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Wissen Sie, welche Verpflichtungen über die reine Kaufpreiszahlung hinausgehen? Viele Immobilienkäufer unterschätzen die Bandbreite ihrer Pflichten, was zu unerwarteten Kosten und rechtlichen Problemen führen kann. Dieser Artikel schlüsselt die entscheidenden Pflichten des Käufers auf und zeigt, wie Sie Ihren Erwerb auf ein sicheres Fundament stellen.
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Die Hauptpflichten des Käufers sind die pünktliche Zahlung des Kaufpreises und die Abnahme der Immobilie, wie in § 433 BGB festgelegt.
Käufer müssen zusätzlich zum Kaufpreis Nebenkosten von 9-12 % einplanen, darunter Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren.
Obwohl es keine gesetzliche Untersuchungspflicht gibt, sollten Käufer die Immobilie sorgfältig auf Mängel prüfen, um spätere Rechtsnachteile zu vermeiden.
Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Während der Fokus oft auf dem Objekt und dem Kaufpreis liegt, sind die rechtlichen Pflichten des Käufers mindestens ebenso wichtig. Gemäß § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie nicht nur zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, sondern auch zur Abnahme der Immobilie. Die Vernachlässigung dieser oder weiterer vertraglicher Pflichten kann den gesamten Prozess gefährden und erhebliche finanzielle Folgen haben. Ein klares Verständnis Ihrer Verantwortlichkeiten ist der erste Schritt zu einem erfolgreichen und sicheren Immobilienerwerb.
Die grundlegendste Verpflichtung für Sie als Käufer ist die vollständige und fristgerechte Zahlung des im Notarvertrag festgelegten Kaufpreises. Diese Hauptpflicht ist in § 433 Absatz 2 BGB verankert und bildet die Basis für den gesamten Eigentumsübergang. In der Regel wird der Betrag fällig, sobald der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung versendet, was meist nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch geschieht. Zahlungsverzug kann für den Verkäufer Grund sein, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. Die Absicherung der Finanzierung sollte daher bereits vor der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags zu 100 % geklärt sein. Eine solide Planung verhindert hier kostspielige Fehler.
Neben der Kaufpreiszahlung schulden Sie dem Verkäufer auch die Abnahme der Immobilie. Dies bedeutet nicht nur die Entgegennahme der Schlüssel, sondern die rechtliche Akzeptanz der Immobilie als vertragsgemäß. Mit der Übergabe gehen gemäß § 446 BGB die sogenannten Lasten und Nutzungen auf Sie über. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie für die Immobilie verantwortlich und tragen die Risiken, wie zum Beispiel bei unvorhergesehenen Schäden. Gleichzeitig dürfen Sie ab dann alle Vorteile, wie Mieteinnahmen, für sich beanspruchen. Die Abnahme sollte in einem Übergabeprotokoll detailliert dokumentiert werden, um den Zustand der Immobilie festzuhalten und spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Eine wesentliche finanzielle Pflicht des Käufers ist die Übernahme der Kaufnebenkosten, die oft 9 % bis 12 % des Kaufpreises ausmachen. Diese Kosten werden üblicherweise im Kaufvertrag vollständig dem Käufer auferlegt. Die Nichtberücksichtigung dieser Summe ist einer der häufigsten Fehler bei der Budgetplanung. Zu den wichtigsten Posten gehören:
Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Notar- und Grundbuchkosten: Für die Beurkundung und die Eigentumsumschreibung fallen Gebühren von circa 1,5 % bis 2,0 % an.
Maklerprovision: Falls ein Makler involviert ist, wird die Provision seit 2020 meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt und beträgt für den Käufer oft um die 3,57 %.
Eine genaue Kalkulation dieser Posten ist für eine realistische Planung der Immobilienfinanzierung unerlässlich.
Obwohl das Gesetz keine explizite Untersuchungspflicht für private Käufer vorschreibt, handeln Sie in Ihrem eigenen Interesse, wenn Sie die Immobilie vor dem Kauf eingehend prüfen. Offensichtliche Mängel, die bei einer Besichtigung erkennbar gewesen wären, können später nur schwer reklamiert werden, insbesondere bei Klauseln wie „gekauft wie gesehen“. Die Beweislast, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, liegt nach dem Kauf bei Ihnen. Eine professionelle Immobilienbewertung durch Auctoa oder eine erste Einschätzung via ImmoGPT-Chat kann hier für Klarheit sorgen und vor teuren Überraschungen schützen. Nutzen Sie auch unsere Checkliste für Immobilienkäufer, um systematisch vorzugehen.
Ein notarieller Kaufvertrag kann über die Hauptpflichten hinaus weitere Verpflichtungen für den Käufer enthalten. Diese sind rechtlich bindend und müssen mit derselben Sorgfalt erfüllt werden. Dazu können beispielsweise folgende Regelungen gehören:
Die Übernahme bestehender Mietverträge zu den aktuellen Konditionen.
Die Duldung von im Grundbuch eingetragenen Wegerechten oder Leitungsrechten Dritter.
Verpflichtungen zur Übernahme von spezifischem Inventar oder gemeinschaftlichen Anlagen.
Fristen für die Vorlage bestimmter Unterlagen, etwa der Finanzierungsbestätigung der Bank.
Das genaue Studium des Vertragsentwurfs, den der Notar Ihnen mindestens 14 Tage vor dem Termin zur Verfügung stellen muss, ist daher keine reine Formsache, sondern eine entscheidende Pflicht zur eigenen Absicherung.
Die Pflichten des Käufers beim Immobilienkauf sind klar im BGB und im Kaufvertrag geregelt und gehen weit über die reine Geldübergabe hinaus. Die pünktliche Zahlung, die formelle Abnahme und die Deckung aller Nebenkosten sind die drei Säulen eines erfolgreichen Erwerbs. Wer seine Verpflichtungen kennt und die Immobilie vorab sorgfältig prüft, minimiert die Risiken beim Grundstückskauf erheblich. Ein gut vorbereiteter Käufer schützt nicht nur sein Investment, sondern sorgt für einen reibungslosen und rechtssicheren Übergang ins neue Eigentum. Ein klares Verständnis Ihrer Pflichten ist Ihr bester Schutz.
Bundesverwaltung bietet allgemeine Informationen zu Rechten und Pflichten in Deutschland, die auch für Immobilieneigentum relevant sein können.
Grundbuch-Portal ist das offizielle Portal für den Zugang zu Grundbuchinformationen in Deutschland.
Wikipedia bietet einen umfassenden Artikel über das deutsche Grundbuch, seine Funktion und Bedeutung.
Statistisches Bundesamt (Destatis) stellt Informationen zu Baupreisen und Immobilienpreisindizes bereit.
Statistisches Bundesamt (Destatis) bietet detaillierte Tabellen zu Haus- und Baulandpreisen.
Verbraucherzentrale informiert umfassend über Bau- und Immobilienfinanzierung und gibt wertvolle Tipps für Käufer.
Deutsche Bundesbank stellt ein Indikatorensystem für den Wohnimmobilienmarkt zur Verfügung, das wichtige Marktdaten liefert.
Gesetze im Internet bietet den vollständigen Text der Grundbuchordnung (GBO), die die rechtlichen Grundlagen des Grundbuchs regelt.
Welche sind die drei Hauptpflichten eines Immobilienkäufers?
Die drei zentralen Pflichten sind: 1. Die vollständige und pünktliche Zahlung des Kaufpreises. 2. Die Abnahme der Immobilie, also die Entgegennahme und Akzeptanz. 3. Die Übernahme der im Kaufvertrag vereinbarten Kosten, was typischerweise alle Kaufnebenkosten umfasst.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Deutschland im Durchschnitt?
Die Kaufnebenkosten variieren je nach Bundesland, liegen aber im Durchschnitt zwischen 9 % und 12 % des Kaufpreises. Die größten Posten sind die Grunderwerbsteuer (3,5 % - 6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 %) und ggf. eine Maklercourtage.
Ist eine Besichtigung der Immobilie für den Käufer Pflicht?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Besichtigung. Es wird aber dringend empfohlen. Wenn Sie auf eine Besichtigung verzichten, können Sie später keine Ansprüche für Mängel geltend machen, die bei einer Besichtigung offensichtlich gewesen wären.
Was regelt der § 433 BGB für den Käufer?
Der § 433 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt die beiden vertragstypischen Hauptpflichten des Käufers fest: die Verpflichtung, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, und die Verpflichtung, die gekaufte Sache (die Immobilie) abzunehmen.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn meine Finanzierung platzt?
Ein geplatzter Kredit ist grundsätzlich Ihr Risiko als Käufer. Ein allgemeines Rücktrittsrecht besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, es wurde explizit ein solches Recht für den Fall der Nichtfinanzierung im Notarvertrag vereinbart, was in der Praxis selten ist. Sichern Sie die Finanzierung daher immer vor der Beurkundung.
Wer zahlt die Grundsteuer nach dem Immobilienkauf?
Die Grundsteuer geht mit dem Übergang von Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Stichtag ist in der Regel der 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Im Kaufvertrag wird oft eine interne Verrechnung für das laufende Jahr vereinbart.