2026 relevant, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Bestehende, funktionierende Heizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Die Regel greift erst, wenn eine Heizung irreparabel defekt ist oder ohnehin ersetzt wird. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Optionen ist dennoch ratsam, um bei einer Havarie vorbereitet zu sein und die richtige Technologie für Ihre Immobilie zu wählen. Eine professionelle energetische Sanierungsberatung kann hierbei Klarheit schaffen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor um über 40 % zu senken.
Unabhängig von einem Heizungstausch gibt es spezifische Nachrüstpflichten, die für viele ältere Gebäude gelten. Diese müssen oft bei einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. Hier sind die drei häufigsten Pflichten:
Austausch von Heizkesseln: Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Ein Kessel aus dem Jahr 1993 wäre demnach bereits 2023 fällig gewesen. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
Dämmung der obersten Geschossdecke: Ungedämmte Decken zu unbeheizten Dachböden müssen gedämmt werden, um den Wärmeverlust zu minimieren. Der geforderte U-Wert liegt bei maximal 0,24 W/(m²K).
Dämmung von Rohrleitungen: In unbeheizten Räumen wie Kellern müssen Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt werden. Diese Maßnahme kostet oft nur wenige hundert Euro, spart aber jährlich bis zu 15 % an Wärmeverlusten.
Die genauen Kosten für eine Sanierung hängen stark vom Zustand Ihrer Immobilie ab. Eine genaue Analyse ist der erste Schritt zur Budgetplanung.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt viele Immobilieneigentümer in Bremen vor Herausforderungen. Besonders bei einem Eigentümerwechsel, etwa durch Erbschaft, werden oft innerhalb von zwei Jahren teure Sanierungen fällig. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und kann den Wert Ihrer Immobilie empfindlich mindern. Dieser Artikel erklärt Ihnen präzise die aktuellen GEG-Pflichten in Bremen, zeigt Ihnen konkrete Nachrüstpflichten auf und navigiert Sie durch die verfügbaren Förderprogramme, damit Sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig sichern.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt viele Immobilieneigentümer in Bremen vor Herausforderungen. Besonders bei einem Eigentümerwechsel, etwa durch Erbschaft, werden oft innerhalb von zwei Jahren teure Sanierungen fällig. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und kann den Wert Ihrer Immobilie empfindlich mindern. Dieser Artikel erklärt Ihnen präzise die aktuellen GEG-Pflichten in Bremen, zeigt Ihnen konkrete Nachrüstpflichten auf und navigiert Sie durch die verfügbaren Förderprogramme, damit Sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig sichern.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt viele Immobilieneigentümer in Bremen vor Herausforderungen. Besonders bei einem Eigentümerwechsel, etwa durch Erbschaft, werden oft innerhalb von zwei Jahren teure Sanierungen fällig. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und kann den Wert Ihrer Immobilie empfindlich mindern. Dieser Artikel erklärt Ihnen präzise die aktuellen GEG-Pflichten in Bremen, zeigt Ihnen konkrete Nachrüstpflichten auf und navigiert Sie durch die verfügbaren Förderprogramme, damit Sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig sichern.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt viele Immobilieneigentümer in Bremen vor Herausforderungen. Besonders bei einem Eigentümerwechsel, etwa durch Erbschaft, werden oft innerhalb von zwei Jahren teure Sanierungen fällig. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und kann den Wert Ihrer Immobilie empfindlich mindern. Dieser Artikel erklärt Ihnen präzise die aktuellen GEG-Pflichten in Bremen, zeigt Ihnen konkrete Nachrüstpflichten auf und navigiert Sie durch die verfügbaren Förderprogramme, damit Sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig sichern.
Umwelt Bremen bietet detaillierte Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) speziell für das Land Bremen.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stellt ergänzende Regelungen und Vollzugshinweise zum GEG für das Land Bremen bereit.
Bundesregierung informiert über das neue Gebäudeenergiegesetz und dessen Auswirkungen.
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) bietet eine Studie zu den Sanierungspotenzialen von Wohnimmobilien in Deutschland.
KfW informiert umfassend über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten.
Statistisches Bundesamt (Destatis) liefert aktuelle Statistiken und Daten zum Thema Energie in Deutschland.
Welche GEG-Pflichten habe ich als Erbe einer Immobilie in Bremen?
Als Erbe übernehmen Sie die Pflichten des Voreigentümers. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung im Grundbuch prüfen, ob die Heizung älter als 30 Jahre ist, die oberste Geschossdecke und Heizungsrohre gedämmt sind, und diese gegebenenfalls nachrüsten.
Wie finde ich heraus, ob meine Heizung unter die Austauschpflicht fällt?
Prüfen Sie das Typenschild auf Ihrem Heizkessel. Dort finden Sie das Baujahr. Handelt es sich um einen Konstanttemperaturkessel (nicht um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel) und ist dieser über 30 Jahre alt, greift die Pflicht. Im Zweifel kann ein Schornsteinfeger oder Heizungsbauer Auskunft geben.
Kann ich die Kosten für die GEG-Sanierung auf meine Mieter umlegen?
Ja, energetische Modernisierungsmaßnahmen können teilweise auf die Mieter umgelegt werden. Sie können die jährliche Miete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, wobei die monatliche Miete pro Quadratmeter um maximal 3 Euro steigen darf.
Was ist die kommunale Wärmeplanung und was bedeutet sie für mich in Bremen?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Strategie Ihrer Stadt oder Gemeinde, wie die Wärmeversorgung klimaneutral werden kann (z.B. durch Fernwärme). Sobald Bremen seine Planung veröffentlicht hat (spätestens Mitte 2026), wissen Sie, welche Heizoptionen (z.B. Anschluss an ein Wärmenetz) für Ihr Gebäude zukünftig zur Verfügung stehen. Dies beeinflusst Ihre Entscheidung bei einem Heizungstausch.