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geerbtes Haus auszahlen lassen wie geht das

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Geerbtes Haus auszahlen lassen: Ihr 5-Schritte-Plan zur fairen Einigung

Geerbtes Haus auszahlen lassen: Ihr 5-Schritte-Plan zur fairen Einigung

Geerbtes Haus auszahlen lassen: Ihr 5-Schritte-Plan zur fairen Einigung

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

9 May 2025

9

Minutes

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Erbschaftsmanager bei Auctoa

Sie haben ein Haus geerbt, aber die Miterben haben unterschiedliche Pläne? Eine Auszahlung ist oft die beste Lösung, um Konflikte zu vermeiden und den Wert des Familienvermögens zu sichern. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den Prozess strategisch und fair gestalten.

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The topic briefly and concisely

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Die Auszahlung eines Miterben aus einem geerbten Haus erfordert die einstimmige Zustimmung aller Mitglieder der Erbengemeinschaft.

Grundlage für eine faire Auszahlungssumme ist immer ein professionelles Verkehrswertgutachten, um den aktuellen Marktwert objektiv zu bestimmen.

Die Übertragung des Eigentums an einen Miterben muss zwingend durch einen notariell beurkundeten Erbauseinandersetzungsvertrag erfolgen.

Eine geerbte Immobilie ist für eine Erbengemeinschaft oft eine Zwangsgemeinschaft mit erheblichem Konfliktpotenzial. Wenn ein Erbe die Immobilie behalten möchte, während die anderen ihren Anteil liquidieren wollen, ist die Frage „Geerbtes Haus auszahlen lassen, wie geht das?“ zentral. Ohne einen klaren Prozess drohen Streitigkeiten, die nicht selten in einer wertvernichtenden Teilungsversteigerung enden, bei der Immobilien oft 15-30 % unter Marktwert verkauft werden. Dieser Artikel bietet Ihnen eine strukturierte 5-Schritte-Anleitung, um eine faire und für alle Seiten vorteilhafte Auszahlung zu erreichen und den Familienfrieden zu wahren.

Schritt 1: Die rechtlichen Grundlagen der Erbengemeinschaft verstehen

Schritt 1: Die rechtlichen Grundlagen der Erbengemeinschaft verstehen

Schritt 1: Die rechtlichen Grundlagen der Erbengemeinschaft verstehen

Schritt 1: Die rechtlichen Grundlagen der Erbengemeinschaft verstehen

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt, geregelt in § 2032 BGB. Alle Erben werden gemeinsame Eigentümer des gesamten Nachlasses, was als Gesamthandseigentum bezeichnet wird. Das bedeutet, dass keine Entscheidung über die Immobilie ohne die einstimmige Zustimmung aller Miterben getroffen werden kann. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht für wesentliche Verwaltungsakte oder den Verkauf nicht aus. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Miterben einen anderen Erben auszahlen müssen. Die Auszahlung ist immer eine freiwillige Vereinbarung, die das Einverständnis aller Beteiligten erfordert. Scheitert diese Einigung, bleibt oft nur der Verkauf an Dritte oder die risikoreiche Teilungsversteigerung als letzte Option. Die Basis für jede Verhandlung ist daher die gemeinsame Bereitschaft, eine Lösung zu finden, die den nächsten Schritt vorbereitet: die Wertermittlung.

Schritt 2: Den Verkehrswert als Basis für die Auszahlung ermitteln

Schritt 2: Den Verkehrswert als Basis für die Auszahlung ermitteln

Schritt 2: Den Verkehrswert als Basis für die Auszahlung ermitteln

Schritt 2: Den Verkehrswert als Basis für die Auszahlung ermitteln

Der Grundstein für eine faire Auszahlung ist die objektive Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie. Dieser Wert stellt den Preis dar, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Eine professionelle Bewertung verhindert Streit, da sie eine neutrale und nachvollziehbare Zahl liefert. Das Finanzamt nutzt für die Erbschaftssteuer oft Standardverfahren, die zu einer Überbewertung führen können. Ein unabhängiges Gutachten kann hier bis zu 20 % an Steuern sparen. Für die Wertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gibt es drei gängige Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren: Ideal für selbstgenutzte Häuser und Wohnungen, bei dem Verkaufspreise ähnlicher Objekte in der Nachbarschaft als Referenz dienen.

  • Ertragswertverfahren: Angewendet bei vermieteten Objekten, basierend auf den zukünftig zu erwartenden Mieteinnahmen.

  • Sachwertverfahren: Genutzt für spezielle Immobilien ohne Vergleichsobjekte, bei dem Herstellungskosten und Abnutzung den Wert bestimmen.

Eine präzise Bewertung Ihrer geerbten Immobilie ist unerlässlich, um die genaue Höhe der Auszahlungsansprüche zu definieren.

Schritt 3: Die Auszahlungssumme fair und korrekt berechnen

Schritt 3: Die Auszahlungssumme fair und korrekt berechnen

Schritt 3: Die Auszahlungssumme fair und korrekt berechnen

Schritt 3: Die Auszahlungssumme fair und korrekt berechnen

Sobald der Verkehrswert feststeht, ist die Berechnung der Auszahlungssumme unkompliziert. Sie richtet sich nach der Erbquote jedes Miterben. Bei drei Geschwistern mit gleichen Erbteilen und einem Hauswert von 450.000 Euro beträgt der Anteil jedes Erben 150.000 Euro. Möchte ein Geschwisterteil das Haus übernehmen, muss er den beiden anderen jeweils 150.000 Euro auszahlen. Wichtig ist, auch einen möglichen Pflichtteilsanspruch zu berücksichtigen. Wurde ein gesetzlicher Erbe enterbt, steht ihm dennoch die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu, was die Berechnung beeinflussen kann. Alle Vereinbarungen, auch über die Übernahme von eventuellen Schulden, sollten klar dokumentiert werden, um den Verkaufserlös fair aufzuteilen. Mit einer klaren Berechnungsgrundlage kann der Prozess rechtssicher fixiert werden.

Schritt 4: Den Prozess notariell im Auseinandersetzungsvertrag festhalten

Schritt 4: Den Prozess notariell im Auseinandersetzungsvertrag festhalten

Schritt 4: Den Prozess notariell im Auseinandersetzungsvertrag festhalten

Schritt 4: Den Prozess notariell im Auseinandersetzungsvertrag festhalten

Die Einigung über die Auszahlung muss bei Immobilien zwingend in einem Erbauseinandersetzungsvertrag notariell beurkundet werden. Dieses Dokument regelt die vollständige Aufteilung des Nachlasses und beendet die Erbengemeinschaft. Ohne notarielle Beurkundung ist die Eigentumsübertragung im Grundbuch nicht möglich. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert der Immobilie. Für eine Immobilie mit einem Geschäftswert von 500.000 Euro fallen beispielsweise Notarkosten von rund 1.870 Euro netto an (doppelter Gebührensatz). Diese Kosten gelten als Nachlassverbindlichkeiten und werden üblicherweise aus dem Nachlassvermögen bezahlt oder unter den Erben aufgeteilt. Ein sauberes Gutachten und ein klarer Vertrag sind die Voraussetzung für den letzten Schritt: die steuerliche Abwicklung.

Schritt 5: Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung beachten

Schritt 5: Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung beachten

Schritt 5: Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung beachten

Schritt 5: Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung beachten

Bei der Auszahlung eines geerbten Hauses sind zwei Steuerarten relevant. Zuerst fällt die Erbschaftssteuer an, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibeträgen abhängt. Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Zweitens kann Spekulationssteuer anfallen, wenn die Immobilie verkauft wird. Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Kaufdatum durch den Erblasser, nicht mit dem Erbfall. Wird das Haus innerhalb dieser Frist verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig, es sei denn, der Erblasser hat es im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt. Die Kosten des Auseinandersetzungsvertrags können die Erbschaftssteuer mindern. Mit einem Erbschaftssteuer-Rechner können Sie eine erste Einschätzung der Belastung vornehmen. Werden diese steuerlichen Aspekte nicht beachtet, kann dies die finanzielle Planung erheblich erschweren.

Die Alternative zur Einigung: Was bei einer Teilungsversteigerung droht

Die Alternative zur Einigung: Was bei einer Teilungsversteigerung droht

Die Alternative zur Einigung: Was bei einer Teilungsversteigerung droht

Die Alternative zur Einigung: Was bei einer Teilungsversteigerung droht

Können sich die Erben nicht einigen, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Dieses Verfahren ist eine Form der Zwangsversteigerung und oft die schlechteste aller Lösungen. Der Erlös liegt häufig bis zu 30 % unter dem tatsächlichen Marktwert. Zudem ist der Prozess langwierig und kostenintensiv. Die Kosten für das Gericht, den Gutachter und eventuelle Anwälte können schnell 5 % des Verkehrswertes übersteigen und schmälern den Erlös zusätzlich. Die Erben verlieren jegliche Kontrolle darüber, wer die Immobilie zu welchem Preis erwirbt. Eine solche Situation verdeutlicht, warum eine fundierte Entscheidungshilfe für die Erbengemeinschaft so wichtig ist, um Vermögensverluste zu vermeiden. Der beste Weg ist fast immer die gütliche Einigung.

geerbtes-haus-auszahlen-lassen-wie-geht-das

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Ein geerbtes Haus auszahlen zu lassen, erfordert einen strukturierten und transparenten Prozess. Von der rechtlichen Einordnung über eine neutrale Wertermittlung bis hin zum notariellen Vertrag und der Klärung steuerlicher Pflichten sichert jeder Schritt den Wert des Erbes. Eine Einigung schützt nicht nur vor den finanziellen Verlusten einer Teilungsversteigerung von bis zu 30 %, sondern bewahrt auch den Familienfrieden. Eine objektive, datengestützte Bewertung durch Experten wie Auctoa oder eine erste Analyse mit unserem ImmoGPT schaffen die notwendige Vertrauensbasis für alle Beteiligten. Ein proaktives und faires Vorgehen ist der sicherste Weg, ein Immobilienerbe erfolgreich aufzuteilen.

Muss ich die Auszahlung aus einem geerbten Haus versteuern?

Ja, es können Steuern anfallen. Zum einen die Erbschaftssteuer auf den Wert Ihres Erbteils, abzüglich Ihres persönlichen Freibetrags (z.B. 400.000 € für Kinder). Zum anderen kann Spekulationssteuer anfallen, wenn die Immobilie weniger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers war und nicht eigengenutzt wurde.



Kann ich eine Auszahlung meines Erbteils erzwingen?

Nein, ein Miterbe hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, von den anderen ausgezahlt zu werden. Die Auszahlung ist eine freiwillige Vereinbarung. Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt als letzter Ausweg zur Auflösung der Gemeinschaft oft nur die Teilungsversteigerung, die jeder Miterbe beantragen kann.



Was ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag?

Ein Erbauseinandersetzungsvertrag ist eine notarielle Vereinbarung, in der alle Miterben die Aufteilung des gesamten Nachlasses regeln. Bei Immobilien ist dieser Vertrag gesetzlich vorgeschrieben, um das Eigentum im Grundbuch auf einen neuen Eigentümer (z.B. den auszahlenden Miterben) umzuschreiben.



Wie lange dauert der Prozess, um ein geerbtes Haus auszahlen zu lassen?

Die Dauer hängt stark von der Kooperationsbereitschaft der Erben ab. Wenn sich alle einig sind, kann der Prozess von der Bewertung bis zum Notartermin in 2 bis 4 Monaten abgeschlossen sein. Bei Uneinigkeit kann es sich über ein Jahr oder länger hinziehen.



Was ist, wenn auf dem Haus noch Schulden lasten?

Die Erbengemeinschaft erbt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden. Bestehende Kredite müssen von der Gemeinschaft weiter bedient werden. Bei einer Auszahlung übernimmt der neue Alleineigentümer in der Regel die Restschuld, was bei der Berechnung der Auszahlungssumme berücksichtigt wird.



Welche Alternative gibt es zur Auszahlung oder zum Verkauf?

Eine Alternative ist die gemeinsame Vermietung der Immobilie. Die Mieteinnahmen werden dann entsprechend der Erbquoten unter den Miterben aufgeteilt. Dies erfordert jedoch eine gute Zusammenarbeit bei der Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie.



FAQ

FAQ

FAQ

FAQ

Muss ich die Auszahlung aus einem geerbten Haus versteuern?

Ja, es können Steuern anfallen. Zum einen die Erbschaftssteuer auf den Wert Ihres Erbteils, abzüglich Ihres persönlichen Freibetrags (z.B. 400.000 € für Kinder). Zum anderen kann Spekulationssteuer anfallen, wenn die Immobilie weniger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers war und nicht eigengenutzt wurde.



Kann ich eine Auszahlung meines Erbteils erzwingen?

Nein, ein Miterbe hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, von den anderen ausgezahlt zu werden. Die Auszahlung ist eine freiwillige Vereinbarung. Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt als letzter Ausweg zur Auflösung der Gemeinschaft oft nur die Teilungsversteigerung, die jeder Miterbe beantragen kann.



Was ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag?

Ein Erbauseinandersetzungsvertrag ist eine notarielle Vereinbarung, in der alle Miterben die Aufteilung des gesamten Nachlasses regeln. Bei Immobilien ist dieser Vertrag gesetzlich vorgeschrieben, um das Eigentum im Grundbuch auf einen neuen Eigentümer (z.B. den auszahlenden Miterben) umzuschreiben.



Wie lange dauert der Prozess, um ein geerbtes Haus auszahlen zu lassen?

Die Dauer hängt stark von der Kooperationsbereitschaft der Erben ab. Wenn sich alle einig sind, kann der Prozess von der Bewertung bis zum Notartermin in 2 bis 4 Monaten abgeschlossen sein. Bei Uneinigkeit kann es sich über ein Jahr oder länger hinziehen.



Was ist, wenn auf dem Haus noch Schulden lasten?

Die Erbengemeinschaft erbt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden. Bestehende Kredite müssen von der Gemeinschaft weiter bedient werden. Bei einer Auszahlung übernimmt der neue Alleineigentümer in der Regel die Restschuld, was bei der Berechnung der Auszahlungssumme berücksichtigt wird.



Welche Alternative gibt es zur Auszahlung oder zum Verkauf?

Eine Alternative ist die gemeinsame Vermietung der Immobilie. Die Mieteinnahmen werden dann entsprechend der Erbquoten unter den Miterben aufgeteilt. Dies erfordert jedoch eine gute Zusammenarbeit bei der Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie.



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