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Steuerdokumente-Checkliste
Steuervorteile bei Vermietung einer geerbten Immobilie
Sie haben eine Immobilie geerbt und fragen sich, wie Sie die Steuerlast minimieren können? Die Vermietung bietet erhebliche steuerliche Vorteile, die viele Erben nicht kennen. Entdecken Sie, wie Sie mit der richtigen Strategie Tausende von Euro sparen.
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Vermietete Wohnimmobilien erhalten einen Bewertungsabschlag von 10 % bei der Erbschaftssteuer, was die Steuerlast sofort reduziert.
Als Erbe führen Sie die Abschreibung (AfA) des Voreigentümers fort, typischerweise mit 2 % des Gebäudewertes pro Jahr.
Ein steuerfreier Verkauf der Immobilie ist möglich, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und dem Verkauf durch den Erben mehr als 10 Jahre liegen.
Eine Immobilie zu erben, ist ein bedeutendes Ereignis, das jedoch schnell von steuerlichen Fragen überschattet wird. Lohnt sich die Vermietung aus steuerlicher Sicht? Die Antwort ist ein klares Ja, sofern Sie die Regeln kennen. Von der korrekten Abschreibung (AfA) über den Abzug sämtlicher Werbungskosten bis hin zur strategischen Nutzung von Fristen – die Steuervorteile bei der Vermietung einer geerbten Immobilie sind erheblich. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen optimieren und Fallstricke vermeiden. Eine fundierte Bewertung Ihrer Erbimmobilie ist dabei der erste Schritt, um datengestützte Entscheidungen zu treffen.
Erbschaftssteuer reduzieren: Vermietete Wohnimmobilien werden für die Erbschaftssteuer nur mit 90 % ihres Verkehrswertes angesetzt, was Ihre Steuerlast direkt senkt.
Laufende Steuern senken: Setzen Sie jährlich 2 % bis 3 % des Gebäudewertes als Abschreibung (AfA) von der Steuer ab und reduzieren so Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Alle Kosten absetzen: Nahezu alle Ausgaben rund um die Immobilie, von der Grundsteuer bis zu Renovierungskosten, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Steuerfrei verkaufen: Nach Ablauf einer 10-jährigen Haltefrist, die bereits beim Erblasser beginnt, ist der Verkaufsgewinn komplett steuerfrei.
Diese Hebel sind entscheidend, um das finanzielle Potenzial Ihrer geerbten Immobilie voll auszuschöpfen.
Fragen Sie sich, wie Sie den Wertverlust Ihrer geerbten Immobilie steuerlich geltend machen können? Der Schlüssel liegt in der Absetzung für Abnutzung (AfA). Als Erbe treten Sie in die "Fußstapfen" des Erblassers und führen dessen Abschreibung fort. Das bedeutet, Sie übernehmen die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den bereits laufenden Abschreibungsprozentsatz. Für nach 1924 erbaute Immobilien beträgt die lineare AfA in der Regel 2 % pro Jahr.
Ein entscheidender Punkt ist, dass nur der Gebäudewert, nicht aber der Grundstücksanteil, abgeschrieben wird. Eine professionelle Bewertung der Erbimmobilie hilft, diesen Anteil exakt zu ermitteln und so die maximale Abschreibung zu sichern. Bei einem Gebäudewert von 300.000 € können Sie so jährlich 6.000 € von Ihren Mieteinnahmen abziehen. Die korrekte Anwendung der AfA ist somit die Basis für Ihre Steuerersparnis.
Neben der AfA stellen die Werbungskosten den zweiten großen Hebel zur Reduzierung Ihrer Steuerlast dar. Jede Ausgabe, die zur Erzielung von Mieteinnahmen dient, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Viele Vermieter verschenken hier bares Geld, weil sie nicht alle abzugsfähigen Posten kennen. Zu den wichtigsten Werbungskosten gehören:
Laufende Kosten: Grundsteuer, Versicherungen (z. B. Haftpflicht, Gebäude), Gebühren für die Hausverwaltung.
Finanzierungskosten: Zinsen für Darlehen, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden.
Instandhaltung und Reparaturen: Kosten für die Erneuerung von Fenstern, die Reparatur der Heizung oder Malerarbeiten.
Sonstige Aufwendungen: Maklergebühren für die Mietersuche, Kosten für Inserate, Fahrtkosten zur Immobilie und sogar Steuerberatungskosten.
Eine lückenlose Dokumentation aller Belege ist entscheidend, um das volle Potenzial auszuschöpfen. Die genaue Kenntnis dieser Posten hilft Ihnen, den richtigen Mietpreis für Ihr Haus zu bestimmen und Ihre Nettorendite zu maximieren. Damit legen Sie den Grundstein für die Unterscheidung zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und langfristig abzuschreibenden Herstellungskosten.
Wussten Sie, dass größere Modernisierungen in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb zu einer Steuerfalle werden können? Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen sofort absetzbarem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigen, anschaffungsnahen Herstellungskosten. Die kritische Grenze liegt bei 15 % der ursprünglichen Gebäudekosten (ohne Umsatzsteuer).
Überschreiten Ihre Netto-Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren diese 15-%-Grenze, müssen die gesamten Kosten auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes verteilt, also abgeschrieben werden. Sie verlieren den Vorteil des sofortigen Werbungskostenabzugs im Jahr der Zahlung. Eine genaue Planung und eine exakte Berechnung der Erbschaftssteuer und des Gebäudewertes sind daher unerlässlich. Dies schützt Sie vor unerwarteten Nachzahlungen und sichert Ihre Liquidität. Diese strategische Planung ist auch im Hinblick auf einen potenziellen Verkauf entscheidend.
Ein weiterer zentraler Aspekt der Steuervorteile bei Vermietung einer geerbten Immobilie ist die Spekulationsfrist. Verkaufen Sie die Immobilie, fällt auf den Veräußerungsgewinn unter Umständen eine Spekulationssteuer an. Die entscheidende Frist hierfür beträgt zehn Jahre. Der große Vorteil für Erben: Die Frist beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem ursprünglichen Kaufdatum durch den Erblasser.
Hatte der Verstorbene die Immobilie beispielsweise bereits acht Jahre in seinem Besitz und vermietet, müssen Sie als Erbe nur noch zwei Jahre warten, um sie komplett steuerfrei verkaufen zu können. Diese "geerbte" Frist ist ein enormer finanzieller Vorteil. Bevor Sie eine Entscheidung über Verkaufen oder Vermieten treffen, sollten Sie dieses Datum prüfen. Es beeinflusst maßgeblich Ihre langfristige Strategie und die potenzielle Rendite.
Schon vor der ersten Mieteinnahme können Sie durch die Entscheidung zur Vermietung Steuern sparen. Das Erbschaftsteuergesetz begünstigt die Bereitstellung von Wohnraum. Für eine zu Wohnzwecken vermietete Immobilie gewährt das Finanzamt einen Bewertungsabschlag von 10 %. Das bedeutet, die Immobilie wird für die Berechnung der Erbschaftssteuer nur mit 90 % ihres Verkehrswertes angesetzt.
Bei einem Verkehrswert von 500.000 € beträgt die Bemessungsgrundlage also nur noch 450.000 €. Abhängig von Ihrem persönlichen Freibetrag kann dieser Abschlag Ihre Steuerlast um mehrere tausend Euro reduzieren. Dieser Vorteil gilt explizit nur für vermietete Objekte und ist ein klares Signal des Gesetzgebers. Um diesen und andere Vorteile legal zu nutzen, ist es wichtig, die Fallstricke bei der Erbschaftssteuer zu kennen. Die richtige Strategie beginnt bereits im Moment des Erbes.
Die Vermietung einer geerbten Immobilie ist mehr als nur eine Einnahmequelle – sie ist ein wirksames Instrument zur Steueroptimierung. Durch die konsequente Nutzung der Abschreibung (AfA), den vollständigen Abzug von Werbungskosten und die Beachtung strategischer Fristen wie der 10-Jahres-Haltefrist verwandeln Sie eine potenzielle Steuerlast in einen finanziellen Vorteil. Der 10%ige Bewertungsabschlag bei der Erbschaftssteuer setzt dabei den ersten positiven Impuls.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer fundierten Planung und einer genauen Kenntnis der Zahlen. Eine präzise Immobilienbewertung ist die Grundlage für fast alle steuerlichen Berechnungen. Handeln Sie nicht aus dem Bauch heraus, sondern treffen Sie datenbasierte Entscheidungen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie korrekt ansetzen oder welche Kosten absetzbar sind, nutzen Sie Tools wie unseren ImmoGPT-Chat oder eine unverbindliche Erstberatung. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Steuervorteile bei der Vermietung Ihrer geerbten Immobilie vollständig ausschöpfen.
Das Bundesfinanzministerium bietet umfassende Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Ein weiterer Artikel des Bundesfinanzministeriums erläutert die Anwendung der Vorschriften zur Bewertung von Grundvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt Inhalte und Daten zum Thema Wohnen bereit.
Eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) behandelt ebenfalls das Thema Wohnen.
Der Wikipedia-Artikel zur Erbschaftsteuer in Deutschland bietet eine detaillierte Übersicht.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) liefert eine kurze Erklärung der Erbschaftsteuer im Lexikon der Wirtschaft.
Was sind die wichtigsten Steuervorteile bei der Vermietung einer geerbten Immobilie?
Die drei größten Vorteile sind: 1. Ein 10%iger Bewertungsabschlag bei der Erbschaftssteuer. 2. Die jährliche Abschreibung (AfA) des Gebäudewertes, die Ihr zu versteuerndes Einkommen senkt. 3. Der Abzug aller anfallenden Kosten (z.B. Instandhaltung, Verwaltung, Zinsen) als Werbungskosten von den Mieteinnahmen.
Muss ich die Mieteinnahmen aus einer geerbten Immobilie versteuern?
Ja, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Anlage V Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Ihr persönlicher Einkommensteuersatz wird auf den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten angewendet.
Was passiert mit der Spekulationsfrist, wenn ich eine Immobilie erbe?
Sie übernehmen die Spekulationsfrist vom Erblasser. Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum, an dem der Erblasser die Immobilie gekauft hat, nicht mit dem Datum des Erbfalls. Das verkürzt die Zeit, die Sie für einen steuerfreien Verkauf warten müssen, erheblich.
Welche Kosten kann ich als Werbungskosten absetzen?
Absetzbar sind unter anderem: Abschreibung (AfA), Schuldzinsen, Grundsteuer, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Versicherungsbeiträge, Verwaltungskosten, Maklergebühren zur Mietersuche, Fahrtkosten zur Immobilie und Kontoführungsgebühren für das Mietkonto.
Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?
Erhaltungsaufwand (z.B. Reparaturen) kann sofort im selben Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden. Anschaffungsnahe Herstellungskosten (umfangreiche Modernisierungen, die 15% der Gebäudekosten in den ersten 3 Jahren übersteigen) müssen zusammen mit dem Gebäude über dessen Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.
Lohnt sich die Vermietung einer geerbten Immobilie immer?
Steuerlich ist die Vermietung oft sehr vorteilhaft. Ob es sich insgesamt lohnt, hängt von Faktoren wie dem Zustand der Immobilie, dem lokalen Mietmarkt, Ihrem Verwaltungsaufwand und Ihren persönlichen finanziellen Zielen ab. Eine Vergleichsrechnung zwischen Verkauf und Vermietung kann Klarheit schaffen.