Immobilienbewertung
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Planen Sie einen Immobilienkauf, eine Bewertung oder eine Nachlassregelung im deutschsprachigen Ausland? Die länderspezifischen Unterschiede können erheblich sein und bergen sowohl Chancen als auch Risiken. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Abweichungen, damit Ihre grenzüberschreitenden Immobilienangelegenheiten zum Erfolg werden.
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Kaufnebenkosten für Immobilien variieren im DACH-Raum erheblich (DE: 9-15%, AT: ~10%, CH: bis 5%), insbesondere bei Grunderwerbsteuer und Maklerprovision.
Die EU-Erbrechtsverordnung regelt das anwendbare Erbrecht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt, aber die Erbschaftssteuer ist nicht harmonisiert und unterscheidet sich stark (z.B. keine in AT, kantonal in CH).
Bauvorschriften und energetische Standards (Energieausweis) sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz stark föderal geprägt und weisen trotz EU-weiter Ziele große länderspezifische Unterschiede auf.
Der Erwerb, die Bewertung oder die Vererbung von Immobilien über Landesgrenzen hinweg, selbst innerhalb des kulturell so nahen DACH-Raums, ist komplexer, als viele annehmen. Haben Sie sich je gefragt, wie stark sich Notarkosten, Grunderwerbsteuern oder gar das Baurecht zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden? Diese länderspezifischen Unterschiede können Ihre Investitionsrendite, den Wert einer Immobilie oder die Struktur eines Nachlasses maßgeblich beeinflussen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Abweichungen in der Immobilienbewertung, bei den Kaufnebenkosten, im Erbrecht und bei energetischen Standards. So sind Sie bestens informiert und können fundierte Entscheidungen treffen.
Die Nebenkosten beim Immobilienkauf stellen oft eine signifikante zusätzliche finanzielle Belastung dar. In Deutschland müssen Sie mit rund 9 % bis 15 % des Kaufpreises für Nebenkosten rechnen. Die Grunderwerbsteuer variiert hier stark zwischen den Bundesländern, von 3,5 % in Bayern bis zu 6,5 % in Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen. Notar- und Grundbuchkosten belaufen sich auf etwa 1,5 % des Kaufpreises. Seit Ende 2020 teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision, die meist zwischen 5 % und 7 % (gesamt) liegt, sodass der Käufer oft ca. 3,57 % trägt.
In Österreich kalkuliert man üblicherweise mit rund 10 % Nebenkosten. Die Grunderwerbsteuer beträgt einheitlich 3,5 %. Die Grundbucheintragungsgebühr liegt bei 1,1 % und die Pfandrechtseintragung bei 1,2 % der Darlehenssumme, wobei es hier bis Mitte 2026 temporäre Befreiungen für Hauptwohnsitze bis 500.000 € Kaufpreis gibt. Notar- oder Anwaltskosten für die Vertragserrichtung bewegen sich zwischen 2 % und 3 %. Die Maklerprovision beträgt maximal 3 % (plus 20 % USt), also 3,6 % brutto, und wird oft geteilt. Eine internationale Grundstücksbewertung ist hier essenziell.
Die Schweiz weist tendenziell geringere Nebenkosten auf, oft bis zu 5 % des Kaufpreises. Die Handänderungssteuer (vergleichbar mit der Grunderwerbsteuer) ist kantonal geregelt und beträgt typischerweise 1-3 %, manche Kantone erheben sie gar nicht. Notarkosten liegen oft unter 0,5 % und werden häufig geteilt. Ein großer Vorteil in der Schweiz: Die Maklerprovision wird in der Regel vollständig vom Verkäufer getragen. Diese Unterschiede verdeutlichen, wie wichtig eine genaue Kalkulation vorab ist.
Die Bewertung von Immobilien unterliegt ebenfalls länderspezifischen Unterschieden, auch wenn internationale Standards an Bedeutung gewinnen. In Österreich beispielsweise wurde die Immobilienbewertung bis 1992 maßgeblich durch die Realschätzordnung von 1897 geprägt, bevor das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) einen moderneren Rahmen schuf. Gängige Verfahren sind das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Internationale Methoden wie die angelsächsische "Investment Method" oder das "Discounted Cash Flow-Verfahren" (DCF) gewinnen vor allem bei Renditeobjekten an Einfluss. Die Investment Method betrachtet Boden und Gebäude als Einheit, während das deutsche Ertragswertverfahren oft trennt.
Organisationen wie das International Valuation Standards Committee (IVSC) mit dem "White Book" und The European Group of Valuers Associations (TEGoVA) mit dem "Blue Book" streben eine Harmonisierung an. Der "Market Value" (Marktwert) ist ein zentraler, international anerkannter Wertbegriff. Das DCF-Verfahren ist besonders für Investitionsentscheidungen geeignet, da es zukünftige Zahlungsströme detailliert abbildet, birgt aber Herausforderungen bei langfristigen Prognosen. Für eine präzise Grundstückswertkalkulation international sind diese Nuancen entscheidend. Die Komplexität erfordert oft eine Beratung, wie sie Auctoa mit KI-gestützten Bewertungen und dem ImmoGPT-Chat anbietet, um Klarheit zu schaffen.
Die Unterschiede zeigen sich auch in Details: Das deutsche Ertragswertverfahren trennt oft Erträge aus Gebäude und Boden, die Investment Method behandelt sie als Einheit. Bewirtschaftungskosten werden im angelsächsischen Raum detaillierter analysiert als oft pauschal im deutschen Verfahren. Das Mietausfallwagnis wird unterschiedlich berücksichtigt, teils im Zinssatz (All Risks Yield), teils explizit. Diese Feinheiten beeinflussen den ermittelten Wert erheblich und unterstreichen die Notwendigkeit einer fachkundigen, international versierten Bewertung.
Im Erbfall mit Auslandsbezug innerhalb der EU greift seit 2015 die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Diese regelt, welches nationale Erbrecht Anwendung findet – grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wichtig ist die Möglichkeit der Rechtswahl: Ein deutscher Staatsbürger kann testamentarisch festlegen, dass deutsches Erbrecht gelten soll, auch wenn er im Ausland lebt. Dies kann erhebliche Auswirkungen haben, da beispielsweise das in Deutschland beliebte "Berliner Testament" in Ländern wie Spanien (im Allgemeinen) oder Italien unwirksam sein kann.
Die Erbschaftssteuer ist hingegen nicht EU-weit harmonisiert. Es kann zu einer Steuerpflicht in mehreren Ländern kommen. Deutschland besteuert bei unbeschränkter Steuerpflicht (Erblasser oder Erbe ist Steuerinländer) das Weltvermögen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können die Mehrfachbelastung mildern. Österreich hat seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, es fallen aber Grunderwerbsteuer und Notarkosten an. In der Schweiz wird die Erbschaftssteuer kantonal geregelt; für Ehegatten und direkte Nachkommen gibt es oft Steuerfreiheit. Die internationalen Verkaufsstrategien sollten dies berücksichtigen. Die Komplexität der Materie macht eine frühzeitige Planung und Beratung unerlässlich. Eine Auctoa-Bewertung kann hier eine solide Grundlage für Entscheidungen liefern.
Hier einige länderspezifische Aspekte der Erbschaftssteuer für Immobilien:
Deutschland: Freibeträge variieren stark je nach Verwandtschaftsgrad (z.B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 20.000 € für Geschwister/Nichten/Neffen). Selbstgenutztes Familienheim kann unter Bedingungen steuerfrei an Ehegatten/Kinder vererbt werden.
Österreich: Keine Erbschaftssteuer seit 2008. Beim Erwerb von Todes wegen fällt jedoch Grunderwerbsteuer an (gestaffelter Satz, z.B. 0,5% für die ersten 250.000 € bei nahen Angehörigen).
Schweiz: Kantonal unterschiedlich. Viele Kantone befreien Ehegatten und direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer. Für andere Erben können die Sätze und Freibeträge stark variieren. Es existiert ein DBA mit Deutschland.
Spanien: Kein DBA mit Deutschland bezüglich Erbschaftssteuer. Spanische Steuer kann ggf. auf deutsche Steuer angerechnet werden. Freibeträge sind oft niedrig (ca. 16.000 €).
Italien: Kein DBA mit Deutschland. Hohe Freibeträge für nahe Angehörige (1 Mio. € für Kinder/Ehegatten).
Diese Unterschiede machen deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Nachlassplanung bei Auslandsvermögen ist.
Das Baurecht ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz stark föderal geprägt. Das bedeutet, dass die wesentlichen Vorschriften nicht auf Bundesebene, sondern von den einzelnen deutschen Bundesländern, den österreichischen Bundesländern und den Schweizer Kantonen erlassen werden. Dies führt zu einer erheblichen Vielfalt an Bauordnungen und -gesetzen. In Deutschland gibt es 16 Landesbauordnungen. In Österreich besitzen die neun Bundesländer die Kompetenz für Baugesetze und Raumordnungsgesetze. Die Schweiz kennt 26 kantonale Baugesetze.
Gemeinsam ist allen das Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und sicheren Bauausführung. Unterschiede zeigen sich jedoch in vielen Details, wie beispielsweise:
Abstandsflächenregelungen: Die Berechnung und die erforderliche Größe von Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken variieren.
Genehmigungsverfahren: Es gibt unterschiedliche Regelungen für genehmigungspflichtige, anzeigepflichtige oder genehmigungsfreie Bauvorhaben. In Österreich wird z.B. zwischen allgemeiner Baubewilligung, vereinfachtem Verfahren und Bauanzeige unterschieden.
Energetische Anforderungen: Obwohl es EU-weite Ziele gibt, können die konkreten Vorgaben für Energieausweise und energetische Sanierungen variieren.
Spezifische lokale Vorschriften: Regelungen zu Dachbegrünung, Fahrradabstellplätzen oder Denkmalschutzauflagen können sich erheblich unterscheiden.
Besonders in der Schweiz ist das "Lex Koller" zu beachten, das den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland beschränkt und eine kantonale Bewilligung erfordern kann. Für EU-Bürger ist der Immobilienerwerb in Österreich zwar grundsätzlich möglich, aber auch hier gibt es neun verschiedene Grundverkehrsgesetze der Bundesländer, die beachtet werden müssen, insbesondere bei Ferienwohnsitzen. Eine genaue Prüfung der lokalen internationalen Standards und Vorschriften ist daher unerlässlich. Die Komplexität dieser Regelungen unterstreicht den Wert einer fundierten Beratung, wie sie Auctoa anbietet.
Obwohl die EU Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlässt, ist die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der Energieausweise und Effizienzklassen Ländersache. Dies führt zu erheblichen Unterschieden in der Vergleichbarkeit. Ein Beispiel: Ein Gebäude, das in Deutschland in die schlechteste Energieeffizienzklasse H eingestuft würde, könnte in Flandern (Belgien) oder den Niederlanden noch als Klasse D gelten und somit vorerst keiner Sanierungspflicht unterliegen. In Deutschland liegt der Energiekennwert für Klasse D bei 100-130 kWh/m²a, in Flandern bei 200-300 kWh/m²a und in Holland bei 250-290 kWh/m²a.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass bis 2033 alle Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse D erreichen müssen. In Deutschland sind davon laut IVD-Recherchen ca. 40 % aller Eigenheime betroffen. Bis 2025 soll zudem ein Renovierungspass für Bestandsgebäude eingeführt werden, mit dem Ziel, bis 2050 Nullemissionsgebäude zu erreichen. Diese unterschiedlichen energetischen Anforderungen und Bewertungsskalen haben direkten Einfluss auf den Immobilienwert und die Notwendigkeit von Investitionen. Eine genaue Analyse der internationalen Grundstückspreise muss dies berücksichtigen. Die Experten von Auctoa können Ihnen helfen, diese komplexen energetischen Aspekte bei Ihrer Immobilienbewertung richtig einzuordnen.
Die Harmonisierung der Energieausweise auf EU-Ebene ist zwar geplant, aber mit vielen Ausnahmeregelungen versehen, was die Vergleichbarkeit weiterhin erschwert. Für Eigentümer und Investoren bedeutet dies, dass ein Energieausweis aus einem Land nicht ohne Weiteres mit dem eines anderen Landes gleichgesetzt werden kann. Dies ist besonders bei grenzüberschreitenden Investitionen und Bewertungen zu beachten, um keine falschen Rückschlüsse auf den energetischen Zustand und mögliche Sanierungspflichten zu ziehen. Die Unterschiede können schnell mehrere zehntausend Euro an unvorhergesehenen Sanierungskosten bedeuten.
Die Investition in oder der Umgang mit Immobilien im DACH-Raum birgt aufgrund der vielfältigen länderspezifischen Unterschiede zahlreiche Herausforderungen. Ob Kaufnebenkosten, Bewertungsansätze, erbrechtliche Regelungen, Bauvorschriften oder energetische Standards – die Abweichungen sind signifikant und können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Eine pauschale Übertragung von Erfahrungen aus dem Heimatmarkt auf ein Nachbarland ist selten zielführend. Die Kenntnis dieser Unterschiede ist der erste Schritt zu erfolgreichen Immobilientransaktionen und -verwaltungen über Grenzen hinweg.
Eine sorgfältige Recherche und die Einholung von Expertenrat sind daher unerlässlich. Nutzen Sie Tools wie den ImmoGPT-Chat von Auctoa für erste Informationen oder nehmen Sie direkt Kontakt für eine umfassende, KI-gestützte Bewertung und Strategieberatung auf. So navigieren Sie sicher durch die Komplexität der internationalen Immobilienmärkte. Ihre fundierte Vorbereitung minimiert Risiken und maximiert Ihre Chancen.
Statistisches Bundesamt bietet umfassende Informationen zum Baupreisindex und Immobilienpreisindex in Deutschland.
Statista stellt eine Studie zu Immobilienpreisen aller Baujahre in Deutschland bereit.
Statistisches Bundesamt liefert detaillierte Tabellen zu Hauspreisen und Bauland in Deutschland.
Statista präsentiert ein umfassendes Dossier zum Thema Immobilienpreise.
Wikipedia bietet einen Überblick über den Immobilienmarkt.
Statistik Austria liefert offizielle Daten zu Immobilienpreisen in Österreich.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Deutschland?
Die Grunderwerbsteuer in Deutschland ist je nach Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 3,5% (z.B. Bayern) und 6,5% (z.B. Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein) des Kaufpreises.
Muss ich in Österreich Erbschaftssteuer für eine geerbte Immobilie zahlen?
Nein, Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 abgeschafft. Es fällt jedoch Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Todes wegen an, die gestaffelt ist (z.B. 0,5% auf die ersten 250.000 € für nahe Angehörige).
Wer zahlt die Maklerprovision in der Schweiz?
In der Schweiz zahlt in der Regel der Verkäufer die gesamte Maklerprovision (Bestellerprinzip). Für den Käufer fallen üblicherweise keine Maklerkosten an.
Was ist die EU-Erbrechtsverordnung?
Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) regelt seit 2015 für Erbfälle mit EU-Auslandsbezug, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. Grundsätzlich ist dies das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, es sei denn, dieser hat per Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt.
Was bedeutet 'Lex Koller' in der Schweiz?
Das 'Lex Koller' (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) beschränkt den Erwerb von Schweizer Immobilien durch Personen oder Gesellschaften mit Sitz im Ausland. Für bestimmte Immobilienarten oder Nutzungen kann eine kantonale Bewilligung erforderlich sein.
Sind Immobilienbewertungsverfahren international einheitlich?
Nein, obwohl es Harmonisierungsbestrebungen (z.B. durch IVSC und TEGoVA) und international anerkannte Begriffe wie 'Market Value' gibt, bestehen weiterhin länderspezifische Unterschiede in den Bewertungsverfahren und deren Detailanwendung, z.B. zwischen dem deutschen Ertragswertverfahren und der angelsächsischen Investment Method.