Immobilienbewertung

Basis-Gutachten

Anschaffungskostenmodell Immobilienbewertung HGB

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Buchhalter erklärt Anschaffungskostenmodell für Immobilien nach HGB im Büro.

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Maximieren Sie Ihre Bilanzsicherheit: Das Anschaffungskostenmodell für Immobilien nach HGB

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Maximieren Sie Ihre Bilanzsicherheit: Das Anschaffungskostenmodell für Immobilien nach HGB

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

4 Aug 2025

10

Minutes

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Immobilienbewertung bei Auctoa

Steht Ihre Immobilienbewertung auf einem soliden Fundament? Das Anschaffungskostenmodell nach HGB ist für viele Unternehmen Pflicht, doch seine starren Regeln können den wahren Wert Ihrer Assets um über 20 % verschleiern. Verstehen Sie die Methode, um Bilanzrisiken zu minimieren und strategische Chancen zu nutzen.

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The topic briefly and concisely

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Das Anschaffungskostenmodell nach HGB bewertet Immobilien zu historischen Kosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, was primär dem Gläubigerschutz dient.

Zu den Anschaffungskosten zählen neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren, die 10-15 % des Wertes ausmachen können.

Die Methode führt zur Bildung stiller Reserven, da Marktwertsteigerungen ignoriert werden, was die Bilanz konservativ, aber für strategische Entscheidungen ungenau macht.

Ist der in Ihrer Bilanz ausgewiesene Wert Ihrer Immobilien wirklich aussagekräftig? Für nach HGB bilanzierende Unternehmen ist die Antwort oft ernüchternd. Die Anschaffungskostenmodell Immobilienbewertung HGB schreibt eine Bewertung zu historischen Kosten vor, die systematisch fortgeführt wird. Dieser Ansatz sorgt für stabile, vorsichtige Bilanzen, ignoriert jedoch Marktentwicklungen vollständig. Eine Immobilie kann in den Büchern mit 500.000 Euro stehen, während ihr Marktwert bereits 1,5 Millionen Euro beträgt. Diese Diskrepanz birgt erhebliche Risiken für Finanzierungsgespräche, Verkaufsstrategien und die Unternehmensbewertung. Dieser Artikel schlüsselt die Methode präzise auf, zeigt ihre Grenzen und erklärt, wie Sie den wahren Wert Ihrer Immobilien für fundierte Entscheidungen sichtbar machen.

Fundament der Bewertung: Das Anschaffungskostenprinzip nach § 253 HGB

Fundament der Bewertung: Das Anschaffungskostenprinzip nach § 253 HGB

Fundament der Bewertung: Das Anschaffungskostenprinzip nach § 253 HGB

Fundament der Bewertung: Das Anschaffungskostenprinzip nach § 253 HGB

Die Bewertung von Immobilien im Anlagevermögen folgt nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) einem klaren Grundsatz: dem Anschaffungskostenprinzip. Laut § 253 Abs. 1 HGB dürfen Vermögensgegenstände höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Dieses Prinzip ist ein Eckpfeiler des deutschen Bilanzrechts und dient primär dem Gläubigerschutz durch das Vorsichtsprinzip. Es verhindert, dass unrealisierte Gewinne aus reinen Marktwertsteigerungen ausgewiesen werden, was die Bilanz um bis zu 30 % konservativer darstellt als bei internationalen Standards. Der Buchwert reflektiert somit die ursprüngliche Investition, nicht den aktuellen Marktwert. Diese Methode sorgt für eine hohe Vergleichbarkeit und Stabilität der Bilanzen über Jahre hinweg. Die Kenntnis der genauen Zusammensetzung dieser Kosten ist der erste Schritt zu einer korrekten HGB-konformen Bewertung. Als Nächstes müssen diese Anschaffungskosten präzise ermittelt werden.

Präzise Wertermittlung: Alle Bestandteile der Anschaffungskosten nach § 255 HGB

Präzise Wertermittlung: Alle Bestandteile der Anschaffungskosten nach § 255 HGB

Präzise Wertermittlung: Alle Bestandteile der Anschaffungskosten nach § 255 HGB

Präzise Wertermittlung: Alle Bestandteile der Anschaffungskosten nach § 255 HGB

Was genau gehört zu den Anschaffungskosten? § 255 Abs. 1 HGB definiert sie als alle Aufwendungen, die geleistet werden, um eine Immobilie zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es ist ein häufiger Fehler, hier nur den reinen Kaufpreis zu berücksichtigen, was den Bilanzansatz um 10-15 % zu niedrig ausfallen lassen kann.

Zu den Anschaffungskosten zählen mehrere Komponenten:

  • Der Kaufpreis der Immobilie: Dies ist der Nettokaufpreis ohne Umsatzsteuer.

  • Anschaffungsnebenkosten: Diese machen oft einen erheblichen Teil aus und umfassen Posten wie die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %), Notargebühren (ca. 1,5 %) und Grundbuchgebühren (ca. 0,5 %).

  • Maklerprovisionen: Sofern angefallen, gehören auch diese zu den aktivierungspflichtigen Nebenkosten.

  • Nachträgliche Anschaffungskosten: Kosten für wesentliche Erweiterungen oder Verbesserungen, die über den ursprünglichen Zustand hinausgehen, werden ebenfalls aktiviert.

  • Anschaffungspreisminderungen: Erhaltene Skonti, Rabatte oder Boni müssen von den Anschaffungskosten abgesetzt werden.

Die korrekte Erfassung aller Nebenkosten ist entscheidend für eine exakte Ausgangsbasis der Bewertung. Ein präzise ermittelter Wert für Betriebsgrundstücke nach HGB ist die Grundlage für den nächsten Schritt: die planmäßige Abschreibung.

Geplanter Wertverlust: Die planmäßige Abschreibung korrekt ansetzen

Geplanter Wertverlust: Die planmäßige Abschreibung korrekt ansetzen

Geplanter Wertverlust: Die planmäßige Abschreibung korrekt ansetzen

Geplanter Wertverlust: Die planmäßige Abschreibung korrekt ansetzen

Nach der Aktivierung zu Anschaffungskosten beginnt der Prozess des planmäßigen Wertverzehrs. Gemäß § 253 Abs. 3 HGB müssen die Anschaffungskosten von abnutzbaren Vermögensgegenständen um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Bei Immobilien betrifft dies ausschließlich das Gebäude, da Grund und Boden als nicht abnutzbar gelten und somit nicht abgeschrieben werden. Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Gebäude ist daher ein kritischer Schritt, der oft 15-40 % des Wertes dem nicht abschreibungsfähigen Grundstück zuordnet. Für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurden, beträgt die lineare Abschreibung in der Regel 2 % pro Jahr über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Eine korrekte Abschreibung reduziert den Buchwert jährlich um einen festen Betrag. Beispielsweise wird ein Gebäude mit Anschaffungskosten von 800.000 Euro jährlich um 16.000 Euro abgeschrieben. Diese Systematik der Bewertung nach HGB und IFRS unterscheidet sich fundamental. Doch was geschieht bei unvorhergesehenen Wertverlusten, die über die normale Abnutzung hinausgehen?

Unvorhergesehene Wertminderungen: Die außerplanmäßige Abschreibung als Korrektiv

Unvorhergesehene Wertminderungen: Die außerplanmäßige Abschreibung als Korrektiv

Unvorhergesehene Wertminderungen: Die außerplanmäßige Abschreibung als Korrektiv

Unvorhergesehene Wertminderungen: Die außerplanmäßige Abschreibung als Korrektiv

Das HGB reagiert auf unvorhersehbare, dauerhafte Wertverluste mit der außerplanmäßigen Abschreibung. Liegt der beizulegende Wert einer Immobilie am Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung unter dem Buchwert, muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Dies folgt dem gemilderten Niederstwertprinzip für Anlagevermögen. Eine Wertminderung gilt als dauerhaft, wenn sie über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren anhält. Gründe können Bauschäden, eine negative Standortentwicklung oder ein drastischer Verfall der Marktpreise um mehr als 20 % sein. Diese Abschreibung ist keine Wahl, sondern eine Pflicht zur Sicherung des Vorsichtsprinzips. Sollten die Gründe für die Wertminderung später entfallen, greift das Wertaufholungsgebot (§ 253 Abs. 5 HGB): Der Wert muss wieder bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben werden. Diese Regelungen zur Marktwertbestimmung im HGB zeigen die Grenzen des Modells auf, besonders im Vergleich zu internationalen Standards.

HGB versus IFRS: Ein Systemvergleich mit strategischen Folgen

HGB versus IFRS: Ein Systemvergleich mit strategischen Folgen

HGB versus IFRS: Ein Systemvergleich mit strategischen Folgen

HGB versus IFRS: Ein Systemvergleich mit strategischen Folgen

Die Anschaffungskostenmodell Immobilienbewertung HGB steht im direkten Kontrast zur Fair-Value-Bewertung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Während das HGB auf Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung abzielt, fokussieren die IFRS auf die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für Investoren. Dies führt zu fundamental unterschiedlichen Bilanzen, deren Werte um 30-50 % voneinander abweichen können.

Die zentralen Unterschiede lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Bewertungsmaßstab: HGB nutzt die (fortgeführten) Anschaffungskosten. IFRS erlaubt oder fordert (je nach Modell) die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value), also dem aktuellen Marktpreis.

  2. Wertschwankungen: Im HGB werden Wertsteigerungen über die Anschaffungskosten hinaus ignoriert. Nach IFRS werden Marktwertänderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

  3. Stille Reserven: Das HGB führt systematisch zur Bildung stiller Reserven. Die IFRS-Bewertung zielt darauf ab, diese aufzudecken und den wahren Wert zu zeigen.

  4. Zielsetzung: Das HGB schützt Gläubiger durch vorsichtige Bewertung. IFRS will Investoren ein möglichst realistisches Bild der Vermögenslage vermitteln („True and Fair View“).

Die Wahl des Rechnungslegungsstandards hat massive Auswirkungen auf Eigenkapitalquote und Unternehmenskennzahlen. Das Verständnis dieser verschiedenen Bewertungsmethoden ist entscheidend, um die strategischen Nachteile des reinen HGB-Ansatzes zu erkennen.

Strategische Nachteile: Die stillen Reserven und ihre Risiken

Strategische Nachteile: Die stillen Reserven und ihre Risiken

Strategische Nachteile: Die stillen Reserven und ihre Risiken

Strategische Nachteile: Die stillen Reserven und ihre Risiken

Die konsequente Anwendung des Anschaffungskostenmodells führt zur Entstehung erheblicher stiller Reserven. Diese Differenz zwischen dem niedrigen Buchwert und dem oft um 100 % oder mehr gestiegenen Marktwert ist zwar ein Puffer für schlechte Zeiten, birgt aber massive strategische Risiken. Ein Unternehmen, das seine Immobilienwerte nicht kennt, trifft Entscheidungen auf einer unvollständigen Datengrundlage. Eine Finanzierung kann an einer zu niedrig erscheinenden Eigenkapitalquote scheitern, obwohl Vermögenswerte von über 1 Million Euro vorhanden sind. Eine Verkaufsentscheidung könnte auf einem Buchwert von 400.000 Euro basieren, obwohl der Markt 1,2 Millionen Euro zahlen würde. Stille Reserven verschleiern die wahre wirtschaftliche Stärke und das Potenzial eines Unternehmens. Um diese Lücke zu schließen und fundierte Entscheidungen zu treffen, ist eine externe, marktnahe Bewertung unerlässlich. Hier kann eine KI-gestützte Analyse wie der Auctoa ImmoGPT in wenigen Minuten eine erste, datenbasierte Einschätzung des tatsächlichen Marktwerts liefern und die verborgenen Potenziale Ihrer Immobilien aufzeigen. Die Kenntnis der Offenlegungspflichten bei Immobilienbewertungen ist dabei ein weiterer wichtiger Aspekt.

anschaffungskostenmodell-immobilienbewertung-hgb

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Die Anschaffungskostenmodell Immobilienbewertung HGB bietet eine verlässliche und konservative Methode zur Bilanzierung, die dem Gläubigerschutz dient. Sie schafft stabile Buchwerte, die jedoch die wirtschaftliche Realität Ihrer Immobilienwerte um bis zu 50 % oder mehr unterschätzen können. Die daraus resultierenden stillen Reserven sind zwar ein Sicherheitsnetz, aber auch eine Quelle für strategische Fehlentscheidungen, die das Unternehmenswachstum um jährlich 5-10 % hemmen können. Für eine zukunftsorientierte Unternehmenssteuerung ist es daher unerlässlich, die HGB-Buchwerte durch regelmäßige, marktbasierte Bewertungen zu ergänzen. Nur wer den wahren Wert seiner Assets kennt, kann Finanzierungen optimieren, Verkaufspotenziale maximieren und sein Unternehmen auf einer soliden, vollständigen Datengrundlage in die Zukunft führen.

Wie wirkt sich das Anschaffungskostenmodell auf meine Bilanzkennzahlen aus?

Das Modell führt tendenziell zu einem niedrigeren Eigenkapitalausweis und einer geringeren Bilanzsumme im Vergleich zum tatsächlichen Marktwert. Dies kann Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote optisch verschlechtern, obwohl hohe stille Reserven im Unternehmen vorhanden sind.



Muss ich eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen, wenn der Marktwert meiner Immobilie sinkt?

Ja, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Das HGB schreibt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor, um dem Vorsichtsprinzip gerecht zu werden.



Kann ich von der HGB-Bewertung auf eine IFRS-Bewertung umstellen?

Eine Umstellung ist möglich, aber aufwendig und primär für kapitalmarktorientierte Unternehmen relevant. Sie können auch parallel einen IFRS-Abschluss erstellen, um Investoren ein marktgerechteres Bild zu vermitteln, während der HGB-Abschluss für steuerliche Zwecke bestehen bleibt.



Welche Nutzungsdauer wird für die Abschreibung von Gebäuden im HGB angesetzt?

Das HGB gibt keine exakte Nutzungsdauer vor, aber in der Praxis und in Anlehnung an steuerliche Regelungen wird für Wohngebäude oft eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % Abschreibung p.a.) und für Betriebsgebäude von 33,3 Jahren (3 % Abschreibung p.a.) angesetzt.



Wie bestimme ich den Wertanteil von Grund und Boden beim Immobilienkauf?

Die Aufteilung des Kaufpreises auf das Gebäude und das Grundstück ist entscheidend, da nur das Gebäude abgeschrieben wird. Dies erfolgt oft über die Bodenrichtwerte oder durch ein Sachverständigengutachten. Eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums bietet ebenfalls eine anerkannte Methode.



Was ist das Wertaufholungsgebot?

Das Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB verpflichtet ein Unternehmen, eine frühere außerplanmäßige Abschreibung rückgängig zu machen (eine Zuschreibung vorzunehmen), wenn die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind. Die Obergrenze ist der fortgeführte Anschaffungswert.



FAQ

FAQ

FAQ

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Wie wirkt sich das Anschaffungskostenmodell auf meine Bilanzkennzahlen aus?

Das Modell führt tendenziell zu einem niedrigeren Eigenkapitalausweis und einer geringeren Bilanzsumme im Vergleich zum tatsächlichen Marktwert. Dies kann Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote optisch verschlechtern, obwohl hohe stille Reserven im Unternehmen vorhanden sind.



Muss ich eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen, wenn der Marktwert meiner Immobilie sinkt?

Ja, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Das HGB schreibt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor, um dem Vorsichtsprinzip gerecht zu werden.



Kann ich von der HGB-Bewertung auf eine IFRS-Bewertung umstellen?

Eine Umstellung ist möglich, aber aufwendig und primär für kapitalmarktorientierte Unternehmen relevant. Sie können auch parallel einen IFRS-Abschluss erstellen, um Investoren ein marktgerechteres Bild zu vermitteln, während der HGB-Abschluss für steuerliche Zwecke bestehen bleibt.



Welche Nutzungsdauer wird für die Abschreibung von Gebäuden im HGB angesetzt?

Das HGB gibt keine exakte Nutzungsdauer vor, aber in der Praxis und in Anlehnung an steuerliche Regelungen wird für Wohngebäude oft eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % Abschreibung p.a.) und für Betriebsgebäude von 33,3 Jahren (3 % Abschreibung p.a.) angesetzt.



Wie bestimme ich den Wertanteil von Grund und Boden beim Immobilienkauf?

Die Aufteilung des Kaufpreises auf das Gebäude und das Grundstück ist entscheidend, da nur das Gebäude abgeschrieben wird. Dies erfolgt oft über die Bodenrichtwerte oder durch ein Sachverständigengutachten. Eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums bietet ebenfalls eine anerkannte Methode.



Was ist das Wertaufholungsgebot?

Das Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB verpflichtet ein Unternehmen, eine frühere außerplanmäßige Abschreibung rückgängig zu machen (eine Zuschreibung vorzunehmen), wenn die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind. Die Obergrenze ist der fortgeführte Anschaffungswert.



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