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Immobilien Rechtsinformationen

wie wird eine geerbte Immobilie fair aufgeteilt

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Geschwister besprechen die Aufteilung einer geerbten Immobilie mit Hilfe von Immobiliengutachten und Online-Bewertungstools.

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Geerbte Immobilie fair aufteilen: 4 datenbasierte Strategien für Erbengemeinschaften

Geerbte Immobilie fair aufteilen: 4 datenbasierte Strategien für Erbengemeinschaften

Geerbte Immobilie fair aufteilen: 4 datenbasierte Strategien für Erbengemeinschaften

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

1 May 2025

10

Minutes

Simon Wilhelm
Simon Wilhelm

Experte für Finanzrechner bei Auctoa

Eine Immobilie zu erben, stellt eine Gemeinschaft vor komplexe Fragen. Wie wird eine geerbte Immobilie fair aufgeteilt, ohne Beziehungen zu belasten und den Wert zu schmälern? Dieser Artikel liefert Ihnen einen klaren, strategischen Fahrplan.

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The topic briefly and concisely

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Eine neutrale Immobilienbewertung ist die wichtigste Grundlage für jede faire Aufteilung in einer Erbengemeinschaft.

Die vier Hauptoptionen sind der Verkauf mit Erlösaufteilung, die Auszahlung eines Miterben, die gemeinsame Vermietung oder als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung.

Die Teilungsversteigerung führt fast immer zu erheblichen finanziellen Verlusten von 20-30 % im Vergleich zum Marktwert und sollte vermieden werden.

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und stehen vor der Herausforderung, eine Immobilie gerecht aufzuteilen? Diese Situation birgt oft Konfliktpotenzial, da jeder Miterbe eigene Interessen verfolgt – vom schnellen Verkauf bis zum Wunsch, das Elternhaus in der Familie zu halten. Fehlende Einigkeit kann zu erheblichen Wertverlusten von bis zu 30 % führen, insbesondere wenn es zu einer Teilungsversteigerung kommt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen vier bewährte Wege auf, wie Sie eine geerbte Immobilie fair aufteilen, den Wert für alle Beteiligten sichern und kostspielige Fehler vermeiden. Wir stützen uns dabei auf klare Fakten und rechtliche Rahmenbedingungen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Das Fundament: Warum eine neutrale Wertermittlung entscheidend ist

Das Fundament: Warum eine neutrale Wertermittlung entscheidend ist

Das Fundament: Warum eine neutrale Wertermittlung entscheidend ist

Das Fundament: Warum eine neutrale Wertermittlung entscheidend ist

Bevor über die Zukunft der Immobilie entschieden wird, müssen alle Miterben auf derselben Faktenbasis stehen. Eine objektive, datengestützte Immobilienbewertung ist daher kein optionaler Schritt, sondern die Grundlage für eine faire Aufteilung. Emotionale Wertvorstellungen führen oft zu Konflikten, die den Prozess um Monate verzögern können. Ein professionelles Gutachten, dessen Kosten sich bei einem Immobilienwert von 400.000 Euro auf etwa 2.860 Euro belaufen, schafft eine unanfechtbare Berechnungsgrundlage. Diese Investition von weniger als 1 % des Immobilienwerts sichert die Verhandlungsposition aller Erben. Wenn sich alle Erben auf die Beauftragung einigen, werden die Kosten üblicherweise direkt aus dem Nachlass beglichen, was jeden Miterben nur anteilig belastet. Mit einer klaren Zahl lässt sich die Frage, was Ihr geerbtes Haus wert ist, eindeutig beantworten. Diese Klarheit ist die Voraussetzung für die Prüfung der nun folgenden Optionen.

Strategie 1: Der klare Schnitt – Immobilie verkaufen und Erlös teilen

Strategie 1: Der klare Schnitt – Immobilie verkaufen und Erlös teilen

Strategie 1: Der klare Schnitt – Immobilie verkaufen und Erlös teilen

Strategie 1: Der klare Schnitt – Immobilie verkaufen und Erlös teilen

Der Verkauf der Immobilie am freien Markt ist oft die einfachste und transparenteste Lösung. Der erzielte Verkaufserlös wird nach Abzug aller Kosten, wie z. B. Maklergebühren von durchschnittlich 3,57 %, entsprechend der Erbquoten unter den Miterben aufgeteilt. Diese Option erfordert Einstimmigkeit, da laut § 2032 BGB die Erbengemeinschaft nur gemeinsam handeln kann. Ein Vorteil ist, dass diese Methode unteilbares Vermögen (die Immobilie) in leicht teilbares Geld umwandelt und so die Erbengemeinschaft sauber aufgelöst werden kann. Es ist jedoch wichtig, den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf zu wählen, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Eine schnelle, KI-gestützte Analyse wie unser Erbschaftsteuer-Rechner kann Ihnen helfen, die steuerlichen Auswirkungen eines Verkaufs vorab zu kalkulieren. Der Verkauf an einen externen Dritten beendet die finanzielle Verflechtung der Erben und schafft klare Verhältnisse für die Zukunft.

Strategie 2: Einer übernimmt – Die Auszahlung der Miterben

Strategie 2: Einer übernimmt – Die Auszahlung der Miterben

Strategie 2: Einer übernimmt – Die Auszahlung der Miterben

Strategie 2: Einer übernimmt – Die Auszahlung der Miterben

Möchte ein Miterbe die Immobilie selbst bewohnen oder als Kapitalanlage behalten, kann er die anderen Erben auszahlen. Die Höhe der Auszahlungssumme basiert auf dem zuvor ermittelten Verkehrswert und der jeweiligen Erbquote. Bei drei Erben zu gleichen Teilen müsste der übernehmende Erbe jedem der beiden anderen ein Drittel des Immobilienwerts auszahlen. Dieser Vorgang muss in einem notariell beurkundeten Auseinandersetzungsvertrag festgehalten werden, um rechtliche Sicherheit für alle Parteien zu schaffen. Die Finanzierung der Auszahlungssumme stellt oft eine Hürde dar; nicht jeder kann sechsstellige Beträge aus Eigenmitteln aufbringen. Eine frühzeitige Prüfung der Finanzierungsoptionen ist daher für den übernehmenden Erben unerlässlich. Mehr Informationen zu diesem Prozess finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Immobilie an Miterben verkaufen. Diese Lösung ist ideal, wenn das Objekt im Familienbesitz bleiben soll und die finanzielle Einigung machbar ist.

Strategie 3: Gemeinsam verwalten – Die Immobilie vermieten

Strategie 3: Gemeinsam verwalten – Die Immobilie vermieten

Strategie 3: Gemeinsam verwalten – Die Immobilie vermieten

Strategie 3: Gemeinsam verwalten – Die Immobilie vermieten

Können oder wollen die Erben nicht sofort verkaufen, ist die gemeinsame Vermietung eine weitere Möglichkeit. Die Mieteinnahmen werden nach Abzug der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten unter den Erben aufgeteilt. Diese Option kann eine stabile, langfristige Rendite von 3-4 % pro Jahr auf den Immobilienwert generieren. Es ist jedoch ratsam, die Verwaltung in einen formellen Rahmen zu gießen. Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter den Erben ist hierfür ein bewährtes Mittel. Ein GbR-Vertrag regelt klar die Verteilung von Gewinnen und Verlusten, die Zuständigkeiten für die Verwaltung und die Entscheidungsfindung bei anstehenden Reparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung müssen Entscheidungen, die über die ordnungsgemäße Verwaltung hinausgehen, weiterhin einstimmig getroffen werden, was zu Blockaden führen kann. Diese Strategie erfordert ein hohes Maß an Kooperation und ist nur bei einem harmonischen Verhältnis innerhalb der Erbengemeinschaft zu empfehlen.

Der letzte Ausweg bei Konflikten: Die Teilungsversteigerung

Der letzte Ausweg bei Konflikten: Die Teilungsversteigerung

Der letzte Ausweg bei Konflikten: Die Teilungsversteigerung

Der letzte Ausweg bei Konflikten: Die Teilungsversteigerung

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann jeder Miterbe jederzeit die Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dieses Verfahren ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung mit dem Ziel, die Gemeinschaft aufzulösen. Es ist jedoch die wirtschaftlich schlechteste Option. Bei einer Teilungsversteigerung werden oft nur 70-80 % des eigentlichen Marktwertes erzielt. Zudem fallen erhebliche Kosten für das Verfahren und das vom Gericht bestellte Gutachten an, die den Erlös weiter schmälern. Der Antragsteller muss diese Kosten oft vorschießen. Der Prozess kann sich über ein Jahr hinziehen und entzieht den Erben jegliche Kontrolle darüber, wer die Immobilie zu welchem Preis erwirbt. Eine Entscheidungshilfe für Erbengemeinschaften sollte diesen Weg nur als letztes Mittel in Betracht ziehen, wenn alle anderen Verhandlungen gescheitert sind.

Steuerliche Aspekte bei der Aufteilung nicht ignorieren

Steuerliche Aspekte bei der Aufteilung nicht ignorieren

Steuerliche Aspekte bei der Aufteilung nicht ignorieren

Steuerliche Aspekte bei der Aufteilung nicht ignorieren

Unabhängig davon, für welche Option Sie sich entscheiden, sind steuerliche Pflichten zu beachten. Bei der Erbschaft fallen je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Erbteils Erbschaftssteuern an. Die persönlichen Freibeträge sind hierbei entscheidend. Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro. Für alles, was darüber hinausgeht, fallen Steuersätze zwischen 7 % und 30 % in der Steuerklasse I an. Wird die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb verkauft, kann zusätzlich Spekulationssteuer anfallen, falls der Erblasser die Immobilie nicht mindestens zwei Jahre selbst bewohnt hat. Eine genaue Berechnung des Immobilienwerts ist auch hier für das Finanzamt entscheidend. Eine frühzeitige Beratung hilft, die Steuerlast zu optimieren und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Fazit: Kommunikation und eine datenbasierte Strategie sind der Schlüssel

Fazit: Kommunikation und eine datenbasierte Strategie sind der Schlüssel

Fazit: Kommunikation und eine datenbasierte Strategie sind der Schlüssel

Fazit: Kommunikation und eine datenbasierte Strategie sind der Schlüssel

Die Frage, wie eine geerbte Immobilie fair aufgeteilt wird, lässt sich nicht mit einer einzigen Antwort für alle lösen. Die beste Strategie hängt von den Zielen der Miterben, ihrer finanziellen Situation und ihrem Verhältnis zueinander ab. Eine objektive Bewertung durch Experten wie Auctoa legt das Fundament für transparente Verhandlungen und verhindert, dass Emotionen zu teuren Fehlentscheidungen führen. Ob Verkauf, Auszahlung oder Vermietung – jede Option hat klare Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in offener Kommunikation, gestützt auf eine solide Datenbasis, um die Erbengemeinschaft zu einem für alle vorteilhaften Ergebnis zu führen. Ein proaktiver Ansatz, der alle Optionen prüft, ist der sicherste Weg, den Wert des Erbes zu erhalten und den Familienfrieden zu wahren.

FAQ

FAQ

FAQ

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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn wir uns in der Erbengemeinschaft nicht einigen können?

Wenn eine Einigung unmöglich scheint, gibt es drei Wege: 1. Mediation durch einen neutralen Dritten, um eine Lösung zu finden. 2. Der Verkauf Ihres Erbteils an einen Miterben oder einen externen Investor. 3. Als letztes Mittel die Beantragung einer Teilungsversteigerung, die jedoch mit finanziellen Nachteilen verbunden ist.



Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Für Enkelkinder sind es 200.000 Euro, und für Geschwister, Nichten und Neffen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre auch für Schenkungen genutzt werden.



Was ist ein Auseinandersetzungsvertrag?

Ein Auseinandersetzungsvertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen den Miterben, die regelt, wie der Nachlass aufgeteilt wird. Er ist zwingend erforderlich, wenn eine Immobilie an einen Miterben übertragen wird. Der Vertrag schafft Rechtssicherheit und ist die Grundlage für die Änderung des Grundbucheintrags.



Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?

Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und dem Verkauf durch die Erben weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Erblasser die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hat. In diesem Fall ist der Verkauf steuerfrei.



Kann ich meinen Erbteil einfach verkaufen?

Ja, Sie können Ihren kompletten Erbteil jederzeit verkaufen. Die Miterben haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht von zwei Monaten. Der Verkauf muss notariell beurkundet werden. Sie verkaufen damit aber nicht einen Anteil an der Immobilie, sondern Ihren gesamten Anteil an der Erbengemeinschaft.



Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Verkehrswertgutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine kostengünstigere, überschlägige Wertermittlung (ca. 15-20 Seiten) und eignet sich für eine erste Orientierung. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten (oft über 50 Seiten) ist eine detaillierte, rechtssichere Bewertung, die auch vor Gericht und beim Finanzamt anerkannt wird. Für Erbauseinandersetzungen ist ein vollwertiges Gutachten dringend zu empfehlen.



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