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geerbtes Haus an Kinder verschenken statt verkaufen

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Geerbtes Haus an Kinder verschenken: Steuern sparen und Vermögen sichern

Geerbtes Haus an Kinder verschenken: Steuern sparen und Vermögen sichern

Geerbtes Haus an Kinder verschenken: Steuern sparen und Vermögen sichern

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

5 Jun 2025

10

Minutes

Simon Wilhelm
Simon Wilhelm

Experte für Finanzrechner bei Auctoa

Sie haben ein Haus geerbt und stehen vor der Entscheidung: Verkaufen oder an die nächste Generation weitergeben? Ein schneller Verkauf verspricht Liquidität, doch eine Schenkung an Ihre Kinder kann steuerlich weitaus klüger sein und das Familienvermögen langfristig sichern.

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The topic briefly and concisely

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Ein geerbtes Haus an Kinder zu verschenken nutzt hohe Steuerfreibeträge (400.000 € pro Kind/Elternteil) und ist oft vorteilhafter als ein Verkauf, der Spekulationssteuer auslösen kann.

Das Nießbrauchrecht ermöglicht es Ihnen, die Immobilie zu verschenken, aber weiterhin darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu erhalten, was den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich senkt.

Eine professionelle Immobilienbewertung ist unerlässlich, um den Wert für das Finanzamt korrekt anzusetzen, Freibeträge voll auszuschöpfen und Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Die Frage, was mit einer geerbten Immobilie geschehen soll, ist für viele Familien eine emotionale und finanzielle Zerreißprobe. Oft scheint der Verkauf der einfachste Weg, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und schnell an Kapital zu kommen. Doch wer ein geerbtes Haus an Kinder verschenken statt verkaufen möchte, kann erhebliche Steuervorteile nutzen und den Grundstein für die finanzielle Zukunft der nächsten Generation legen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die Schenkungssteuer mit strategischer Planung minimieren, welche Rolle Freibeträge und das Nießbrauchrecht spielen und warum eine präzise Immobilienbewertung die Basis für Ihre Entscheidung sein muss. So treffen Sie eine datenfundierte Wahl, die über den Tag hinaus Bestand hat.

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

  • Steuerfreibeträge nutzen: Jedem Kind steht alle 10 Jahre ein Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 € pro Elternteil zu.

  • Spekulationssteuer vermeiden : Beim Verkauf einer geerbten Immobilie kann Spekulationssteuer anfallen, wenn der Erblasser das Haus vor weniger als 10 Jahren erworben hat.

  • Nießbrauch als Werkzeug: Ein vorbehaltenes Nießbrauchrecht senkt den steuerlichen Wert der Schenkung und sichert Ihnen lebenslange Nutzungsrechte oder Mieteinnahmen.

  • Bewertung ist entscheidend: Eine exakte Immobilienbewertung bei Schenkung ist die Grundlage, um Freibeträge optimal auszunutzen und Nachforderungen vom Finanzamt zu vermeiden.

Ausgangslage: Verkaufen oder Verschenken nach der Erbschaft?

Ausgangslage: Verkaufen oder Verschenken nach der Erbschaft?

Ausgangslage: Verkaufen oder Verschenken nach der Erbschaft?

Ausgangslage: Verkaufen oder Verschenken nach der Erbschaft?

Nach einer Erbschaft stehen Sie vor einer fundamentalen Weichenstellung mit finanziellen Folgen von bis zu 40 %. Die Entscheidung zwischen Verkauf und Schenkung hängt von Ihrer persönlichen Lebensplanung und den Zielen für Ihr Vermögen ab. Ein Verkauf bringt schnelle Liquidität, kann aber hohe Steuerlasten auslösen und das Familienvermögen schmälern.

Eine Schenkung hingegen ist ein strategischer Akt der vorweggenommenen Erbfolge. Sie ermöglicht es, Vermögen gezielt und steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen und Erbstreitigkeiten proaktiv zu umgehen. Die richtige Strategie verhindert Konflikte, die in über 30 % der Erbfälle entstehen. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beider Optionen genau kennen. Eine detaillierte Übersicht über die ersten Schritte finden Sie in unserem Ratgeber Was bei einer geerbten Immobilie zu beachten ist. Die Analyse der Spekulationsfrist ist dabei ein unverzichtbarer erster Schritt.

Der Verkauf: Wann die Spekulationssteuer Ihren Gewinn reduziert

Der Verkauf: Wann die Spekulationssteuer Ihren Gewinn reduziert

Der Verkauf: Wann die Spekulationssteuer Ihren Gewinn reduziert

Der Verkauf: Wann die Spekulationssteuer Ihren Gewinn reduziert

Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen, prüft das Finanzamt die sogenannte Spekulationsfrist. Diese Frist beträgt 10 Jahre zwischen Anschaffung und Verkauf der Immobilie. Entscheidend ist hierbei nicht Ihr Erbedatum, sondern das ursprüngliche Kaufdatum durch den Erblasser. Hat der Verstorbene die Immobilie also vor 15 Jahren erworben, können Sie sie sofort steuerfrei veräußern.

Wurde das Haus jedoch innerhalb der letzten 10 Jahre gekauft, unterliegt der Veräußerungsgewinn Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, der bis zu 45 % betragen kann. Eine Ausnahme besteht, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Diese Regelung wird oft übersehen und kann tausende Euro an Steuern sparen. Informieren Sie sich genau über die Spekulationsfrist beim Verkauf eines geerbten Hauses, um teure Fehler zu vermeiden. Die Alternative zur Spekulationssteuer ist die gezielte Nutzung von Schenkungsfreibeträgen.

Die Schenkung: Wie Sie Steuerfreibeträge optimal ausschöpfen

Die Schenkung: Wie Sie Steuerfreibeträge optimal ausschöpfen

Die Schenkung: Wie Sie Steuerfreibeträge optimal ausschöpfen

Die Schenkung: Wie Sie Steuerfreibeträge optimal ausschöpfen

Die Schenkung ist oft der steuerlich vorteilhafteste Weg, ein geerbtes Haus an die Kinder weiterzugeben. Das Gesetz räumt Kindern einen persönlichen Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000 € pro Elternteil ein. Ein Ehepaar kann seinen Kindern also Immobilienwerte von bis zu 800.000 € steuerfrei übertragen. Dieser Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden.

Liegt der Immobilienwert über dem Freibetrag, fällt nur auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer an. Die Steuersätze für Kinder (Steuerklasse I) sind dabei mit 7 % bis 30 % deutlich moderater als in anderen Steuerklassen. Ein Beispiel:

  1. Wert des Hauses: 500.000 €

  2. Schenkung durch einen Elternteil an ein Kind.

  3. Freibetrag: 400.000 €

  4. Zu versteuernder Betrag: 100.000 €

  5. Schenkungssteuer (7 %): 7.000 €

Durch die 10-Jahres-Frist lässt sich auch Millionenvermögen steuerfrei übertragen, wenn man frühzeitig mit der Planung beginnt. Eine korrekte Bewertung ist dabei das A und O, wie unser Beitrag zur Schenkungssteuer auf Grundbesitz detailliert erläutert. Doch was, wenn der Wert den Freibetrag übersteigt und die 10-Jahres-Frist keine Option ist?


Nießbrauchrecht: Schenken mit angezogener Handbremse

Nießbrauchrecht: Schenken mit angezogener Handbremse

Nießbrauchrecht: Schenken mit angezogener Handbremse

Nießbrauchrecht: Schenken mit angezogener Handbremse

Das Nießbrauchrecht ist ein wirkungsvolles Instrument, wenn Sie ein geerbtes Haus an Kinder verschenken statt verkaufen, aber die Kontrolle nicht vollständig abgeben möchten. Sie übertragen das Eigentum, behalten sich aber ein lebenslanges Wohnrecht oder die Mieteinnahmen vor. Dieser Nießbrauch mindert den Wert der Schenkung und damit die Bemessungsgrundlage für die Steuer.

Der Wert des Nießbrauchs wird kapitalisiert und hängt vom Alter des Schenkenden und dem jährlichen Mietwert der Immobilie ab. Je jünger Sie sind, desto höher ist der Wert des Nießbrauchs und desto geringer der steuerpflichtige Wert der Schenkung. So kann eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 600.000 € durch einen Nießbrauchvorbehalt schnell unter den Freibetrag von 400.000 € fallen. Dies kann die Schenkungssteuer auf null reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die Erbschaftssteuer durch Nießbrauch umgehen können. Die korrekte Wertermittlung ist hierfür jedoch unerlässlich.

Der Immobilienwert: Warum eine präzise Bewertung entscheidend ist

Der Immobilienwert: Warum eine präzise Bewertung entscheidend ist

Der Immobilienwert: Warum eine präzise Bewertung entscheidend ist

Der Immobilienwert: Warum eine präzise Bewertung entscheidend ist

Die exakte Bestimmung des Immobilienwerts ist die Grundlage für jede steuerliche Planung. Eine zu niedrige Bewertung kann zu Nachprüfungen und empfindlichen Steuernachzahlungen durch das Finanzamt führen. Eine zu hohe Bewertung führt dazu, dass Sie die Freibeträge nicht optimal ausnutzen. Das Finanzamt nutzt oft standardisierte Verfahren, die die Besonderheiten Ihrer Immobilie nicht berücksichtigen.

Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen schafft hier Rechtssicherheit. Es dokumentiert den Marktwert stichhaltig und wird vom Finanzamt anerkannt. Eine datenbasierte Bewertung schützt Sie vor bösen Überraschungen und ist eine Investition, die sich schnell bezahlt macht. Fragen Sie sich: Was ist mein geerbtes Haus wert? Eine professionelle Analyse ist der erste Schritt. Mit dem ImmoGPT von Auctoa erhalten Sie eine erste, KI-gestützte Einschätzung in nur 2 Minuten. Für eine verbindliche Entscheidungsgrundlage ist jedoch ein detailliertes Gutachten unerlässlich.

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Wenn die Entscheidung für die Schenkung gefallen ist, folgt ein klar strukturierter Prozess. Eine sorgfältige Durchführung ist entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. So gehen Sie vor:

  1. Strategie und Beratung : Legen Sie gemeinsam mit den Beschenkten die Konditionen fest. Sollen Wohn- oder Nießbrauchrechte vorbehalten werden? Eine Erstberatung schafft Klarheit über die Ziele.

  2. Immobilienbewertung : Lassen Sie den Verkehrswert durch einen Experten ermitteln. Dieses Gutachten ist die Basis für den Schenkungsvertrag und die Steuererklärung.

  3. Notarieller Schenkungsvertrag: Eine Schenkung von Immobilien ist nur mit notarieller Beurkundung gültig. Der Notar setzt den Vertrag auf, der alle Rechte und Pflichten festhält.

  4. Grundbucheintrag: Der Notar veranlasst nach der Unterzeichnung die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Erst damit ist die Schenkung rechtlich vollzogen.

  5. Meldung an das Finanzamt: In der Regel übernimmt der Notar die Anzeigepflicht. Die Beschenkten müssen innerhalb von drei Monaten eine Schenkungssteuererklärung abgeben, falls das Finanzamt sie dazu auffordert.

Dieser Prozess stellt sicher, dass die Übertragung reibungslos verläuft und alle steuerlichen Vorteile genutzt werden. Ein klarer Plan ist auch entscheidend, wenn Sie ein Haus an den eigenen Sohn verkaufen statt es zu verschenken.

Fazit: Langfristige Planung schlägt kurzfristigen Gewinn

Fazit: Langfristige Planung schlägt kurzfristigen Gewinn

Fazit: Langfristige Planung schlägt kurzfristigen Gewinn

Fazit: Langfristige Planung schlägt kurzfristigen Gewinn

Fallen Kosten an, wenn ich ein Haus an mein Kind verschenke?

Ja, auch bei einer Schenkung fallen Kosten an. Sie müssen mit Notargebühren für die Beurkundung des Schenkungsvertrags und Kosten für die Änderung des Grundbucheintrags rechnen. Diese Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie und betragen in der Regel etwa 1,5 % bis 2 % des Verkehrswerts.



Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Eine Schenkung kann nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Umständen rückgängig gemacht werden, z.B. bei grobem Undank des Beschenkten oder wenn der Schenker nach der Schenkung verarmt und seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Vertraglich können auch individuelle Rückfallklauseln vereinbart werden.



Muss ich dem Finanzamt eine Schenkung melden?

Ja, jede Schenkung muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Bei einer notariell beurkundeten Immobilienschenkung übernimmt in der Regel der Notar diese Anzeigepflicht. Das Finanzamt prüft dann, ob Schenkungssteuer anfällt.



Was passiert mit einem Kredit auf dem Haus bei einer Schenkung?

Wird eine Immobilie mit einer bestehenden Grundschuld verschenkt, muss mit der Bank geklärt werden, ob der Beschenkte den Kredit übernimmt. Die Bank muss dieser Schuldübernahme zustimmen. Alternativ kann der Schenker den Kredit weiter abbezahlen oder vor der Schenkung vollständig tilgen.



Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Ein Wohnrecht erlaubt Ihnen lediglich, in der Immobilie zu wohnen. Der Nießbrauch geht weiter: Er gibt Ihnen zusätzlich das Recht, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen für sich zu behalten. Der Nießbrauch hat daher einen höheren Wert und mindert die Schenkungssteuer stärker.



Kann ich auch nur einen Teil des Hauses verschenken?

Ja, eine Teilschenkung ist möglich. Sie können beispielsweise einen Miteigentumsanteil am Haus an Ihr Kind verschenken. Dies ist eine gängige Strategie, um den Wert der Schenkung unter dem Freibetrag von 400.000 € zu halten und die 10-Jahres-Frist für weitere Schenkungen zu nutzen.



FAQ

FAQ

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Fallen Kosten an, wenn ich ein Haus an mein Kind verschenke?

Ja, auch bei einer Schenkung fallen Kosten an. Sie müssen mit Notargebühren für die Beurkundung des Schenkungsvertrags und Kosten für die Änderung des Grundbucheintrags rechnen. Diese Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie und betragen in der Regel etwa 1,5 % bis 2 % des Verkehrswerts.



Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Eine Schenkung kann nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Umständen rückgängig gemacht werden, z.B. bei grobem Undank des Beschenkten oder wenn der Schenker nach der Schenkung verarmt und seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Vertraglich können auch individuelle Rückfallklauseln vereinbart werden.



Muss ich dem Finanzamt eine Schenkung melden?

Ja, jede Schenkung muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Bei einer notariell beurkundeten Immobilienschenkung übernimmt in der Regel der Notar diese Anzeigepflicht. Das Finanzamt prüft dann, ob Schenkungssteuer anfällt.



Was passiert mit einem Kredit auf dem Haus bei einer Schenkung?

Wird eine Immobilie mit einer bestehenden Grundschuld verschenkt, muss mit der Bank geklärt werden, ob der Beschenkte den Kredit übernimmt. Die Bank muss dieser Schuldübernahme zustimmen. Alternativ kann der Schenker den Kredit weiter abbezahlen oder vor der Schenkung vollständig tilgen.



Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Ein Wohnrecht erlaubt Ihnen lediglich, in der Immobilie zu wohnen. Der Nießbrauch geht weiter: Er gibt Ihnen zusätzlich das Recht, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen für sich zu behalten. Der Nießbrauch hat daher einen höheren Wert und mindert die Schenkungssteuer stärker.



Kann ich auch nur einen Teil des Hauses verschenken?

Ja, eine Teilschenkung ist möglich. Sie können beispielsweise einen Miteigentumsanteil am Haus an Ihr Kind verschenken. Dies ist eine gängige Strategie, um den Wert der Schenkung unter dem Freibetrag von 400.000 € zu halten und die 10-Jahres-Frist für weitere Schenkungen zu nutzen.



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