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Erbschaftsteuer-Rechner

Erbschaftssteuer Rechner für Kinder und Ehepartner

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Erbschaftssteuer für Kinder & Ehepartner optimieren: Ein Rechner für Ihre Planung

Erbschaftssteuer für Kinder & Ehepartner optimieren: Ein Rechner für Ihre Planung

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09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

30 May 2025

9

Minutes

Simon Wilhelm
Simon Wilhelm

Experte für Finanzrechner bei Auctoa

Steht Ihnen ein Erbe bevor und Sie fragen sich, wie hoch die Steuerlast ausfällt? Die Erbschaftssteuer kann, gerade bei Immobilien, schnell zu einer finanziellen Herausforderung werden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie als Kind oder Ehepartner Ihre Vorteile maximal ausschöpfen und teure Fehler vermeiden.

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Ehepartner haben einen Erbschaftssteuer-Freibetrag von 500.000 € und Kinder von 400.000 €, was die Steuerlast erheblich senkt.

Das selbstgenutzte Familienheim kann unter der Bedingung einer 10-jährigen Weiternutzung komplett steuerfrei an den Ehepartner vererbt werden.

Eine professionelle Immobilienbewertung kann den vom Finanzamt oft zu hoch angesetzten Wert korrigieren und so direkt Steuern sparen.

Wussten Sie, dass in Deutschland jährlich Vermögen im Wert von bis zu 400 Milliarden Euro vererbt wird, ein Großteil davon in Immobilien? Viele Erben sind jedoch überrascht von der Höhe der anfallenden Erbschaftssteuer. Als engste Angehörige genießen Kinder und Ehepartner die höchsten Freibeträge und niedrigsten Steuersätze. Mit dem richtigen Wissen über Bewertungsverfahren, Versorgungsfreibeträge und die Sonderregelung zum Familienheim können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken. Dieser Artikel dient Ihnen als praktischer Rechner und Ratgeber, um Ihre finanzielle Zukunft im Erbfall sicher zu planen.

Grundlagen der Erbschaftssteuer: Steuerklassen und Sätze verstehen

Grundlagen der Erbschaftssteuer: Steuerklassen und Sätze verstehen

Grundlagen der Erbschaftssteuer: Steuerklassen und Sätze verstehen

Grundlagen der Erbschaftssteuer: Steuerklassen und Sätze verstehen

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, der in drei Steuerklassen abgebildet wird. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder fallen in die günstigste Steuerklasse I. Dies gewährt ihnen nicht nur die höchsten Freibeträge, sondern auch die niedrigsten Steuersätze, die je nach Vermögenswert zwischen 7 % und 30 % liegen. Zum Vergleich: Erben der Steuerklasse III (nicht Verwandte) zahlen Steuersätze von 30 % bis 50 % auf Beträge über ihrem Freibetrag von nur 20.000 Euro. Die korrekte Einordnung ist der erste Schritt zur Berechnung der potenziellen Steuerlast. Diese Staffelung verdeutlicht, wie der Gesetzgeber die engste Familie schützt.

Freibeträge für Ehepartner und Kinder maximieren

Freibeträge für Ehepartner und Kinder maximieren

Freibeträge für Ehepartner und Kinder maximieren

Freibeträge für Ehepartner und Kinder maximieren

Die persönlichen Freibeträge sind der wichtigste Hebel zur Reduzierung der Erbschaftssteuer. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Jedes Kind (inklusive Stief- und Adoptivkindern) kann Vermögen im Wert von 400.000 Euro steuerfrei erben. Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, es sei denn, der betreffende Elternteil ist bereits verstorben – dann erben sie den Freibetrag von 400.000 Euro. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre auch für Schenkungen genutzt werden, was eine frühzeitige Nachlassplanung ermöglicht. Eine genaue Kenntnis dieser Beträge ist essenziell, wie Sie im Erbschaftssteuer-Rechner nachvollziehen können. Über diese persönlichen Freibeträge hinaus gibt es weitere Entlastungen, die oft übersehen werden.

Der zusätzliche Versorgungsfreibetrag als weiterer Schutz

Der zusätzliche Versorgungsfreibetrag als weiterer Schutz

Der zusätzliche Versorgungsfreibetrag als weiterer Schutz

Der zusätzliche Versorgungsfreibetrag als weiterer Schutz

Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gewährt der Gesetzgeber Ehepartnern und Kindern einen besonderen Versorgungsfreibetrag. Dieser soll den potenziellen Wegfall von Unterhaltsleistungen ausgleichen. Für den überlebenden Ehepartner beträgt dieser pauschal 256.000 Euro. Bei Kindern ist der Betrag nach Alter gestaffelt und wird bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Staffelung sieht wie folgt aus:

  • Kinder bis 5 Jahre: 52.000 Euro

  • Kinder von 6 bis 10 Jahre: 41.000 Euro

  • Kinder von 11 bis 15 Jahre: 30.700 Euro

  • Kinder von 16 bis 20 Jahre: 20.500 Euro

  • Kinder von 21 bis 27 Jahre: 10.300 Euro

Dieser Freibetrag wird gekürzt, wenn der Erbe steuerfreie Versorgungsbezüge wie eine Witwen- oder Waisenrente erhält. Die korrekte Anrechnung ist entscheidend, um die Steuerlast präzise zu ermitteln, insbesondere wenn Immobilienwerte die persönlichen Freibeträge übersteigen.

Immobilien im Nachlass: Wie das Finanzamt den Wert festlegt

Immobilien im Nachlass: Wie das Finanzamt den Wert festlegt

Immobilien im Nachlass: Wie das Finanzamt den Wert festlegt

Immobilien im Nachlass: Wie das Finanzamt den Wert festlegt

Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, ist deren Bewertung entscheidend für die Steuerberechnung. Das Finanzamt ermittelt den sogenannten „gemeinen Wert“ (Verkehrswert) nach standardisierten Verfahren wie dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Diese pauschalen Bewertungen berücksichtigen jedoch oft nicht individuelle, wertmindernde Faktoren wie einen Renovierungsstau oder eine ungünstige Lage. Eine Abweichung von nur 15 % bei der Bewertung einer 600.000-Euro-Immobilie kann die Steuerlast um über 10.000 Euro erhöhen. Ein präzises Gutachten zur Wertermittlung kann hier Abhilfe schaffen. Steuerpflichtige haben das Recht, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen und so die Bemessungsgrundlage zu senken. Dies ist ein wichtiger Schritt, bevor man sich mit weiteren Steuerbefreiungen befasst.

Sonderfall Familienheim: Unter diesen Bedingungen steuerfrei erben

Sonderfall Familienheim: Unter diesen Bedingungen steuerfrei erben

Sonderfall Familienheim: Unter diesen Bedingungen steuerfrei erben

Sonderfall Familienheim: Unter diesen Bedingungen steuerfrei erben

Eine der bedeutendsten Steuerbefreiungen ist die für das sogenannte Familienheim. Vererbt der Erblasser die von ihm bis zum Tod selbst bewohnte Immobilie an den Ehepartner, fällt darauf keine Erbschaftssteuer an – unabhängig vom Wert. Voraussetzung ist, dass der erbende Partner die Immobilie für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt. Eine Aufgabe der Nutzung, etwa durch Verkauf oder Vermietung, führt rückwirkend zum Verlust der Steuerbefreiung, es sei denn, es liegen zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit vor. Erben Kinder das Familienheim, gilt die Befreiung ebenfalls, allerdings nur für eine Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern. Bei größeren Immobilien muss der übersteigende Anteil versteuert werden. Die korrekte Grundstücksbewertung bei Erbschaft ist hierbei unerlässlich. Diese Regelung bietet enormes Sparpotenzial, erfordert aber eine sorgfältige Planung der zukünftigen Nutzung.

Rechenbeispiele: So wirkt sich die Steuer in der Praxis aus

Rechenbeispiele: So wirkt sich die Steuer in der Praxis aus

Rechenbeispiele: So wirkt sich die Steuer in der Praxis aus

Rechenbeispiele: So wirkt sich die Steuer in der Praxis aus

Theoretische Regeln werden durch konkrete Zahlen verständlicher. Hier sind zwei typische Szenarien, die die Anwendung der Freibeträge und Steuersätze verdeutlichen:

  1. Szenario 1: Kind erbt Immobilie
    Ein Kind erbt eine Immobilie im Wert von 550.000 Euro. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags von 400.000 Euro verbleiben 150.000 Euro zu versteuerndes Vermögen. In Steuerklasse I fällt für diesen Betrag ein Steuersatz von 11 % an, was zu einer Erbschaftssteuer von 16.500 Euro führt.

  2. Szenario 2: Ehepartner erbt Vermögen
    Ein Ehepartner erbt ein Gesamtvermögen von 800.000 Euro. Dank des Freibetrags von 500.000 Euro und des Versorgungsfreibetrags von 256.000 Euro (sofern keine Rentenansprüche angerechnet werden) übersteigt das Erbe die Freibeträge nur um 44.000 Euro. Darauf werden 7 % Steuern fällig, also 3.080 Euro.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig eine genaue Bestimmung des Verkehrswerts ist, um die Steuerlast korrekt zu berechnen.


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Die Erbschaftssteuer für Kinder und Ehepartner ist komplex, bietet aber durch hohe Freibeträge und Sonderregelungen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schlüssel zur Minimierung der Steuerlast liegt in der genauen Kenntnis der Freibeträge (500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder), der korrekten Anwendung von Zusatzfreibeträgen wie dem Versorgungsfreibetrag und der strategischen Nutzung der Familienheim-Befreiung. Besonders bei Immobilienvermögen ist eine präzise, marktgerechte Bewertung entscheidend, um eine überhöhte Festsetzung durch das Finanzamt zu vermeiden. Eine datengestützte Immobilienbewertung von Auctoa oder eine erste Analyse mit unserem ImmoGPT-Chat kann Ihnen hier schnell Klarheit verschaffen. Handeln Sie vorausschauend, um das geerbte Vermögen bestmöglich zu sichern.

Was ist der Unterschied zwischen dem persönlichen Freibetrag und dem Versorgungsfreibetrag?

Der persönliche Freibetrag ist ein allgemeiner Steuerfreibetrag auf das Erbe (z.B. 500.000 € für Ehepartner). Der Versorgungsfreibetrag (z.B. 256.000 € für Ehepartner) kommt zusätzlich hinzu und soll den Wegfall von Unterhaltsleistungen ausgleichen. Er kann aber durch Rentenbezüge gekürzt werden.



Gilt der Freibetrag für das Familienheim auch bei Schenkungen?

Ja, die Steuerbefreiung für das Familienheim gilt auch bei Schenkungen zu Lebzeiten, allerdings nur zwischen Ehepartnern. Eine Schenkung des Familienheims an Kinder ist nicht steuerbefreit, deren steuerfreie Übertragung ist nur im Erbfall möglich.



Was passiert, wenn ich das geerbte Familienheim vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verkaufen muss?

Wenn Sie das Familienheim vor Ablauf von 10 Jahren aufgeben, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie aus zwingenden Gründen (z.B. nachgewiesene Pflegebedürftigkeit) an der Selbstnutzung gehindert sind.



Kann ich einen zu hohen Immobilienwert vom Finanzamt anfechten?

Ja. Wenn Sie der Meinung sind, dass der vom Finanzamt festgesetzte Wert Ihrer geerbten Immobilie zu hoch ist, können Sie mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen den 'niedrigeren gemeinen Wert' nachweisen. Dies akzeptiert das Finanzamt in der Regel.



Zählt ein Zweitwohnsitz auch als Familienheim?

Nein, als Familienheim gilt nur die Immobilie, die den nachweislichen Mittelpunkt des familiären Lebens darstellt. Ferien- oder Zweitwohnungen sind von der Steuerbefreiung für das Familienheim ausgeschlossen.



Wie oft kann ich die Erbschaftssteuer-Freibeträge nutzen?

Die persönlichen Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen können alle 10 Jahre in voller Höhe neu in Anspruch genommen werden. Dies ist die Grundlage für eine langfristige, steueroptimierte Vermögensübertragung.



FAQ

FAQ

FAQ

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen dem persönlichen Freibetrag und dem Versorgungsfreibetrag?

Der persönliche Freibetrag ist ein allgemeiner Steuerfreibetrag auf das Erbe (z.B. 500.000 € für Ehepartner). Der Versorgungsfreibetrag (z.B. 256.000 € für Ehepartner) kommt zusätzlich hinzu und soll den Wegfall von Unterhaltsleistungen ausgleichen. Er kann aber durch Rentenbezüge gekürzt werden.



Gilt der Freibetrag für das Familienheim auch bei Schenkungen?

Ja, die Steuerbefreiung für das Familienheim gilt auch bei Schenkungen zu Lebzeiten, allerdings nur zwischen Ehepartnern. Eine Schenkung des Familienheims an Kinder ist nicht steuerbefreit, deren steuerfreie Übertragung ist nur im Erbfall möglich.



Was passiert, wenn ich das geerbte Familienheim vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verkaufen muss?

Wenn Sie das Familienheim vor Ablauf von 10 Jahren aufgeben, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie aus zwingenden Gründen (z.B. nachgewiesene Pflegebedürftigkeit) an der Selbstnutzung gehindert sind.



Kann ich einen zu hohen Immobilienwert vom Finanzamt anfechten?

Ja. Wenn Sie der Meinung sind, dass der vom Finanzamt festgesetzte Wert Ihrer geerbten Immobilie zu hoch ist, können Sie mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen den 'niedrigeren gemeinen Wert' nachweisen. Dies akzeptiert das Finanzamt in der Regel.



Zählt ein Zweitwohnsitz auch als Familienheim?

Nein, als Familienheim gilt nur die Immobilie, die den nachweislichen Mittelpunkt des familiären Lebens darstellt. Ferien- oder Zweitwohnungen sind von der Steuerbefreiung für das Familienheim ausgeschlossen.



Wie oft kann ich die Erbschaftssteuer-Freibeträge nutzen?

Die persönlichen Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen können alle 10 Jahre in voller Höhe neu in Anspruch genommen werden. Dies ist die Grundlage für eine langfristige, steueroptimierte Vermögensübertragung.



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