Immobilienbewertung

Sanierungspotenzial-Bericht

geerbtes Haus Wertminderung durch Sanierungsstau berechnen

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Wertminderung durch Sanierungsstau: So berechnen Sie den Abschlag für ein geerbtes Haus

Wertminderung durch Sanierungsstau: So berechnen Sie den Abschlag für ein geerbtes Haus

Wertminderung durch Sanierungsstau: So berechnen Sie den Abschlag für ein geerbtes Haus

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

02.06.2025

9

Minuten

Simon Wilhelm
Simon Wilhelm

Experte für Verkaufsservices bei Auctoa

Sie haben ein Haus geerbt, doch der Zustand ist alles andere als perfekt? Ein erheblicher Sanierungsstau kann den Wert um bis zu 30 % mindern. Verstehen Sie, wie Sie diese Wertminderung exakt berechnen und teure Fehler vermeiden.

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Das Thema kurz und kompakt

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Die Wertminderung wird primär durch den Abzug der geschätzten Sanierungskosten vom fiktiven, mangelfreien Wert der Immobilie ermittelt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet neue Eigentümer, oft innerhalb von zwei Jahren, energetische Sanierungen wie Heizungstausch oder Dämmung durchzuführen.

Rechnen Sie für eine Komplettsanierung eines Altbaus mit Kosten zwischen 600 und 1.500 Euro pro Quadratmeter, bei rein energetischen Maßnahmen sogar bis zu 1.600 Euro.

Die Übernahme einer geerbten Immobilie ist oft mit unerwarteten Herausforderungen verbunden. Eine der größten ist ein über Jahre aufgestauter Sanierungsbedarf, der den Wert erheblich drückt. Viele Erben fragen sich: Wie quantifiziert man diesen Wertverlust präzise? Die Berechnung der Wertminderung durch Sanierungsstau ist entscheidend, um einen fairen Verkaufspreis festzulegen oder eine fundierte Entscheidung über die Zukunft des Hauses zu treffen. Dieser Artikel führt Sie durch die anerkannten Methoden, zeigt die rechtlichen Fallstricke des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf und gibt Ihnen eine datenbasierte Anleitung, um den realen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wertminderung berechnen: Die Wertminderung wird primär durch den Abzug der geschätzten Sanierungskosten vom fiktiven, mangelfreien Wert der Immobilie ermittelt.

  • Gesetzliche Pflichten: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet neue Eigentümer, oft innerhalb von zwei Jahren, energetische Sanierungen wie Heizungstausch oder Dämmung durchzuführen.

  • Kosten pro Quadratmeter: Rechnen Sie für eine Komplettsanierung eines Altbaus mit Kosten zwischen 600 und 1.500 Euro pro Quadratmeter, bei rein energetischen Maßnahmen sogar bis zu 1.600 Euro.

  • Sachwertverfahren: Im offiziellen Bewertungsverfahren werden Sanierungskosten als „besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale“ vom vorläufigen Sachwert abgezogen.

Grundlagen: Was ein Sanierungsstau für den Immobilienwert bedeutet

Grundlagen: Was ein Sanierungsstau für den Immobilienwert bedeutet

Grundlagen: Was ein Sanierungsstau für den Immobilienwert bedeutet

Grundlagen: Was ein Sanierungsstau für den Immobilienwert bedeutet

Haben Sie sich je gefragt, warum zwei äußerlich ähnliche Häuser preislich um 50.000 Euro oder mehr auseinanderliegen? Oft ist der Grund ein unsichtbarer Sanierungsstau. Dieser Begriff beschreibt aufgeschobene Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die über den normalen altersbedingten Verschleiß hinausgehen. Während die lineare Alterswertminderung einen Wertverlust von etwa 1,25 % pro Jahr annimmt, beschleunigt ein Sanierungsstau diesen Prozess erheblich. Ein 30 Jahre alter, unmoderner Heizkessel ist nicht nur alt, sondern ein akuter Kostenfaktor. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert solche Defizite als „besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale“, die den Wert mindern. Eine professionelle Zustandsbewertung ist daher der erste Schritt, um das volle Ausmaß zu erfassen. Die genaue Analyse dieser Mängel ist die Basis für jede realistische Wertberechnung.

Gesetzlicher Zwang: Diese Sanierungspflichten erben Sie mit

Gesetzlicher Zwang: Diese Sanierungspflichten erben Sie mit

Gesetzlicher Zwang: Diese Sanierungspflichten erben Sie mit

Gesetzlicher Zwang: Diese Sanierungspflichten erben Sie mit

Seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 sind Erben nicht mehr nur Eigentümer, sondern auch zur Sanierung verpflichtet. Bei einem Eigentümerwechsel, wozu auch eine Erbschaft zählt, müssen bestimmte energetische Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Diese gesetzlichen Vorgaben machen aus einem Sanierungsstau eine unmittelbare finanzielle Belastung. Die Kosten für eine Dämmung der obersten Geschossdecke allein können bereits 25.000 Euro erreichen. Zu den häufigsten Pflichten gehören:

  • Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind.

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches (U-Wert ≤ 0,24 W/m²K).

  • Dämmung von warmwasserführenden Rohren in unbeheizten Kellern.

  • Einhaltung spezifischer Anforderungen bei Erneuerung von mehr als 10 % eines Bauteils, wie der Fassade.

Ein Sanierungsbedarf-Check hilft Ihnen, diese Kostenpunkte frühzeitig zu identifizieren. Diese Pflichten sind nicht verhandelbar und müssen bei der Wertminderung berücksichtigt werden.


Zwei Wege zur Berechnung der Wertminderung

Zwei Wege zur Berechnung der Wertminderung

Zwei Wege zur Berechnung der Wertminderung

Zwei Wege zur Berechnung der Wertminderung

Um die Wertminderung durch Sanierungsstau zu beziffern, haben sich in der Praxis zwei Methoden etabliert. Die gängigste Methode ist der direkte Abzug der Mängelbeseitigungskosten. Hierbei werden die Kosten für alle notwendigen Reparaturen und Modernisierungen vom fiktiven Wert der Immobilie im sanierten Zustand abgezogen. Eine Komplettsanierung kann schnell 500 bis 600 Euro pro Quadratmeter kosten. Bei einem 150-Quadratmeter-Haus entspricht das einem Abschlag von 75.000 bis 90.000 Euro. Die zweite Methode ist komplexer und passt die Restnutzungsdauer (RND) der Immobilie an. Laut ImmoWertV haben Einfamilienhäuser eine Gesamtnutzungsdauer (GND) von rund 80 Jahren. Ein erheblicher Sanierungsstau kann die RND um 10 bis 20 Jahre verkürzen, was die Alterswertminderung signifikant erhöht. Wurde die RND beispielsweise von 50 auf 40 Jahre reduziert, steigt die Alterswertminderung von 37,5 % auf 50 %. Eine genaue Kalkulation der Sanierungskosten ist für beide Ansätze unerlässlich.

Praxis-Check: So wird der Sanierungsstau im Sachwertverfahren berücksichtigt

Praxis-Check: So wird der Sanierungsstau im Sachwertverfahren berücksichtigt

Praxis-Check: So wird der Sanierungsstau im Sachwertverfahren berücksichtigt

Praxis-Check: So wird der Sanierungsstau im Sachwertverfahren berücksichtigt

Das Sachwertverfahren, eines der drei normierten Bewertungsverfahren nach ImmoWertV, bietet einen klaren Rahmen zur Berücksichtigung von Bauschäden. Der Gutachter ermittelt zunächst den Gebäudesachwert, als wäre die Immobilie mangelfrei. Von diesem vorläufigen Wert werden dann die Kosten zur Beseitigung des Sanierungsstaus als „besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale“ abgezogen. Dies können sein:

  1. Behebbare Mängel: Hier werden die Reparaturkosten angesetzt, zum Beispiel 25.000 Euro für ein neues Dach.

  2. Wirtschaftliche Wertminderung: Selbst nach einer Reparatur kann ein Makel haften bleiben (z.B. bei ehemaligem Schwammbefall), der einen zusätzlichen Abschlag von 5-10 % rechtfertigt.

  3. Technische Wertminderung: Wenn ein Mangel nicht vollständig behebbar ist (z.B. ein ungünstiger Grundriss), wird der Wert dauerhaft gemindert.

Wichtig ist, dass die Kosten plausibel und marktgerecht geschätzt werden. Ein zertifiziertes Gutachten ist hierfür die sicherste Grundlage. Unsicher, wie hoch der Sanierungsbedarf bei Ihrer Immobilie ist? Der ImmoGPT-Chat von Auctoa liefert Ihnen eine erste, datengestützte Einschätzung in nur 2 Minuten.


Strategische Entscheidung: Sanieren vor dem Verkauf oder als "Handwerkerobjekt" anbieten?

Strategische Entscheidung: Sanieren vor dem Verkauf oder als "Handwerkerobjekt" anbieten?

Strategische Entscheidung: Sanieren vor dem Verkauf oder als "Handwerkerobjekt" anbieten?

Strategische Entscheidung: Sanieren vor dem Verkauf oder als "Handwerkerobjekt" anbieten?

Steht der Wertabschlag fest, stellt sich für Erben die entscheidende Frage: investieren oder direkt verkaufen? Eine Sanierung kann den Verkaufspreis potenziell steigern, birgt aber Risiken. Nicht alle Maßnahmen rentieren sich gleichermaßen; eine neue Heizung hat einen höheren Einfluss auf den Wert als neue Tapeten. Eine energetische Sanierung kann den Wert um 15-25 % heben, kostet aber schnell über 100.000 Euro. Der Verkauf im Ist-Zustand ist schneller und erspart Ihnen den Sanierungsstress. Allerdings müssen Sie einen höheren Preisabschlag in Kauf nehmen, der oft über den reinen Sanierungskosten liegt, da Käufer ein Risikoprämium von 10-15 % einpreisen. Wägen Sie Ihre finanzielle Lage, Ihre Zeit und Ihre Risikobereitschaft ab. Ein Sanierungspotenzial-Bericht kann Ihnen datenbasiert aufzeigen, welche Sanierungen sich wirklich lohnen und den maximalen Hebel für Ihren Verkaufserlös bieten. So treffen Sie eine informierte statt einer emotionalen Entscheidung.

Fazit: Präzise Berechnung als Schlüssel zum fairen Wert

Fazit: Präzise Berechnung als Schlüssel zum fairen Wert

Fazit: Präzise Berechnung als Schlüssel zum fairen Wert

Fazit: Präzise Berechnung als Schlüssel zum fairen Wert

Die Berechnung der Wertminderung eines geerbten Hauses durch Sanierungsstau ist keine Schätzung, sondern eine fundierte Analyse aus Kosten, Gesetzen und Marktdaten. Ein Abschlag von 20 % oder mehr ist bei älteren, unsanierten Objekten keine Seltenheit. Indem Sie die Sanierungskosten realistisch ansetzen und die gesetzlichen Pflichten nach dem GEG einpreisen, schützen Sie sich vor unrealistischen Erwartungen und teuren Nachverhandlungen. Der wahre Wert einer geerbten Immobilie liegt nicht in ihrem Zustand, sondern in dem Potenzial, das Sie datengestützt erkennen und heben. Eine objektive, KI-gestützte Bewertung von Auctoa gibt Ihnen die nötige Sicherheit für Ihre Entscheidung. Treffen Sie die richtige Wahl für Ihr Erbe.

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Wie ermittle ich die genauen Sanierungskosten?

Für eine genaue Ermittlung sollten Sie Angebote von mehreren Handwerksbetrieben einholen. Alternativ kann ein Bausachverständiger oder ein Energieberater ein detailliertes Gutachten erstellen, das alle notwendigen Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten auflistet.



Kann ich die Sanierungskosten steuerlich absetzen?

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Sie können 20 % der Arbeitskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen. Energetische Sanierungsmaßnahmen werden oft durch staatliche Förderungen (KfW, BAFA) bezuschusst.



Was ist der Unterschied zwischen Sanierungsstau und normaler Alterswertminderung?

Die Alterswertminderung beschreibt den linearen, normalen Wertverlust durch Abnutzung über die Zeit. Ein Sanierungsstau bezeichnet darüber hinausgehende, aufgeschobene Instandhaltungsmaßnahmen, die zu einem überdurchschnittlich hohen Wertverlust und oft zu akuten Mängeln führen.



Lohnt es sich, vor dem Verkauf zu sanieren?

Das hängt vom Einzelfall ab. Energetische Sanierungen oder die Modernisierung von Bad und Heizung können sich lohnen. Rein kosmetische Renovierungen amortisieren sich oft nicht. Eine Kosten-Nutzen-Analyse, wie sie der Auctoa Sanierungspotenzial-Bericht bietet, ist hier empfehlenswert.



Wie wirkt sich ein Sanierungsstau auf die Finanzierung durch eine Bank aus?

Banken bewerten Immobilien mit hohem Sanierungsstau sehr kritisch. Der festgestellte Wert (Beleihungswert) fällt deutlich geringer aus, und die Bank kann höhere Eigenkapitalanforderungen stellen oder einen Risikoaufschlag auf den Zinssatz erheben. Oft wird die Kreditvergabe an die Bedingung geknüpft, dass die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.



Was passiert, wenn ich die Sanierungspflicht nach dem GEG ignoriere?

Wenn Sie den gesetzlichen Sanierungspflichten innerhalb der Zwei-Jahres-Frist nicht nachkommen, kann das zuständige Bauamt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Zudem kann die Behörde die Durchführung der Maßnahmen anordnen.



FAQ

FAQ

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Wie ermittle ich die genauen Sanierungskosten?

Für eine genaue Ermittlung sollten Sie Angebote von mehreren Handwerksbetrieben einholen. Alternativ kann ein Bausachverständiger oder ein Energieberater ein detailliertes Gutachten erstellen, das alle notwendigen Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten auflistet.



Kann ich die Sanierungskosten steuerlich absetzen?

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Sie können 20 % der Arbeitskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen. Energetische Sanierungsmaßnahmen werden oft durch staatliche Förderungen (KfW, BAFA) bezuschusst.



Was ist der Unterschied zwischen Sanierungsstau und normaler Alterswertminderung?

Die Alterswertminderung beschreibt den linearen, normalen Wertverlust durch Abnutzung über die Zeit. Ein Sanierungsstau bezeichnet darüber hinausgehende, aufgeschobene Instandhaltungsmaßnahmen, die zu einem überdurchschnittlich hohen Wertverlust und oft zu akuten Mängeln führen.



Lohnt es sich, vor dem Verkauf zu sanieren?

Das hängt vom Einzelfall ab. Energetische Sanierungen oder die Modernisierung von Bad und Heizung können sich lohnen. Rein kosmetische Renovierungen amortisieren sich oft nicht. Eine Kosten-Nutzen-Analyse, wie sie der Auctoa Sanierungspotenzial-Bericht bietet, ist hier empfehlenswert.



Wie wirkt sich ein Sanierungsstau auf die Finanzierung durch eine Bank aus?

Banken bewerten Immobilien mit hohem Sanierungsstau sehr kritisch. Der festgestellte Wert (Beleihungswert) fällt deutlich geringer aus, und die Bank kann höhere Eigenkapitalanforderungen stellen oder einen Risikoaufschlag auf den Zinssatz erheben. Oft wird die Kreditvergabe an die Bedingung geknüpft, dass die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.



Was passiert, wenn ich die Sanierungspflicht nach dem GEG ignoriere?

Wenn Sie den gesetzlichen Sanierungspflichten innerhalb der Zwei-Jahres-Frist nicht nachkommen, kann das zuständige Bauamt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Zudem kann die Behörde die Durchführung der Maßnahmen anordnen.



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