Immobilienbewertung

Sanierungspotenzial-Bericht

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Denkmalschutz Mönchengladbach: Kosten reduzieren und Wert steigern

Denkmalschutz Mönchengladbach: Kosten reduzieren und Wert steigern

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10.09.2025

7

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Immobilienbewertung bei Auctoa

Ein Leitfaden zu Pflichten, Steuervorteilen und Förderungen für Eigentümer historischer Immobilien

Besitzen Sie eine Immobilie mit historischem Wert in Mönchengladbach? Viele Eigentümer fürchten die hohen Kosten und strengen Auflagen des Denkmalschutzes. Doch mit dem richtigen Wissen lassen sich Pflichten in finanzielle Vorteile verwandeln.

Besitzen Sie eine Immobilie mit historischem Wert in Mönchengladbach? Viele Eigentümer fürchten die hohen Kosten und strengen Auflagen des Denkmalschutzes. Doch mit dem richtigen Wissen lassen sich Pflichten in finanzielle Vorteile verwandeln.

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Eigentümer von Denkmalimmobilien in Mönchengladbach können bis zu 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich absetzen (Denkmal-AfA).

Jede bauliche Veränderung an einem Denkmal erfordert eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Mönchengladbach.

Zusätzlich zur Steuerersparnis gibt es direkte Zuschüsse von KfW, BAFA und dem Land NRW, die Sanierungskosten weiter senken.

In Mönchengladbach sind rund 1.000 Gebäude als Baudenkmäler gelistet, davon allein 651 Wohnhäuser. Der Besitz einer solchen Immobilie ist eine besondere Verantwortung, die im Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) klar geregelt ist. Eigentümer müssen die historische Substanz erhalten, was oft mit hohen Sanierungskosten verbunden ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die steuerlichen Vorteile der Denkmal-AfA optimal nutzen, welche Fördermittel Ihnen zustehen und wie Sie den Wert Ihrer Immobilie durch strategische Sanierungen nicht nur erhalten, sondern sogar steigern. Erfahren Sie, wie Sie die Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde effizient gestalten und finanzielle Fallstricke vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen: Die Pflichten für Eigentümer in Mönchengladbach

Gesetzliche Grundlagen: Die Pflichten für Eigentümer in Mönchengladbach

Gesetzliche Grundlagen: Die Pflichten für Eigentümer in Mönchengladbach

Gesetzliche Grundlagen: Die Pflichten für Eigentümer in Mönchengladbach

Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) legt fest, dass Eigentümer ihre Baudenkmäler erhalten, pflegen und sachgemäß behandeln müssen. Die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen ist die Untere Denkmalbehörde der Stadt Mönchengladbach. Jede geplante Veränderung, von der Fassadengestaltung bis zu Umbauten im Inneren, erfordert eine offizielle denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW.

Wer ohne Genehmigung handelt, riskiert Bußgelder und die Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Die Erhaltungspflicht gilt im Rahmen des Zumutbaren, wobei die Behörde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers berücksichtigt. Eine präzise Immobilienbewertung hilft, die Zumutbarkeit objektiv nachzuweisen. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen bilden die Basis für alle weiteren finanziellen und baulichen Entscheidungen.

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Der größte finanzielle Vorteil für Eigentümer ist die Denkmal-Abschreibung (AfA), geregelt in den Paragraphen 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes. Vermieter können 100 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren von der Steuer absetzen. In den ersten acht Jahren sind es jährlich 9 %, in den folgenden vier Jahren jeweils 7 %.

Eigennutzer profitieren ebenfalls erheblich und können 90 % der Kosten über 10 Jahre mit jährlich 9 % geltend machen. Wichtigste Voraussetzung: Die Sanierungsmaßnahmen müssen vor Beginn von der Denkmalbehörde genehmigt werden, um die Steuervorteile zu sichern. Eine sorgfältige Planung der Sanierungskosten ist daher unerlässlich. So wird aus einer kostspieligen Pflicht eine lukrative Investition.

Fördermittel und Zuschüsse: Finanzielle Unterstützung sichern

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In Mönchengladbach sind rund 1.000 Gebäude als Baudenkmäler gelistet, davon allein 651 Wohnhäuser. Der Besitz einer solchen Immobilie ist eine besondere Verantwortung, die im Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) klar geregelt ist. Eigentümer müssen die historische Substanz erhalten, was oft mit hohen Sanierungskosten verbunden ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die steuerlichen Vorteile der Denkmal-AfA optimal nutzen, welche Fördermittel Ihnen zustehen und wie Sie den Wert Ihrer Immobilie durch strategische Sanierungen nicht nur erhalten, sondern sogar steigern. Erfahren Sie, wie Sie die Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde effizient gestalten und finanzielle Fallstricke vermeiden.

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In Mönchengladbach sind rund 1.000 Gebäude als Baudenkmäler gelistet, davon allein 651 Wohnhäuser. Der Besitz einer solchen Immobilie ist eine besondere Verantwortung, die im Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) klar geregelt ist. Eigentümer müssen die historische Substanz erhalten, was oft mit hohen Sanierungskosten verbunden ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die steuerlichen Vorteile der Denkmal-AfA optimal nutzen, welche Fördermittel Ihnen zustehen und wie Sie den Wert Ihrer Immobilie durch strategische Sanierungen nicht nur erhalten, sondern sogar steigern. Erfahren Sie, wie Sie die Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde effizient gestalten und finanzielle Fallstricke vermeiden.

Wertermittlung: Den Marktwert einer Denkmalimmobilie richtig einschätzen

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In Mönchengladbach sind rund 1.000 Gebäude als Baudenkmäler gelistet, davon allein 651 Wohnhäuser. Der Besitz einer solchen Immobilie ist eine besondere Verantwortung, die im Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) klar geregelt ist. Eigentümer müssen die historische Substanz erhalten, was oft mit hohen Sanierungskosten verbunden ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die steuerlichen Vorteile der Denkmal-AfA optimal nutzen, welche Fördermittel Ihnen zustehen und wie Sie den Wert Ihrer Immobilie durch strategische Sanierungen nicht nur erhalten, sondern sogar steigern. Erfahren Sie, wie Sie die Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde effizient gestalten und finanzielle Fallstricke vermeiden.

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FAQ

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Muss ich auch für Arbeiten im Inneren eines Denkmals eine Genehmigung beantragen?

Ja, die Genehmigungspflicht nach § 9 DSchG NRW gilt für das gesamte Gebäude, einschließlich des Inneren. Das Denkmal wird als Einheit betrachtet, und auch interne Umbauten können die denkmalwerte Substanz beeinträchtigen.



Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung saniere?

Unerlaubte Maßnahmen sind eine Ordnungswidrigkeit und können zu Bußgeldern führen. Die Denkmalbehörde kann zudem verlangen, dass Sie die Änderungen rückgängig machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.



Sind die Kosten für die Instandhaltung eines Denkmals immer zumutbar?

Das Gesetz spricht von einer Erhaltungspflicht „im Rahmen des Zumutbaren“. Ist eine Sanierung wirtschaftlich nicht tragbar, kann die Unzumutbarkeit nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine professionelle Immobilienbewertung.



Kann ich die Denkmal-AfA mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja, die steuerliche Abschreibung (AfA) und direkte Zuschüsse (z.B. von KfW oder BAFA) können in der Regel kombiniert werden. Dies macht die Finanzierung einer umfassenden Sanierung oft erst möglich. Eine genaue Prüfung der jeweiligen Förderbedingungen ist jedoch erforderlich.



Wie wirkt sich der Denkmalschutz auf den Verkaufswert aus?

Der Denkmalschutz kann den Wert sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Der besondere Charakter und die steuerlichen Anreize sind für Käufer attraktiv. Strenge Auflagen können den Wert jedoch mindern. Eine spezialisierte Bewertung ist daher entscheidend.



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