Immobilienbewertung

Basis-Gutachten

IFRS Offenlegungspflichten Immobilienbewertung

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Frau studiert IFRS-Offenlegungsdokumente an einem Tisch in einer hellen Wohnung.

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IFRS-Offenlegung optimieren: Ein Leitfaden zur Immobilienbewertung

IFRS-Offenlegung optimieren: Ein Leitfaden zur Immobilienbewertung

IFRS-Offenlegung optimieren: Ein Leitfaden zur Immobilienbewertung

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

12.07.2025

8

Minuten

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Erbschaftsmanager bei Auctoa

Wissen Sie, welche Bewertungsrisiken in Ihrer Bilanz schlummern? Fehlerhafte Offenlegungen bei der Immobilienbewertung nach IFRS können das Vertrauen von Investoren untergraben und zu empfindlichen Korrekturen führen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die komplexen Anforderungen sicher meistern.

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Das Thema kurz und kompakt

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Die IFRS-Offenlegungspflichten verlangen eine transparente Darstellung der Immobilienbewertung, wobei IAS 40 und IFRS 13 die zentralen Standards sind.

Die dreistufige Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 ist entscheidend für die Klassifizierung der Bewertung und muss im Anhang offengelegt werden.

Für Level-3-Bewertungen sind die Offenlegung wesentlicher Annahmen und die Durchführung von Sensitivitätsanalysen zwingend erforderlich.

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) stellen hohe Anforderungen an die Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen. Besonders die IFRS-Offenlegungspflichten bei der Immobilienbewertung sind für Bestandshalter und Investoren eine Herausforderung. Anders als im HGB fordert IFRS eine realitätsnahe Abbildung von Vermögenswerten, was oft eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bedeutet. Die korrekte Anwendung von Standards wie IAS 40 und IFRS 13 ist dabei kein reines Compliance-Thema; sie ist die Grundlage für das Vertrauen von Kapitalgebern und eine solide Finanzkommunikation. Mit diesem Artikel erhalten Sie eine klare Anleitung, um die Fallstricke zu umgehen und Ihre Offenlegungsprozesse zu optimieren.

IFRS-Grundlagen für die Immobilienbewertung meistern

IFRS-Grundlagen für die Immobilienbewertung meistern

IFRS-Grundlagen für die Immobilienbewertung meistern

IFRS-Grundlagen für die Immobilienbewertung meistern

Die Umstellung auf IFRS-Bilanzierung betrifft in der EU alle kapitalmarktorientierten Unternehmen und verändert die Spielregeln für die Immobilienbewertung fundamental. Während das HGB vom Vorsichtsprinzip geprägt ist, zielt IFRS auf die Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen für Investoren ab. Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ist dabei der Standard IAS 40 von zentraler Bedeutung. Dieser erlaubt ein Wahlrecht zwischen dem Anschaffungskosten- und dem Fair-Value-Modell, wobei letzteres eine regelmäßige Neubewertung zum Marktwert verlangt. Die Fair-Value-Bewertung liefert aktuellere und relevantere Informationen für Stakeholder. Die genauen Vorgaben zur Ermittlung und Offenlegung dieses Fair Value sind in IFRS 13 geregelt, was die Vergleichbarkeit über mehr als 140 Länder hinweg sicherstellt. Diese Regelungen bilden die Basis für eine transparente und international anerkannte Bilanzierung Ihrer Immobilienwerte.

Die Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 korrekt anwenden

Die Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 korrekt anwenden

Die Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 korrekt anwenden

Die Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 korrekt anwenden

IFRS 13 schafft durch eine dreistufige Hierarchie Transparenz darüber, wie ein Fair Value ermittelt wurde. Diese Klassifizierung hängt von der Beobachtbarkeit der verwendeten Bewertungsparameter ab. Über 90 % aller Immobilienbewertungen fallen in die Stufen 2 und 3, was die Bedeutung robuster Modelle unterstreicht. Die richtige Einordnung ist eine zentrale Offenlegungspflicht.

Die Hierarchie ist wie folgt aufgebaut:

  • Level 1: Hierfür werden auf aktiven Märkten notierte Preise für identische Vermögenswerte verwendet. Für Immobilien ist dies aufgrund ihrer Einzigartigkeit nur in seltenen Ausnahmefällen anwendbar.

  • Level 2: Die Bewertung basiert auf beobachtbaren Inputfaktoren, die nicht direkt Preise für das identische Objekt sind. Dazu zählen Vergleichspreise für ähnliche Immobilien in vergleichbarer Lage oder marktübliche Mieten.

  • Level 3: Die Bewertung stützt sich auf nicht am Markt beobachtbare Inputfaktoren. Hier kommen komplexe Bewertungsmodelle wie DCF-Verfahren zum Einsatz, die auf internen Annahmen zu Cashflows oder Diskontierungszinsen beruhen.

Eine detaillierte Beschreibung der Fair-Value-Ermittlung ist entscheidend und leitet direkt zu den spezifischen Anhangangaben über.

Detaillierte Anhangangaben nach IAS 40 präzise umsetzen

Detaillierte Anhangangaben nach IAS 40 präzise umsetzen

Detaillierte Anhangangaben nach IAS 40 präzise umsetzen

Detaillierte Anhangangaben nach IAS 40 präzise umsetzen

Die Offenlegungspflichten im Anhang des Jahresabschlusses sind das Herzstück der Transparenz bei der Immobilienbewertung. IAS 40 verlangt eine Reihe spezifischer Angaben, um die Nachvollziehbarkeit der Bewertungen zu gewährleisten. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können hier schnell zu Beanstandungen durch Wirtschaftsprüfer führen. Die Überleitungsrechnung der Buchwerte ist dabei eine der wichtigsten geforderten Angaben.

Zu den zentralen Offenlegungspflichten gehören unter anderem:

  1. Die Angabe, ob das Fair-Value- oder das Anschaffungskostenmodell verwendet wird.

  2. Eine Überleitungsrechnung, die die Veränderung der Buchwerte vom Anfang bis zum Ende der Berichtsperiode zeigt.

  3. Bei Anwendung des Fair-Value-Modells: die Methoden und wesentlichen Annahmen zur Wertermittlung gemäß IFRS 13.

  4. Der Umfang, in dem der Fair Value durch einen unabhängigen, qualifizierten Gutachter ermittelt wurde.

  5. Eventuelle Beschränkungen der Veräußerbarkeit der Immobilien oder der Verfügung über Erträge.

Diese Angaben erfordern eine sorgfältige Dokumentation, insbesondere bei den zugrunde liegenden Annahmen, die im nächsten Schritt genauer beleuchtet werden.

Risiken durch Sensitivitätsanalysen und wesentliche Annahmen quantifizieren

Risiken durch Sensitivitätsanalysen und wesentliche Annahmen quantifizieren

Risiken durch Sensitivitätsanalysen und wesentliche Annahmen quantifizieren

Risiken durch Sensitivitätsanalysen und wesentliche Annahmen quantifizieren

Besonders bei Level-3-Bewertungen ist die Offenlegung der wesentlichen Annahmen und deren Auswirkungen auf den Fair Value unerlässlich. IFRS 13.93(h) fordert explizit eine Sensitivitätsanalyse, die zeigt, wie sich der Wert bei einer Veränderung der zentralen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren verändern würde. Eine Änderung des Diskontierungssatzes um nur 0,25 Prozentpunkte kann den Immobilienwert bereits um 5-10 % beeinflussen. Die Offenlegung dieser Sensitivitäten macht die Bewertungsunsicherheit für Investoren greifbar. Zu den kritischen Annahmen gehören typischerweise der Liegenschaftszinssatz, die erwartete Mietentwicklung und die Leerstandsquote. Eine unzureichende Analyse dieser Faktoren ist ein häufiger Kritikpunkt bei der Abschlussprüfung. Mit dem ImmoGPT-Chat von Auctoa können Sie erste Annahmen für Ihre Bewertung schnell und datengestützt plausibilisieren. Die Analyse dieser Werttreiber ist auch eine wichtige Vorstufe für den potenziellen Impairment-Test.

Wertminderungen mit dem Impairment-Test nach IAS 36 erkennen

Wertminderungen mit dem Impairment-Test nach IAS 36 erkennen

Wertminderungen mit dem Impairment-Test nach IAS 36 erkennen

Wertminderungen mit dem Impairment-Test nach IAS 36 erkennen

Auch wenn Immobilien zum Fair Value bilanziert werden, spielt der Wertminderungsbedarf eine Rolle, insbesondere für nach dem Anschaffungskostenmodell bewertete Objekte. Gemäß IAS 36 muss ein Unternehmen zu jedem Bilanzstichtag prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines Vermögenswerts vorliegen. Ein solcher Indikator kann beispielsweise ein signifikanter Rückgang der Marktpreise um mehr als 15 % sein. Liegt ein Indikator vor, muss der erzielbare Betrag (recoverable amount) ermittelt werden. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Fair Value abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert (Value in Use). Übersteigt der Buchwert diesen erzielbaren Betrag, muss eine Wertminderung in Höhe der Differenz erfasst werden. Für nach dem Neubewertungsmodell bilanzierte Immobilien gelten spezifische Regeln. Die saubere Trennung der Bewertungsanlässe ist für eine korrekte Bilanzierung entscheidend.

Bewertungsqualität durch externe Gutachten sichern

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Bewertungsqualität durch externe Gutachten sichern

Bewertungsqualität durch externe Gutachten sichern

Die Komplexität der IFRS-Vorschriften macht die Einbindung externer Sachverständiger oft unumgänglich. Zwar ist dies nicht immer zwingend vorgeschrieben, doch IAS 40 verlangt die Offenlegung, inwieweit ein unabhängiger Gutachter mit anerkannter Qualifikation die Bewertung vorgenommen hat. Die Beauftragung eines externen Experten wie Auctoa erhöht die Objektivität und Glaubwürdigkeit der Bewertung erheblich. Unternehmen mit unabhängigen Gutachten weisen eine nachweislich höhere Bewertungsstabilität auf. Ein professionelles Gutachten dokumentiert nicht nur den Wert, sondern auch die Methodik und die Annahmen nachvollziehbar, was die Prüfungssicherheit deutlich erhöht. Eine KI-gestützte Bewertung von Auctoa liefert Ihnen innerhalb von 48 Stunden eine neutrale Grundlage für Ihre IFRS-konforme Bilanzierung.

ifrs-offenlegungspflichten-immobilienbewertung

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Wie oft muss eine Immobilienbewertung nach IFRS aktualisiert werden?

Bei Anwendung des Fair-Value-Modells nach IAS 40 muss die Bewertung so regelmäßig erfolgen, dass der ausgewiesene Buchwert am Bilanzstichtag nicht wesentlich vom Fair Value abweicht. In der Praxis bedeutet dies meist eine jährliche Bewertung.



Welche Rolle spielt IAS 36 bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien?

IAS 36 (Impairment of Assets) kommt bei Immobilien, die nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert werden, zur Anwendung. Liegen Anzeichen für eine Wertminderung vor, muss geprüft werden, ob der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt.



Was ist der Unterschied zwischen der Immobilienbewertung nach IFRS und HGB?

Der Hauptunterschied liegt im Bewertungsziel. Das HGB folgt dem strengen Niederstwertprinzip und Anschaffungskosten, was zu stillen Reserven führt. IFRS zielt auf einen aktuellen, marktorientierten Wert (Fair Value) ab, um Investoren entscheidungsrelevante Informationen zu liefern.



Kann ich für verschiedene Immobilien unterschiedliche Bewertungsmodelle (Fair Value/Anschaffungskosten) anwenden?

Nein, gemäß IAS 40.30 muss das gewählte Modell – entweder das Fair-Value-Modell oder das Anschaffungskostenmodell – auf alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien eines Unternehmens angewendet werden.



Was passiert mit den Gewinnen oder Verlusten aus der Fair-Value-Anpassung?

Gewinne oder Verluste, die aus einer Änderung des Fair Value einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie resultieren, werden gemäß IAS 40.35 in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.



Wie kann Auctoa bei der IFRS-Offenlegung helfen?

Auctoa liefert schnelle, datengestützte und unabhängige Immobilienbewertungen, die als objektive Grundlage für Ihre Fair-Value-Ermittlung dienen. Unsere Berichte dokumentieren Methodik und Annahmen transparent und erhöhen so die Prüfungssicherheit für Ihre IFRS-Bilanzierung.



FAQ

FAQ

FAQ

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Wie oft muss eine Immobilienbewertung nach IFRS aktualisiert werden?

Bei Anwendung des Fair-Value-Modells nach IAS 40 muss die Bewertung so regelmäßig erfolgen, dass der ausgewiesene Buchwert am Bilanzstichtag nicht wesentlich vom Fair Value abweicht. In der Praxis bedeutet dies meist eine jährliche Bewertung.



Welche Rolle spielt IAS 36 bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien?

IAS 36 (Impairment of Assets) kommt bei Immobilien, die nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert werden, zur Anwendung. Liegen Anzeichen für eine Wertminderung vor, muss geprüft werden, ob der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt.



Was ist der Unterschied zwischen der Immobilienbewertung nach IFRS und HGB?

Der Hauptunterschied liegt im Bewertungsziel. Das HGB folgt dem strengen Niederstwertprinzip und Anschaffungskosten, was zu stillen Reserven führt. IFRS zielt auf einen aktuellen, marktorientierten Wert (Fair Value) ab, um Investoren entscheidungsrelevante Informationen zu liefern.



Kann ich für verschiedene Immobilien unterschiedliche Bewertungsmodelle (Fair Value/Anschaffungskosten) anwenden?

Nein, gemäß IAS 40.30 muss das gewählte Modell – entweder das Fair-Value-Modell oder das Anschaffungskostenmodell – auf alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien eines Unternehmens angewendet werden.



Was passiert mit den Gewinnen oder Verlusten aus der Fair-Value-Anpassung?

Gewinne oder Verluste, die aus einer Änderung des Fair Value einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie resultieren, werden gemäß IAS 40.35 in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.



Wie kann Auctoa bei der IFRS-Offenlegung helfen?

Auctoa liefert schnelle, datengestützte und unabhängige Immobilienbewertungen, die als objektive Grundlage für Ihre Fair-Value-Ermittlung dienen. Unsere Berichte dokumentieren Methodik und Annahmen transparent und erhöhen so die Prüfungssicherheit für Ihre IFRS-Bilanzierung.



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