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Wert der geerbten Immobilie für die Steuererklärung

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Wert der geerbten Immobilie für die Steuererklärung: So setzen Sie den korrekten Wert an

Wert der geerbten Immobilie für die Steuererklärung: So setzen Sie den korrekten Wert an

Wert der geerbten Immobilie für die Steuererklärung: So setzen Sie den korrekten Wert an

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

2 Jun 2025

9

Minutes

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Erbschaftsmanager bei Auctoa

Eine Immobilie zu erben, ist eine emotionale Ausnahmesituation, doch das Finanzamt fordert schnell eine klare Zahl. Der vom Amt angesetzte Wert Ihrer geerbten Immobilie für die Steuererklärung ist oft zu hoch und kann Ihre finanzielle Last unnötig steigern. Verstehen Sie, wie Sie den Wert korrekt ermitteln und sich vor zu hohen Forderungen schützen.

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Das Finanzamt bewertet geerbte Immobilien oft zu hoch, da es standardisierte Verfahren ohne Besichtigung anwendet.

Persönliche Freibeträge zwischen 20.000 € und 500.000 € können die Erbschaftssteuer erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.

Nach § 198 BewG können Sie durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Immobilienwert nachweisen und so Ihre Steuerlast senken.

Konfrontiert mit einer Erbschaft, sehen sich viele unvermittelt mit einer komplexen steuerlichen Anforderung konfrontiert: der Ermittlung des Immobilienwerts für das Finanzamt. Eine ungenaue oder zu hohe Schätzung kann die Erbschaftssteuer um Zehntausende Euro in die Höhe treiben. Dieser Artikel erklärt Ihnen die Bewertungsverfahren des Finanzamts, zeigt die entscheidende Rolle der gesetzlichen Freibeträge auf und erläutert, wie Sie mit einem professionellen Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG den realen, oft niedrigeren Wert nachweisen und so Ihre Steuerlast signifikant reduzieren können.

Das Wichtigste in Kürze: 4 Schritte zur korrekten Bewertung

Das Wichtigste in Kürze: 4 Schritte zur korrekten Bewertung

Das Wichtigste in Kürze: 4 Schritte zur korrekten Bewertung

Das Wichtigste in Kürze: 4 Schritte zur korrekten Bewertung

  • Finanzamts-Bewertung verstehen: Das Finanzamt nutzt standardisierte Verfahren, die den individuellen Zustand Ihrer Immobilie oft nicht berücksichtigen und den Wert zu hoch ansetzen.

  • Freibeträge prüfen: Je nach Verwandtschaftsgrad stehen Ihnen Freibeträge von 20.000 € bis zu 500.000 € zu, die Ihre Steuerlast auf null reduzieren können.

  • Niedrigeren Wert nachweisen: Das Gesetz (§ 198 BewG) erlaubt Ihnen explizit, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren und damit faireren Immobilienwert nachzuweisen.

  • Fristen einhalten: Sie müssen das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informieren; die Aufforderung zur Steuererklärung folgt später.

Diese vier Punkte bilden die Grundlage für eine steuerlich optimierte Abwicklung Ihrer Erbschaft.

Grundlagen der Bewertung: Warum das Finanzamt den Verkehrswert ansetzt

Grundlagen der Bewertung: Warum das Finanzamt den Verkehrswert ansetzt

Grundlagen der Bewertung: Warum das Finanzamt den Verkehrswert ansetzt

Grundlagen der Bewertung: Warum das Finanzamt den Verkehrswert ansetzt

Haben Sie eine Immobilie geerbt, ist eine Ihrer ersten Pflichten die Meldung an das Finanzamt innerhalb von drei Monaten. Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist der sogenannte Verkehrswert (oder gemeine Wert) der Immobilie zum Todestag des Erblassers. Das Bewertungsgesetz (BewG) schreibt vor, dass der Wert angesetzt wird, der bei einem Verkauf unter normalen Marktbedingungen erzielbar wäre. Das Problem dabei ist, dass das Finanzamt die Immobilie in der Regel nicht vor Ort besichtigt. Stattdessen stützt es sich auf pauschale Daten und standardisierte Verfahren, was häufig zu einer überhöhten Bewertung führt. Eine präzise Wertermittlung ist daher kein Formalakt, sondern ein entscheidender Hebel, um Ihre finanzielle Belastung zu steuern. Ein erster Schritt kann hier die Nutzung eines Erbschaftssteuer-Rechners sein, um ein Gefühl für die mögliche Steuerlast zu bekommen. Die genaue Kenntnis der Bewertungsmethoden ist der nächste logische Schritt.

Die Standardverfahren des Finanzamts: Ein Blick hinter die Kulissen

Die Standardverfahren des Finanzamts: Ein Blick hinter die Kulissen

Die Standardverfahren des Finanzamts: Ein Blick hinter die Kulissen

Die Standardverfahren des Finanzamts: Ein Blick hinter die Kulissen

Um den Verkehrswert zu schätzen, greift das Finanzamt auf drei gesetzlich definierte, typisierte Bewertungsverfahren zurück. Die Wahl des Verfahrens hängt von der Art der geerbten Immobilie ab. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen wird meist das Vergleichswertverfahren angewendet, bei dem Verkaufspreise ähnlicher Objekte in der Nachbarschaft als Maßstab dienen. Bei vermieteten Objekten kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz, das sich an den zukünftig zu erwartenden Mieteinnahmen orientiert. Das Sachwertverfahren, eine Kombination aus Bodenwert und den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung, wird genutzt, wenn keine Vergleichs- oder Ertragsdaten vorliegen. Diese pauschalen Methoden ignorieren oft wertmindernde Faktoren wie einen Sanierungsstau, Baumängel oder eine ungünstige Mikrolage. Bevor Sie jedoch den Wert anfechten, sollten Sie prüfen, ob die Steuer dank persönlicher Freibeträge ohnehin entfällt.

Freibeträge nutzen: Wie Sie Ihre Steuerlast legal auf null senken

Freibeträge nutzen: Wie Sie Ihre Steuerlast legal auf null senken

Freibeträge nutzen: Wie Sie Ihre Steuerlast legal auf null senken

Freibeträge nutzen: Wie Sie Ihre Steuerlast legal auf null senken

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) räumt Erben je nach Verwandtschaftsgrad persönliche Freibeträge ein. Diese Beträge bleiben komplett steuerfrei, nur der darüber hinaus gehende Wert des Erbes wird besteuert. Die Kenntnis dieser Freibeträge ist essenziell, um die tatsächliche finanzielle Auswirkung einer Erbschaft zu verstehen. Die Staffelung sieht wie folgt aus:

  • Ehegatten & eingetragene Lebenspartner: 500.000 €

  • Kinder & Stiefkinder: 400.000 €

  • Enkelkinder: 200.000 €

  • Eltern & Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 €

  • Alle anderen Erben (z. B. Geschwister, Nichten/Neffen, Freunde): 20.000 €

Liegt der vom Finanzamt ermittelte Wert Ihrer Erbimmobilie unter Ihrem persönlichen Freibetrag, fällt keine Erbschaftssteuer an. Doch was passiert, wenn der Wert auch nur knapp darüber liegt? Dann wird die Auseinandersetzung mit dem Bewertungsbescheid zur Pflicht.

Den Bescheid anfechten: Ihr Recht auf Nachweis eines niedrigeren Werts

Den Bescheid anfechten: Ihr Recht auf Nachweis eines niedrigeren Werts

Den Bescheid anfechten: Ihr Recht auf Nachweis eines niedrigeren Werts

Den Bescheid anfechten: Ihr Recht auf Nachweis eines niedrigeren Werts

Stellt das Finanzamt einen zu hohen Wert fest, sind Sie diesem Urteil nicht hilflos ausgeliefert. Der § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) gibt Ihnen als Steuerpflichtigem das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt am besten durch ein Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen. Ein solches Gutachten hat vor dem Finanzamt Bestand, da es im Gegensatz zur pauschalen Schätzung auf einer detaillierten Analyse vor Ort beruht. Es berücksichtigt alle individuellen Eigenschaften Ihrer Immobilie, von der Bausubstanz über den energetischen Zustand bis hin zu eventuellen Mängeln. Auch ein innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall erfolgter Verkauf zu einem niedrigeren Preis kann als Nachweis dienen. Die Rolle des Gutachtens ist somit zentral, um eine faire Besteuerungsgrundlage zu schaffen. Die Beauftragung eines Experten ist der effektivste Weg, dieses Recht durchzusetzen.

Das Sachverständigengutachten: Präzision schlägt Pauschale

Das Sachverständigengutachten: Präzision schlägt Pauschale

Das Sachverständigengutachten: Präzision schlägt Pauschale

Das Sachverständigengutachten: Präzision schlägt Pauschale

Ein professionelles Gutachten ist mehr als nur eine zweite Meinung – es ist ein detailliertes, beweislastfähiges Dokument. Während das Finanzamt mit Durchschnittswerten arbeitet, prüft ein Gutachter Dutzende wertrelevante Merkmale direkt am Objekt. Dazu gehören unter anderem:

  1. Der genaue Zustand der Bausubstanz und eventueller Sanierungsbedarf.

  2. Energetische Mängel, die sich auf zukünftige Kosten auswirken.

  3. Rechtliche Belastungen im Grundbuch, wie etwa ein Wohn- oder Nießbrauchrecht.

  4. Besonderheiten der Mikrolage, die in den Bodenrichtwerten nicht abgebildet sind.

Ein qualifiziertes Gutachten kann die Steuerbemessungsgrundlage um 20-30 % reduzieren, was eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro bedeuten kann. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Wert Ihrer Erbimmobilie berechnen sollen, bietet Ihnen eine KI-gestützte Analyse wie unser ImmoGPT eine schnelle erste Einschätzung. Für den finalen Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist jedoch die Expertise eines Sachverständigen unerlässlich.


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Die Ermittlung des Werts einer geerbten Immobilie für die Steuererklärung ist ein kritischer Prozess, der Ihre finanzielle Zukunft maßgeblich beeinflusst. Verlassen Sie sich nicht blind auf den oft zu hohen Bescheid des Finanzamts. Prüfen Sie Ihre Freibeträge, halten Sie die Fristen ein und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, einen niedrigeren, realistischen Verkehrswert nachzuweisen. Ein professionelles Gutachten ist dabei Ihre stärkste Waffe gegen eine überhöhte Steuerlast. Eine datenbasierte, objektive Bewertung schützt Ihr Erbe und sorgt für finanzielle Klarheit in einer schwierigen Zeit.

Welchen Wert muss ich in der Steuererklärung für eine geerbte Immobilie angeben?

Sie müssen den Verkehrswert (gemeinen Wert) der Immobilie zum Todestag des Erblassers angeben. Wenn Sie den vom Finanzamt erwarteten Wert nicht kennen, können Sie zunächst eine Schätzung abgeben oder direkt ein professionelles Gutachten beauftragen, um einen realistischen und belegbaren Wert anzusetzen.



Wie kann ich die Erbschaftssteuer auf eine Immobilie reduzieren?

Die Steuerlast lässt sich durch die Nutzung der persönlichen Freibeträge, die Geltendmachung von Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten, Gutachterkosten) und vor allem durch den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts mittels eines Sachverständigengutachtens reduzieren.



Was ist der Unterschied zwischen der Bewertung durch das Finanzamt und einem Sachverständigengutachten?

Das Finanzamt nutzt pauschale, standardisierte Bewertungsverfahren ohne Besichtigung. Ein Sachverständiger führt eine detaillierte Analyse vor Ort durch, die individuelle Merkmale wie Baumängel, Sanierungsstau und die exakte Mikrolage berücksichtigt, was meist zu einem realistischeren und oft niedrigeren Wert führt.



Muss das Finanzamt mein Gutachten anerkennen?

Ein Gutachten, das von einem qualifizierten, zertifizierten Sachverständigen nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt wurde, muss das Finanzamt im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigen. Es ist die gesetzlich vorgesehene Methode, um einen niedrigeren Wert nach § 198 BewG nachzuweisen.



Fällt für eine geerbte und selbstgenutzte Immobilie immer Erbschaftssteuer an?

Nein. Ehepartner und Kinder können eine vom Erblasser bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie diese für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Für Kinder gilt dabei eine Wohnflächenobergrenze von 200 Quadratmetern; was darüber liegt, wird anteilig besteuert.



Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist zur Meldung der Erbschaft verpasse?

Das Versäumen der Anzeigepflicht kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden, auch wenn sich später herausstellt, dass keine Steuer angefallen wäre. Es ist daher sehr wichtig, diese Frist einzuhalten.



FAQ

FAQ

FAQ

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Welchen Wert muss ich in der Steuererklärung für eine geerbte Immobilie angeben?

Sie müssen den Verkehrswert (gemeinen Wert) der Immobilie zum Todestag des Erblassers angeben. Wenn Sie den vom Finanzamt erwarteten Wert nicht kennen, können Sie zunächst eine Schätzung abgeben oder direkt ein professionelles Gutachten beauftragen, um einen realistischen und belegbaren Wert anzusetzen.



Wie kann ich die Erbschaftssteuer auf eine Immobilie reduzieren?

Die Steuerlast lässt sich durch die Nutzung der persönlichen Freibeträge, die Geltendmachung von Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten, Gutachterkosten) und vor allem durch den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts mittels eines Sachverständigengutachtens reduzieren.



Was ist der Unterschied zwischen der Bewertung durch das Finanzamt und einem Sachverständigengutachten?

Das Finanzamt nutzt pauschale, standardisierte Bewertungsverfahren ohne Besichtigung. Ein Sachverständiger führt eine detaillierte Analyse vor Ort durch, die individuelle Merkmale wie Baumängel, Sanierungsstau und die exakte Mikrolage berücksichtigt, was meist zu einem realistischeren und oft niedrigeren Wert führt.



Muss das Finanzamt mein Gutachten anerkennen?

Ein Gutachten, das von einem qualifizierten, zertifizierten Sachverständigen nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt wurde, muss das Finanzamt im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigen. Es ist die gesetzlich vorgesehene Methode, um einen niedrigeren Wert nach § 198 BewG nachzuweisen.



Fällt für eine geerbte und selbstgenutzte Immobilie immer Erbschaftssteuer an?

Nein. Ehepartner und Kinder können eine vom Erblasser bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie diese für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Für Kinder gilt dabei eine Wohnflächenobergrenze von 200 Quadratmetern; was darüber liegt, wird anteilig besteuert.



Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist zur Meldung der Erbschaft verpasse?

Das Versäumen der Anzeigepflicht kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden, auch wenn sich später herausstellt, dass keine Steuer angefallen wäre. Es ist daher sehr wichtig, diese Frist einzuhalten.



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