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Erbschaftssteuer für Enkel bei Immobilien Erbe

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Erbschaftssteuer für Enkel: So sichern Sie den Wert Ihrer geerbten Immobilie

Erbschaftssteuer für Enkel: So sichern Sie den Wert Ihrer geerbten Immobilie

Erbschaftssteuer für Enkel: So sichern Sie den Wert Ihrer geerbten Immobilie

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

24 May 2025

9

Minutes

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Erbschaftsmanager bei Auctoa

Sie haben eine Immobilie von Ihren Großeltern geerbt? Diese Erbschaft ist nicht nur ein emotionaler Wert, sondern auch eine finanzielle Verpflichtung, bei der die Erbschaftssteuer für Enkel schnell zur Belastung werden kann. Verstehen Sie jetzt, wie Sie mit den richtigen Strategien und einer präzisen Immobilienbewertung Ihre Steuerlast um bis zu 30 % senken können.

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The topic briefly and concisely

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Enkel haben einen persönlichen Erbschaftssteuerfreibetrag von 200.000 €, der auf 400.000 € steigt, wenn der entsprechende Elternteil bereits verstorben ist.

Die pauschale Immobilienbewertung durch das Finanzamt ist oft zu hoch; ein eigenes Verkehrswertgutachten kann die Steuerlast um bis zu 30 % senken.

Das selbst genutzte Familienheim kann unter strengen Auflagen (u.a. 10 Jahre Selbstnutzung, max. 200 m² Wohnfläche) komplett steuerfrei geerbt werden.

Der Erhalt einer Immobilie von den Großeltern ist ein bedeutendes Ereignis, das jedoch oft eine erhebliche Steuerforderung vom Finanzamt nach sich zieht. Viele Enkel sind überrascht von der Höhe der Erbschaftssteuer, die auf dem vom Finanzamt oft pauschal geschätzten Wert der Immobilie basiert. Dieser Artikel erklärt Ihnen die entscheidenden Faktoren der Erbschaftssteuer für Enkel bei einem Immobilienerbe, von den persönlichen Freibeträgen bis hin zu legalen Strategien zur Steuerreduzierung. Sie erfahren, wie eine datengestützte Immobilienbewertung zum wichtigsten Werkzeug wird, um nur so viel Steuer zu zahlen, wie wirklich nötig ist.

Grundlagen der Erbschaftssteuer für Enkel

Grundlagen der Erbschaftssteuer für Enkel

Grundlagen der Erbschaftssteuer für Enkel

Grundlagen der Erbschaftssteuer für Enkel

Wenn Sie als Enkel eine Immobilie erben, unterliegt dieser Vermögenszuwachs grundsätzlich der deutschen Erbschaftssteuer. Die Höhe der Steuer hängt von zwei zentralen Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des geerbten Vermögens. Als Enkel gehören Sie zur günstigsten Steuerklasse I, was Ihnen im Vergleich zu entfernten Verwandten bereits einen Steuersatzvorteil von mindestens 8 Prozentpunkten sichert.

Die Steuersätze in dieser Klasse sind progressiv und beginnen bei 7 % für Vermögen bis 75.000 € über dem Freibetrag und steigen bis auf 30 % für Erbschaften über 26 Millionen Euro an. Der persönliche Freibetrag ist Ihr wichtigstes Instrument zur Steuerminimierung. Bevor wir die konkreten Beträge analysieren, ist es wichtig zu verstehen, wie der Wert Ihrer Immobilie überhaupt bestimmt wird, denn dieser Wert entscheidet über die Ausschöpfung Ihres Freibetrags.

Freibeträge für Enkelkinder: Diese Zahlen müssen Sie kennen

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Freibeträge für Enkelkinder: Diese Zahlen müssen Sie kennen

Freibeträge für Enkelkinder: Diese Zahlen müssen Sie kennen

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht für Enkelkinder spezifische Freibeträge vor, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können. Für Sie als Enkel gilt grundsätzlich ein persönlicher Freibetrag von 200.000 €. Das bedeutet, ein Immobilienwert bis zu dieser Höhe bleibt für Sie komplett steuerfrei. Alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, die Ihren Freibetrag verdoppelt:

  • 400.000 € Freibetrag: Dieser höhere Betrag gilt, wenn Ihr mit dem Erblasser verwandter Elternteil bereits verstorben ist. In diesem Fall treten Sie quasi in die Erbposition Ihres Elternteils ein, was vom Gesetzgeber mit dem Kinderfreibetrag honoriert wird.

Viele Erben übersehen, dass dieser Freibetrag pro Großelternteil gilt. Sie können also von der Großmutter 200.000 € und vom Großvater 200.000 € steuerfrei erben. Eine durchdachte Nachlassplanung, wie sie im Auctoa Erbmanager möglich ist, kann diese Freibeträge optimal ausnutzen. Die genaue Kenntnis dieser Beträge ist der erste Schritt, doch der zweite, entscheidende Schritt ist die korrekte Bewertung der geerbten Immobilie.


Der Immobilienwert: Warum die Bewertung des Finanzamts teuer werden kann

Der Immobilienwert: Warum die Bewertung des Finanzamts teuer werden kann

Der Immobilienwert: Warum die Bewertung des Finanzamts teuer werden kann

Der Immobilienwert: Warum die Bewertung des Finanzamts teuer werden kann

Das Finanzamt ermittelt den Wert Ihrer geerbten Immobilie zur Berechnung der Erbschaftssteuer. Dafür nutzt es standardisierte Verfahren wie das Vergleichswert- oder Sachwertverfahren, oft ohne eine Besichtigung vor Ort. Diese pauschalen Bewertungen können den tatsächlichen Marktwert um 15-20 % übersteigen, da individuelle Merkmale wie ein Renovierungsstau oder eine schlechte Mikrolage unberücksichtigt bleiben. Ein zu hoch angesetzter Wert führt direkt zu einer höheren Steuerlast für Sie.

Sie sind dieser Schätzung jedoch nicht hilflos ausgesetzt. Laut § 198 Bewertungsgesetz (BewG) können Sie durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen. Ein solches Gutachten kann Ihre Steuerlast oft um Tausende von Euro reduzieren. Eine präzise Grundstücksbewertung im Erbfall ist daher keine reine Formsache, sondern ein aktives Instrument zur Steuerung Ihrer finanziellen Belastung. Mit dem ImmoGPT von Auctoa können Sie eine erste, datenbasierte Einschätzung erhalten und verstehen, ob sich ein Gegengutachten für Sie lohnt. Als nächstes betrachten wir eine besondere Regelung, die eine Immobilie sogar komplett steuerfrei stellen kann.

Sonderfall Familienheim: Unter diesen Bedingungen erben Enkel steuerfrei

Sonderfall Familienheim: Unter diesen Bedingungen erben Enkel steuerfrei

Sonderfall Familienheim: Unter diesen Bedingungen erben Enkel steuerfrei

Sonderfall Familienheim: Unter diesen Bedingungen erben Enkel steuerfrei

Eine bedeutende Ausnahme von der Erbschaftssteuerpflicht ist die Regelung zum sogenannten Familienheim. Unter strengen Voraussetzungen können Sie als Enkel die Immobilie komplett steuerfrei erben, unabhängig von Ihrem persönlichen Freibetrag. Dafür müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, die das Finanzamt genau prüft:

  1. Wohnsitz des Erblassers: Ihre Großeltern müssen bis zu ihrem Tod selbst in der Immobilie gewohnt haben.

  2. Unverzüglicher Einzug: Sie müssen nach dem Erbfall unverzüglich, in der Regel innerhalb von sechs Monaten, selbst in die Immobilie einziehen und sie zu Ihrem Lebensmittelpunkt machen.

  3. Zehnjährige Haltedauer: Sie sind verpflichtet, die Immobilie für mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. Ein Verkauf, eine Vermietung oder ein längerer Leerstand innerhalb dieser Frist führt rückwirkend zum Verlust der Steuerbefreiung.

  4. Flächenbegrenzung: Die Steuerbefreiung ist für Enkel auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt. Übersteigt die Wohnfläche diese Grenze, wird der darüber liegende Anteil der Immobilie anteilig besteuert.

Diese Option erfordert eine langfristige Lebensplanung und ist nicht für jeden Erben umsetzbar. Wenn die Voraussetzungen für das Familienheim nicht erfüllt sind, gibt es dennoch wirksame Strategien, um die Steuerlast zu senken.

Steuerlast aktiv senken: 4 wirksame Strategien für Enkel

Steuerlast aktiv senken: 4 wirksame Strategien für Enkel

Steuerlast aktiv senken: 4 wirksame Strategien für Enkel

Steuerlast aktiv senken: 4 wirksame Strategien für Enkel

Neben der korrekten Immobilienbewertung und der Prüfung des Familienheims gibt es weitere Hebel, um die Erbschaftssteuer für Enkel bei einem Immobilienerbe zu reduzieren. Eine vorausschauende Planung kann die finanzielle Belastung erheblich minimieren. Hier sind vier bewährte Ansätze:

  • Schenkungen zu Lebzeiten nutzen: Ihre Großeltern können Ihnen alle 10 Jahre Vermögen im Wert Ihres Freibetrags (200.000 €) steuerfrei schenken. Bei rechtzeitiger Planung kann eine Immobilie so schrittweise übertragen werden, ohne dass Erbschaftssteuer anfällt.

  • Nießbrauchrecht eintragen lassen: Bei einer Schenkung können sich die Großeltern ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht sichern. Dieses Recht mindert den steuerlichen Wert der Immobilie erheblich, da es vom Verkehrswert abgezogen wird.

  • Bewertungsabschlag für vermietete Immobilien: Handelt es sich bei dem Erbe um eine vermietete Wohnimmobilie, gewährt das Finanzamt einen pauschalen Bewertungsabschlag von 10 % auf den Verkehrswert. Dies reduziert die Bemessungsgrundlage für die Steuer direkt.

  • Steuerstundung beantragen: Können Sie die festgesetzte Steuer nicht sofort aufbringen, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen, kann eine Stundung der Steuer für bis zu zehn Jahre beantragt werden. Dies verschafft Ihnen finanzielle Flexibilität.

Die Kombination dieser Strategien, angepasst an Ihre persönliche Situation, bietet das größte Potenzial zur Steueroptimierung. Eine professionelle Beratung hilft, die komplexen Regelungen optimal zu nutzen und Fallstricke zu vermeiden.

Fazit: Proaktives Handeln sichert Ihr Immobilienerbe

Fazit: Proaktives Handeln sichert Ihr Immobilienerbe

Fazit: Proaktives Handeln sichert Ihr Immobilienerbe

Fazit: Proaktives Handeln sichert Ihr Immobilienerbe

Die Erbschaftssteuer für Enkel birgt bei Immobilien erhebliche finanzielle Risiken, die jedoch durch Wissen und proaktives Handeln beherrschbar sind. Der Schlüssel liegt darin, die Freibeträge von 200.000 € oder 400.000 € voll auszuschöpfen und die Bewertung des Finanzamts kritisch zu hinterfragen. Eine unabhängige, präzise Verkehrswertbestimmung ist oft der wirksamste Hebel, um eine ungerechtfertigt hohe Steuerlast zu vermeiden. Ob durch die Nutzung der Familienheim-Regelung oder durch strategische Schenkungen – Sie haben es in der Hand, den Wert Ihres Erbes zu schützen. Handeln Sie informiert, um Ihr Immobilienerbe als das zu bewahren, was es sein sollte: ein Gewinn, keine Belastung.

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Welcher Freibetrag gilt, wenn ich von beiden Großeltern erbe?

Die persönlichen Freibeträge gelten pro Erwerb von einer Person. Sie können also von Ihrer Großmutter Vermögen bis zu 200.000 € und von Ihrem Großvater ebenfalls Vermögen bis zu 200.000 € steuerfrei erben. Die Freibeträge werden nicht zusammengerechnet.



Was zählt als 'unverzüglicher' Einzug ins Familienheim?

Die Rechtsprechung legt 'unverzüglich' als einen Zeitraum von etwa sechs Monaten nach dem Erbfall aus. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie nachweislich Ihren Lebensmittelpunkt in die geerbte Immobilie verlegt haben, um die Steuerbefreiung zu sichern.



Gilt der Freibetrag von 400.000 € auch bei einer Schenkung an mich als Enkel?

Ja, der erhöhte Freibetrag von 400.000 € für Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen.



Muss ich dem Finanzamt eine Erbschaft proaktiv melden?

Ja, jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall schriftlich angezeigt werden. Notarielle Testamente werden oft automatisch gemeldet, aber zur Sicherheit sollten Sie selbst aktiv werden.



Kann ich ein Wertgutachten auch noch nach dem Steuerbescheid einreichen?

Ja, Sie können gegen den Bescheid über den Grundbesitzwert und auch gegen den finalen Erbschaftssteuerbescheid Einspruch einlegen. Ein qualifiziertes Gutachten ist das stärkste Argument, um eine Neubewertung und damit eine Korrektur der Steuer zu erwirken.



Was ist der Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer für Enkel?

Die Freibeträge und Steuersätze sind für Enkel identisch. Der strategische Vorteil der Schenkung liegt darin, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können, was eine steuerfreie Übertragung großer Vermögen über die Zeit ermöglicht.



FAQ

FAQ

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Welcher Freibetrag gilt, wenn ich von beiden Großeltern erbe?

Die persönlichen Freibeträge gelten pro Erwerb von einer Person. Sie können also von Ihrer Großmutter Vermögen bis zu 200.000 € und von Ihrem Großvater ebenfalls Vermögen bis zu 200.000 € steuerfrei erben. Die Freibeträge werden nicht zusammengerechnet.



Was zählt als 'unverzüglicher' Einzug ins Familienheim?

Die Rechtsprechung legt 'unverzüglich' als einen Zeitraum von etwa sechs Monaten nach dem Erbfall aus. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie nachweislich Ihren Lebensmittelpunkt in die geerbte Immobilie verlegt haben, um die Steuerbefreiung zu sichern.



Gilt der Freibetrag von 400.000 € auch bei einer Schenkung an mich als Enkel?

Ja, der erhöhte Freibetrag von 400.000 € für Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen.



Muss ich dem Finanzamt eine Erbschaft proaktiv melden?

Ja, jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall schriftlich angezeigt werden. Notarielle Testamente werden oft automatisch gemeldet, aber zur Sicherheit sollten Sie selbst aktiv werden.



Kann ich ein Wertgutachten auch noch nach dem Steuerbescheid einreichen?

Ja, Sie können gegen den Bescheid über den Grundbesitzwert und auch gegen den finalen Erbschaftssteuerbescheid Einspruch einlegen. Ein qualifiziertes Gutachten ist das stärkste Argument, um eine Neubewertung und damit eine Korrektur der Steuer zu erwirken.



Was ist der Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer für Enkel?

Die Freibeträge und Steuersätze sind für Enkel identisch. Der strategische Vorteil der Schenkung liegt darin, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können, was eine steuerfreie Übertragung großer Vermögen über die Zeit ermöglicht.



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