Finanzrechner

Erbschaftsteuer-Rechner

Erbschaftssteuer Freibetrag für Immobilien Nichte Neffe

(ex: Photo by

Eine ältere Dame und ihre Nichte prüfen gemeinsam Erbschaftssteuerdokumente in einem hellen Wohnzimmer.

on

(ex: Photo by

Eine ältere Dame und ihre Nichte prüfen gemeinsam Erbschaftssteuerdokumente in einem hellen Wohnzimmer.

on

(ex: Photo by

Eine ältere Dame und ihre Nichte prüfen gemeinsam Erbschaftssteuerdokumente in einem hellen Wohnzimmer.

on

Erbschaftssteuer für Nichten & Neffen: So sichern Sie den Immobilienwert

Erbschaftssteuer für Nichten & Neffen: So sichern Sie den Immobilienwert

Erbschaftssteuer für Nichten & Neffen: So sichern Sie den Immobilienwert

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

29 May 2025

11

Minutes

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Immobilienbewertung bei Auctoa

Sie haben eine Immobilie von Ihrer Tante oder Ihrem Onkel geerbt? Während die Freude groß ist, lauert oft eine unerwartet hohe Steuerforderung, da der Freibetrag für Nichten und Neffen nur 20.000 € beträgt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die Steuerlast durch eine präzise Immobilienbewertung und kluge Planung legal um bis zu 43 % reduzieren.

Jetzt gratis mit ImmoGPT chatten.

Jetzt gratis mit ImmoGPT chatten.

Jetzt gratis mit ImmoGPT chatten.

Jetzt gratis mit ImmoGPT chatten.

Mit Zugriff auf Google, BORIS, und Deep Research.

The topic briefly and concisely

The topic briefly and concisely

The topic briefly and concisely

The topic briefly and concisely

Nichten und Neffen haben bei einer Erbschaft nur einen Freibetrag von 20.000 € und fallen in die ungünstige Steuerklasse II.

Die Erbschaftssteuer beträgt zwischen 15 % und 43 % des Immobilienwertes, der den Freibetrag übersteigt.

Ein professionelles Verkehrswertgutachten kann die standardisierte (und oft zu hohe) Bewertung des Finanzamts korrigieren und so die Steuerlast direkt senken.

Eine Immobilie zu erben, ist ein bedeutender Vermögenszuwachs, doch für Nichten und Neffen kann die Freude schnell durch die Realität des deutschen Erbschaftssteuergesetzes getrübt werden. Anders als bei direkten Kindern oder Ehepartnern, die von Freibeträgen bis zu 500.000 € profitieren, gewährt der Gesetzgeber Ihnen lediglich einen Freibetrag von 20.000 €. Bei den heutigen Immobilienwerten führt dies fast immer zu einer erheblichen Steuerlast. Doch Sie sind dem nicht hilflos ausgesetzt. Eine genaue Kenntnis der Bewertungsregeln und strategische Entscheidungen können Ihre finanzielle Belastung drastisch senken. Wir führen Sie durch die entscheidenden Faktoren – von der korrekten Wertermittlung bis hin zu legalen Steuersparmodellen.

Grundlagen: Steuerklasse II und der Freibetrag von 20.000 €

Grundlagen: Steuerklasse II und der Freibetrag von 20.000 €

Grundlagen: Steuerklasse II und der Freibetrag von 20.000 €

Grundlagen: Steuerklasse II und der Freibetrag von 20.000 €

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) teilt Erben in drei Steuerklassen ein, die über die Höhe der Freibeträge und Steuersätze entscheiden. Als Nichte oder Neffe fallen Sie in die Steuerklasse II. Dies bedeutet konkret, dass Ihnen ein persönlicher Freibetrag von lediglich 20.000 € zusteht, wie in § 16 ErbStG festgelegt ist.

Dieser Betrag steht in starkem Kontrast zu den Freibeträgen für nahe Angehörige der Steuerklasse I. Ehepartner können Vermögen im Wert von 500.000 € steuerfrei erben, leibliche Kinder immerhin 400.000 €. Diese Diskrepanz von über 95 % führt dazu, dass gerade bei Immobilienvermögen der Freibetrag für Nichten und Neffen schnell überschritten ist. Alles, was über diesen 20.000 € liegt, muss versteuert werden. Wie Sie die genaue Steuerlast berechnen und was bei einer Erbimmobilie zu beachten ist, ist daher entscheidend für Ihre Finanzplanung.

Die korrekte Bewertung der geerbten Immobilie wird somit zum zentralen Hebel, um die Steuerlast zu kontrollieren.

Der Immobilienwert: Wie das Finanzamt rechnet und wo Ihr Hebel liegt

Der Immobilienwert: Wie das Finanzamt rechnet und wo Ihr Hebel liegt

Der Immobilienwert: Wie das Finanzamt rechnet und wo Ihr Hebel liegt

Der Immobilienwert: Wie das Finanzamt rechnet und wo Ihr Hebel liegt

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt direkt vom Wert der Immobilie ab, den das Finanzamt ansetzt. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2023 orientiert sich die steuerliche Bewertung stärker am tatsächlichen Marktwert (Verkehrswert), was oft zu höheren Ansätzen führt. Das Finanzamt nutzt zur Wertermittlung standardisierte Verfahren wie das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren gemäß Bewertungsgesetz (BewG).

Diese pauschalen Bewertungen berücksichtigen jedoch selten individuelle Besonderheiten einer Immobilie, wie zum Beispiel einen anstehenden Sanierungsbedarf, Baumängel oder eine ungünstige Lage. Hier liegt Ihre größte Chance zur Optimierung: Sie haben das Recht, durch ein unabhängiges Gutachten einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen. Ein um nur 10 % geringerer Wert kann Ihre Steuerlast bereits um Tausende Euro senken. Ein präzises, datengestütztes Verkehrswertgutachten ist daher keine Ausgabe, sondern eine Investition.

Mit einer professionellen Bewertung von Auctoa stellen Sie sicher, dass Sie nur den absolut notwendigen Steuerbetrag zahlen. Lassen Sie den Verkehrswert für das Finanzamt von Experten bestimmen. So schaffen Sie eine solide, unangreifbare Basis für Ihre Steuererklärung.

Rechenbeispiel: So hoch ist die Steuerlast für Nichten und Neffen wirklich

Rechenbeispiel: So hoch ist die Steuerlast für Nichten und Neffen wirklich

Rechenbeispiel: So hoch ist die Steuerlast für Nichten und Neffen wirklich

Rechenbeispiel: So hoch ist die Steuerlast für Nichten und Neffen wirklich

Die abstrakten Zahlen werden an einem konkreten Beispiel schnell greifbar. Nehmen wir an, Sie erben als Neffe eine Wohnung von Ihrer Tante, deren Verkehrswert auf 420.000 € taxiert wird.

So berechnet sich Ihre Steuerlast:

  1. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs: Vom Immobilienwert (420.000 €) wird Ihr persönlicher Freibetrag (20.000 €) abgezogen. Es verbleiben 400.000 €, die versteuert werden müssen.

  2. Anwendung des Steuersatzes: Laut § 19 ErbStG fällt für einen steuerpflichtigen Erwerb zwischen 300.001 € und 600.000 € in Steuerklasse II ein Steuersatz von 25 % an.

  3. Berechnung der Erbschaftssteuer: 25 % von 400.000 € ergeben eine Steuerforderung von 100.000 €.

Dieses Beispiel zeigt, dass die Steuerlast schnell 20-25 % des Immobilienwertes ausmachen kann. Ohne liquide Mittel aus dem restlichen Erbe kann dies einen Verkauf der Immobilie erzwingen. Mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner können Sie Ihr individuelles Szenario schnell durchkalkulieren. Die genaue Kenntnis der Zahlen ist der erste Schritt zur Entwicklung einer passenden Gegenstrategie.

Strategie 1: Schenkungen alle 10 Jahre zur Steuerreduktion nutzen

Strategie 1: Schenkungen alle 10 Jahre zur Steuerreduktion nutzen

Strategie 1: Schenkungen alle 10 Jahre zur Steuerreduktion nutzen

Strategie 1: Schenkungen alle 10 Jahre zur Steuerreduktion nutzen

Eine der effektivsten legalen Methoden zur Reduzierung der späteren Erbschaftssteuer ist die Schenkung zu Lebzeiten. Das Gesetz erlaubt es, den persönlichen Freibetrag von 20.000 € für Schenkungen von derselben Person alle 10 Jahre erneut in voller Höhe zu nutzen. Plant der Erblasser frühzeitig, kann er so erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen.

Angenommen, Ihre Tante möchte Ihnen über einen Zeitraum von 20 Jahren Vermögen zukommen lassen. Sie könnte Ihnen heute 20.000 € schenken und in 10 Jahren und einem Tag erneut 20.000 €. So wären bereits 40.000 € steuerfrei übertragen, was im Erbfall die Steuerlast um mindestens 6.000 € (15 % von 40.000 €) senken würde. Bei Immobilien kann dies durch die Übertragung von Miteigentumsanteilen im Wert von 20.000 € alle 10 Jahre erfolgen. Diese vorausschauende Planung erfordert zwar Zeit, ist aber ein simpler und wirkungsvoller Weg, die Schenkungssteuer auf Grundbesitz zu minimieren.

Diese Strategie ist besonders wirksam, wenn sie mit anderen Ansätzen wie der Kettenschenkung kombiniert wird.

Strategie 2: Die Kettenschenkung als fortgeschrittene Option

Strategie 2: Die Kettenschenkung als fortgeschrittene Option

Strategie 2: Die Kettenschenkung als fortgeschrittene Option

Strategie 2: Die Kettenschenkung als fortgeschrittene Option

Eine fortgeschrittene, aber sehr wirksame Methode ist die sogenannte Kettenschenkung. Hierbei wird der hohe Freibetrag einer Person der Steuerklasse I (z.B. eines Kindes des Erblassers) als „Zwischenstation“ genutzt. Der Erblasser schenkt die Immobilie zunächst an sein eigenes Kind (Freibetrag 400.000 €), welches die Immobilie dann an seinen Cousin bzw. seine Cousine (die Nichte/den Neffen des ursprünglichen Schenkers) weiterschenkt.

Der entscheidende Vorteil: Die zweite Schenkung erfolgt zwischen Cousin und Cousine, die ebenfalls zur Steuerklasse II gehören und einen Freibetrag von 20.000 € haben. Der Clou liegt darin, die hohen Freibeträge in der ersten Stufe zu nutzen. Wichtig ist hierbei, dass der zuerst Beschenkte (das Kind) nicht rechtlich zur Weitergabe verpflichtet sein darf. Die Weiterschenkung muss aus freiem Willen erfolgen, ansonsten könnte das Finanzamt einen Gestaltungsmissbrauch annehmen. Diese Methode erfordert absolutes Vertrauen und sollte aufgrund ihrer Komplexität nur mit professioneller Beratung umgesetzt werden. Sie zeigt jedoch, welche legalen Wege es gibt, um die Erbschaftssteuer legal zu umgehen.

Neben Schenkungen gibt es weitere Instrumente, die den Wert einer Immobilie und damit die Steuerlast beeinflussen können.

Strategie 3: Nießbrauch und Wohnrecht zur Wertminderung einsetzen

Strategie 3: Nießbrauch und Wohnrecht zur Wertminderung einsetzen

Strategie 3: Nießbrauch und Wohnrecht zur Wertminderung einsetzen

Strategie 3: Nießbrauch und Wohnrecht zur Wertminderung einsetzen

Eine weitere Möglichkeit, den steuerpflichtigen Wert einer Immobilie zu senken, ist die Belastung mit einem Nießbrauchs- oder Wohnrecht. Behält sich der Schenker bei einer Übertragung zu Lebzeiten ein solches Recht vor, mindert dies den Kapitalwert der Schenkung. Das Finanzamt zieht den Wert dieses Rechts vom Verkehrswert der Immobilie ab, wodurch die Bemessungsgrundlage für die Steuer sinkt.

Der Wert des Nießbrauchs hängt von der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten und dem potenziellen Mietwert der Immobilie ab. Bei einem 65-jährigen Mann kann der Wertabschlag beispielsweise über 30 % des Immobilienwertes betragen. Folgende Punkte sind dabei relevant:

  • Nießbrauch: Der Berechtigte darf die Immobilie nicht nur bewohnen, sondern auch vermieten und die Einnahmen für sich behalten.

  • Wohnrecht: Dieses Recht gestattet lediglich die eigene Nutzung der Immobilie oder von Teilen davon.

  • Bewertung: Der Kapitalwert wird anhand von Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes berechnet.

Diese Instrumente sind komplex, aber ein wichtiges Werkzeug. Ein präzises Gutachten zur Erbschaft hilft, alle wertmindernden Faktoren exakt zu beziffern und gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen.

Fazit: Proaktive Planung schlägt hohe Steuerlast

Fazit: Proaktive Planung schlägt hohe Steuerlast

Fazit: Proaktive Planung schlägt hohe Steuerlast

Fazit: Proaktive Planung schlägt hohe Steuerlast

Die Erbschaftssteuer für Nichten und Neffen stellt aufgrund des geringen Freibetrags von 20.000 € eine erhebliche finanzielle Hürde dar, die oft zum Verkauf der geerbten Immobilie zwingt. Eine Steuerlast von über 25 % des Immobilienwertes ist keine Seltenheit. Der Schlüssel zur Minimierung dieser Belastung liegt in zwei Bereichen: einer proaktiven, langfristigen Planung durch den Erblasser und einer exakten, professionellen Immobilienbewertung durch den Erben.

Strategien wie Schenkungen alle 10 Jahre oder die Einräumung eines Nießbrauchs können die Steuerlast signifikant senken. Der wichtigste und direkteste Hebel für Sie als Erbe ist jedoch der Nachweis des korrekten Verkehrswertes. Verlassen Sie sich nicht auf die pauschalen Schätzungen des Finanzamts. Ein unabhängiges Gutachten, das alle wertmindernden Faktoren berücksichtigt, ist die effektivste Verteidigung gegen eine zu hohe Steuerforderung. Mit der richtigen Strategie und einer datengestützten Bewertung von Auctoa verwandeln Sie eine drohende Steuerfalle in gesichertes Vermögen. Handeln Sie jetzt, um den Wert Ihres Erbes vollständig zu schützen.

FAQ

FAQ

FAQ

FAQ

Was passiert, wenn ich die Erbschaftssteuer nicht sofort zahlen kann?

Wenn Sie die Erbschaftssteuer nicht sofort aufbringen können, etwa weil kein liquides Vermögen vorhanden ist, können Sie beim Finanzamt eine Stundung beantragen. Bei vermieteten Immobilien kann die Steuer bis zu zehn Jahre zinsfrei gestundet werden, wenn ein Verkauf zur Zahlung der Steuer nötig wäre. Dies liegt jedoch im Ermessen des Finanzamts.



Kann ich Kosten vom geerbten Immobilienwert abziehen?

Ja, Sie können bestimmte Kosten vom Erbe abziehen, bevor die Steuer berechnet wird. Dazu gehören die Kosten für die Bestattung des Erblassers, Kosten für ein Wertgutachten der Immobilie sowie eventuelle Schulden, die auf der Immobilie lasten (z.B. eine Hypothek).



Macht es einen Unterschied, ob die geerbte Immobilie vermietet ist?

Ja. Bei vermieteten Wohnimmobilien wird für die Erbschaftssteuer ein Bewertungsabschlag von 10 % gewährt. Das bedeutet, es werden nur 90 % des eigentlichen Verkehrswertes zur Berechnung der Steuer herangezogen. Dies gilt nicht für selbstgenutzte oder gewerblich genutzte Immobilien.



Wie schnell muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?

Sie müssen eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, dem zuständigen Finanzamt formlos schriftlich anzeigen. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Erbschaftssteuererklärung erforderlich ist und fordert Sie gegebenenfalls dazu auf.



Was ist der Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Rechtlich gesehen gibt es kaum einen Unterschied; die Freibeträge und Steuersätze sind identisch. Der Hauptunterschied ist der Zeitpunkt der Übertragung: Erbschaftsteuer fällt bei einem Todesfall an, Schenkungsteuer bei einer Übertragung zu Lebzeiten. Der große Vorteil der Schenkung ist, dass die Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden können.



Lohnt sich ein Gutachten auch bei einer Immobilie mit geringem Wert?

Ein Gutachten lohnt sich immer dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die standardisierte Bewertung des Finanzamts zu hoch ausfällt. Selbst bei einer Immobilie im Wert von 100.000 € kann eine Reduzierung des Wertes um 15.000 € durch ein Gutachten eine Steuerersparnis von 3.000 € (20 % von 15.000 €) bedeuten, was die Kosten für das Gutachten oft übersteigt.



Subscribe to our newsletter

Get helpful tips and tricks for your mental health. A newsletter from experts for you.

Subscribe to our newsletter

Get helpful tips and tricks for your mental health. A newsletter from experts for you.

Subscribe to our newsletter

Get helpful tips and tricks for your mental health. A newsletter from experts for you.

Subscribe to our newsletter

Get helpful tips and tricks for your mental health. A newsletter from experts for you.

Discover more articles now

Discover more articles now

Discover more articles now

Discover more articles now

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

Contact us!

Who is the service for

For me
For my company

auctoa – Your partner for precise appraisals and certified reports. Property valuation and land valuation. With digital expertise, expert knowledge, artificial intelligence, personalised advice, and comprehensive market insights.

auctoa – Your partner for precise appraisals and certified reports. Property valuation and land valuation. With digital expertise, expert knowledge, artificial intelligence, personalised advice, and comprehensive market insights.

auctoa – Your partner for precise appraisals and certified reports. Property valuation and land valuation. With digital expertise, expert knowledge, artificial intelligence, personalised advice, and comprehensive market insights.

auctoa – Your partner for precise appraisals and certified reports. Property valuation and land valuation. With digital expertise, expert knowledge, artificial intelligence, personalised advice, and comprehensive market insights.