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Immobilien Rechtsinformationen
Verkauf geerbter Immobilie an ausländische Käufer
Stehen Sie vor der Aufgabe, eine geerbte Immobilie zu verkaufen, und der potenzielle Käufer kommt aus dem Ausland? Dieser Prozess birgt einzigartige Herausforderungen, von rechtlichen Besonderheiten bis hin zu steuerlichen Fallstricken. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den Verkauf an ausländische Käufer strukturiert und sicher zum Erfolg führen.
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Ausländer aus EU- und Nicht-EU-Staaten dürfen in Deutschland grundsätzlich ohne spezielle Genehmigung Immobilien erwerben, was jedoch kein Aufenthaltsrecht begründet.
Für Verkäufer sind Erbschafts- und Spekulationssteuer relevant; bei letzterer ist das Kaufdatum durch den Erblasser entscheidend für die 10-Jahres-Frist.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Notare zur strikten Prüfung von Identität und Mittelherkunft, was bei ausländischen Käufern zu Verzögerungen führen kann.
Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist eine emotionale und finanzielle Herausforderung. Kommt der Käufer aus dem Ausland, erhöht sich die Komplexität um ein Vielfaches. Sind Sie unsicher, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, wie die Steuerpflicht geregelt ist oder wie Sie die Zahlung sicher abwickeln? Dieser Artikel bietet Ihnen eine klare Orientierung. Wir führen Sie durch die entscheidenden Phasen des Verkaufs an internationale Interessenten und zeigen, wie eine objektive Immobilienbewertung als digitaler Kompass dient, um den bestmöglichen Preis zu erzielen und Risiken zu minimieren.
Grundsätzlich steht dem Verkauf Ihrer geerbten Immobilie an einen ausländischen Käufer nichts im Wege. In Deutschland gibt es kaum Beschränkungen für den Immobilienerwerb durch Ausländer, unabhängig von deren Nationalität oder Wohnsitz. Dies gilt für Privatpersonen und Unternehmen aus EU- und Nicht-EU-Staaten gleichermaßen, was auf der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit beruht. Eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ist für den Erwerb nicht erforderlich.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass der Immobilienerwerb einem Käufer aus einem Drittstaat nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt. Eine seltene Ausnahme von der generellen Erwerbsfreiheit besteht bei Grundstücken, die in sicherheitsrelevanten Bereichen liegen; hier kann eine Genehmigung nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) nötig sein. Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, ist es ratsam, den Güterstand des Käufers zu klären, da ausländisches Eherecht (z. B. die Gütergemeinschaft in Italien) vorschreiben kann, dass beide Ehepartner als Käufer auftreten müssen. Die Klärung dieser rechtlichen Details bildet die Basis für die steuerlichen Überlegungen.
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie sind zwei Steuerarten für Sie als Verkäufer entscheidend: die Erbschaftssteuer und die Spekulationssteuer. Die Erbschaftssteuer fällt bereits mit dem Antritt des Erbes an, wobei die Höhe von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und den damit verbundenen Freibeträgen abhängt. Eine professionelle Bewertung des Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Erbfalls kann hier eine zu hohe Schätzung durch das Finanzamt korrigieren und Ihre Steuerlast um bis zu 15 % senken.
Die Spekulationssteuer wird auf den Veräußerungsgewinn fällig, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Entscheidend ist hier das ursprüngliche Kaufdatum durch den Verstorbenen, nicht der Zeitpunkt des Erbes. Eine Ausnahme besteht, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Eine detaillierte Checkliste für den Verkauf hilft, alle Fristen im Blick zu behalten. Die genaue Kalkulation dieser Steuern ist ein zentraler Schritt vor der finalen Preisfestsetzung.
Der Immobiliensektor gilt als anfällig für Geldwäsche, weshalb der Gesetzgeber strenge Regeln vorschreibt. Notare und Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet, die Identität des Käufers zu überprüfen und die Herkunft der Finanzmittel zu plausibilisieren. Dies gilt insbesondere bei Käufern aus dem Ausland. Sie müssen sich auf eine genaue Prüfung der wirtschaftlich berechtigten Person einstellen. Bei Transaktionen mit ausländischen Unternehmen ist zudem ein Eintrag im deutschen Transparenzregister erforderlich.
Ohne diesen Nachweis darf der Notar den Kaufvertrag nicht beurkunden, was zu erheblichen Verzögerungen von mehreren Wochen führen kann. Folgende Punkte sind hierbei besonders relevant:
Identitätsprüfung: Der Käufer muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument identifizieren.
Herkunft der Mittel: Es muss nachvollziehbar sein, woher das Geld für den Kaufpreis stammt.
Transparenzregister: Ausländische juristische Personen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden.
Meldepflicht: Bei verdächtigen Transaktionen besteht eine Meldepflicht an die Financial Intelligence Unit (FIU).
Diese Maßnahmen schützen nicht nur die Integrität des Finanzsystems, sondern sichern auch Sie als Verkäufer rechtlich ab. Eine sorgfältige Vorbereitung dieser Aspekte ist daher unerlässlich für den nächsten Schritt: die sichere Zahlungsabwicklung.
Die sicherste Methode zur Abwicklung des Kaufpreises ist ein Notaranderkonto, ein Treuhandkonto, das vom Notar verwaltet wird. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf dieses Konto ein, und der Notar leitet das Geld erst an Sie weiter, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind, insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Die Kosten für ein Notaranderkonto richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und liegen beispielsweise bei einem Betrag ab 10.001 Euro bei einem Hebesatz von 0,25 %.
Allerdings ist die Nutzung eines Notaranderkontos heute nur noch bei einem „berechtigten Sicherungsinteresse“ vorgesehen. Ein solches Interesse liegt typischerweise in folgenden Fällen vor:
Der Kaufpreis wird durch mehrere Kredite von unterschiedlichen Banken finanziert.
Die Immobilie soll bereits vor der vollständigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch an den Käufer übergeben werden.
Der Käufer befindet sich im Ausland und kann die Zahlungen nicht direkt koordinieren.
Es handelt sich um einen Verkauf aus einer Zwangsversteigerung.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit trifft der Notar. Eine transparente Regelung der Zahlungsmodalitäten ist der letzte Schritt vor dem erfolgreichen Abschluss des Verkaufs.
Gerade beim Verkauf an ausländische Käufer, die den lokalen Markt weniger gut einschätzen können, ist ein objektiver und nachvollziehbarer Verkaufspreis entscheidend. Eine KI-gestützte internationale Grundstücksbewertung von Auctoa liefert Ihnen eine neutrale, datengetriebene Grundlage, die frei von Interessenkonflikten ist. Dies stärkt Ihre Verhandlungsposition und schafft Vertrauen beim Käufer. Ein fundiertes Gutachten schützt Sie vor Preisdumping und dient als belastbare Grundlage für steuerliche Berechnungen, wie etwa bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer.
Eine präzise Bewertung kann Ihre Steuerlast um über 10 % reduzieren und den Verkaufsprozess um Wochen beschleunigen. Haben Sie erste Fragen zu Ihrem spezifischen Fall? Unser ImmoGPT-Chat steht Ihnen rund um die Uhr für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. So erhalten Sie schnell und unkompliziert datengestützte Antworten. Diese objektive Basis ist der Schlüssel, um den Verkaufsprozess souverän zu steuern.
Der Verkauf einer geerbten Immobilie an einen ausländischen Käufer ist ein mehrstufiger Prozess, der Sorgfalt erfordert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind zwar liberal, doch steuerliche Pflichten und die Vorschriften des Geldwäschegesetzes verlangen eine genaue Prüfung. Eine professionelle Immobilienbewertung bildet das Fundament für eine sichere Preisverhandlung und korrekte Steuerberechnung. Mit einer klaren Strategie und der richtigen Vorbereitung verwandeln Sie eine komplexe Herausforderung in eine erfolgreiche Transaktion. Ein datengestützter Ansatz ist Ihr verlässlichster Partner auf diesem Weg.
Benötige ich für den Verkauf an einen Ausländer einen zweisprachigen Kaufvertrag?
Der notarielle Kaufvertrag wird in Deutschland immer auf Deutsch beurkundet. Versteht der ausländische Käufer die deutsche Sprache nicht ausreichend, muss ein zertifizierter Dolmetscher bei der Beurkundung anwesend sein und den Inhalt übersetzen. Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Käufer.
Was passiert, wenn der ausländische Käufer die Finanzierung nicht bekommt?
Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie sich vor der notariellen Beurkundung eine Finanzierungsbestätigung einer Bank oder einen Eigenkapitalnachweis vorlegen lassen. Ist der Vertrag bereits unterschrieben und der Käufer kann nicht zahlen, müssen Sie vom Vertrag zurücktreten, was mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.
Wer trägt die Kosten für Notar und Grundbuch?
In Deutschland trägt üblicherweise der Käufer die gesamten Kaufnebenkosten. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %), die Notargebühren (ca. 1,5 %) und die Grundbuchkosten (ca. 0,5 %).
Wie lange dauert der Verkaufsprozess an einen internationalen Käufer?
Der Prozess kann länger dauern als bei einem inländischen Käufer, oft 1-2 Monate zusätzlich. Potenzielle Verzögerungen können durch die Beschaffung von Dokumenten aus dem Ausland, die Klärung der Finanzierung und die eventuell notwendige Eintragung ins Transparenzregister entstehen.
Muss ich als Verkäufer Steuern im Ausland zahlen, wenn der Käufer von dort kommt?
Nein. Der Verkauf einer in Deutschland gelegenen Immobilie wird auch in Deutschland besteuert. Der Wohnsitz oder die Nationalität des Käufers hat keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht in einem anderen Land.
Was ist die Spekulationsfrist bei einer geerbten Immobilie?
Die Spekulationsfrist beträgt zehn Jahre. Verkaufen Sie die Immobilie innerhalb dieser Frist mit Gewinn, fällt Spekulationssteuer an. Bei einer Erbschaft beginnt die Frist nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem Datum, an dem der Erblasser die Immobilie ursprünglich erworben hat.
Statistisches Bundesamt bietet Informationen zu Baupreisen und dem Immobilienpreisindex.
Statistisches Bundesamt stellt detaillierte Tabellen zu Häuser- und Baulandpreisen bereit.
Bundesministerium der Finanzen bietet staatenbezogene Informationen zum internationalen Steuerrecht.
Deutsche Bundesbank stellt ein Indikatorensystem zum Wohnimmobilienmarkt zur Verfügung.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert über aktuelle Entwicklungen auf den Wohnungs- und Immobilienmärkten.
BBSR bietet einen detaillierten Bericht zum Thema ausländische Käufer auf dem Wohnimmobilienmarkt.
Gesetze im Internet stellt den vollständigen Gesetzestext des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) bereit.
Bundesnotarkammer veröffentlicht Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG).
Benötige ich für den Verkauf an einen Ausländer einen zweisprachigen Kaufvertrag?
Der notarielle Kaufvertrag wird in Deutschland immer auf Deutsch beurkundet. Versteht der ausländische Käufer die deutsche Sprache nicht ausreichend, muss ein zertifizierter Dolmetscher bei der Beurkundung anwesend sein und den Inhalt übersetzen. Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Käufer.
Was passiert, wenn der ausländische Käufer die Finanzierung nicht bekommt?
Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie sich vor der notariellen Beurkundung eine Finanzierungsbestätigung einer Bank oder einen Eigenkapitalnachweis vorlegen lassen. Ist der Vertrag bereits unterschrieben und der Käufer kann nicht zahlen, müssen Sie vom Vertrag zurücktreten, was mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.
Wer trägt die Kosten für Notar und Grundbuch?
In Deutschland trägt üblicherweise der Käufer die gesamten Kaufnebenkosten. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %), die Notargebühren (ca. 1,5 %) und die Grundbuchkosten (ca. 0,5 %).
Wie lange dauert der Verkaufsprozess an einen internationalen Käufer?
Der Prozess kann länger dauern als bei einem inländischen Käufer, oft 1-2 Monate zusätzlich. Potenzielle Verzögerungen können durch die Beschaffung von Dokumenten aus dem Ausland, die Klärung der Finanzierung und die eventuell notwendige Eintragung ins Transparenzregister entstehen.
Muss ich als Verkäufer Steuern im Ausland zahlen, wenn der Käufer von dort kommt?
Nein. Der Verkauf einer in Deutschland gelegenen Immobilie wird auch in Deutschland besteuert. Der Wohnsitz oder die Nationalität des Käufers hat keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht in einem anderen Land.
Was ist die Spekulationsfrist bei einer geerbten Immobilie?
Die Spekulationsfrist beträgt zehn Jahre. Verkaufen Sie die Immobilie innerhalb dieser Frist mit Gewinn, fällt Spekulationssteuer an. Bei einer Erbschaft beginnt die Frist nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem Datum, an dem der Erblasser die Immobilie ursprünglich erworben hat.