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Immobilienwert nach Erbschaft für Pflichtteil berechnen

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Immobilienwert für den Pflichtteil präzise berechnen: So sichern Sie 2025 Ihren Anspruch

Immobilienwert für den Pflichtteil präzise berechnen: So sichern Sie 2025 Ihren Anspruch

Immobilienwert für den Pflichtteil präzise berechnen: So sichern Sie 2025 Ihren Anspruch

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

02.06.2025

9

Minuten

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Immobilienbewertung bei Auctoa

Wurde Ihnen im Erbfall eine Immobilie vorenthalten? Eine fehlerhafte Bewertung kann Sie schnell 10 % bis 20 % Ihres zustehenden Pflichtteils kosten. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie den Immobilienwert nach einer Erbschaft für die Berechnung des Pflichtteils korrekt ermitteln und Ihre finanziellen Ansprüche vollständig sichern.

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Der Immobilienwert für den Pflichtteil wird immer auf den Todestag des Erblassers (Stichtag) festgelegt. Spätere Wertänderungen sind irrelevant.

Pflichtteilsberechtigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein neutrales Sachverständigengutachten, dessen Kosten vom Nachlass getragen werden.

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, kein Anspruch auf die Immobilie selbst. Die Erben müssen den Betrag auszahlen, was oft einen Verkauf nötig macht.

Wenn nahe Angehörige enterbt werden, entsteht oft ein Anspruch auf den Pflichtteil – ein reiner Geldanspruch, der sich am Wert des Nachlasses orientiert. Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, wird deren Bewertung zum entscheidenden Faktor. Eine ungenaue oder parteiische Schätzung durch die Erben kann Ihren Anspruch um Zehntausende Euro schmälern. Für Sie als Pflichtteilsberechtigten ist es daher unerlässlich, die Mechanismen der Wertermittlung zu verstehen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen eine klare, auf aktuellen Vorschriften basierende Anleitung, um den korrekten Immobilienwert zu bestimmen und finanzielle Verluste zu verhindern.

Die rechtliche und finanzielle Basis des Pflichtteilsanspruchs

Die rechtliche und finanzielle Basis des Pflichtteilsanspruchs

Die rechtliche und finanzielle Basis des Pflichtteilsanspruchs

Die rechtliche und finanzielle Basis des Pflichtteilsanspruchs

Enterbte nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Dieser Anspruch ist kein Recht auf Miteigentum an der Immobilie, sondern ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Die korrekte Bewertung der Immobilie ist daher die wichtigste Grundlage, um die exakte Höhe dieser Geldforderung zu bestimmen. Eine Abweichung von nur 5 % im Wertgutachten kann bei einem Immobilienwert von 400.000 Euro bereits einen Unterschied von 20.000 Euro ausmachen. Der Wert der Immobilie muss daher objektiv und nachvollziehbar ermittelt werden, um die Berechnungsgrundlage für den Pflichtteil zu schaffen. Dies legt den Grundstein für alle weiteren Schritte.

Der Stichtag: Warum der Todestag den Wert unveränderlich festlegt

Der Stichtag: Warum der Todestag den Wert unveränderlich festlegt

Der Stichtag: Warum der Todestag den Wert unveränderlich festlegt

Der Stichtag: Warum der Todestag den Wert unveränderlich festlegt

Für die Berechnung des Pflichtteils ist ausschließlich der Wert der Immobilie am Todestag des Erblassers maßgeblich. Diese Regelung aus § 2311 BGB schafft eine klare und unverrückbare Berechnungsgrundlage. Wertsteigerungen oder -verluste, die nach dem Erbfall eintreten – etwa durch Marktschwankungen oder Renovierungen durch die Erben – haben keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Anspruchs. Wenn eine Immobilie also am Todestag 500.000 Euro wert war und sechs Monate später für 550.000 Euro verkauft wird, basiert Ihr Pflichtteil dennoch auf dem Wert von 500.000 Euro. Diese Stichtagsregelung schützt Sie vor Wertminderungen, lässt Sie aber auch nicht von späteren Wertzuwächsen profitieren. Die exakte Ermittlung dieses historischen Werts ist somit der nächste logische Schritt.

Die 3 anerkannten Verfahren zur präzisen Wertermittlung

Die 3 anerkannten Verfahren zur präzisen Wertermittlung

Die 3 anerkannten Verfahren zur präzisen Wertermittlung

Die 3 anerkannten Verfahren zur präzisen Wertermittlung

Um den Verkehrswert einer Immobilie objektiv zu bestimmen, schreibt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) drei standardisierte Verfahren vor. Die Wahl des Verfahrens hängt von der Art und Nutzung der Immobilie ab, um eine marktnahe Bewertung sicherzustellen. Ein Sachverständiger wird in der Regel eines der folgenden drei Verfahren anwenden:

  1. Vergleichswertverfahren: Dieses Verfahren wird primär für selbstgenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in Lagen mit ausreichend vergleichbaren Verkäufen genutzt. Hier werden die Kaufpreise von mindestens 3-5 ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten als Basis herangezogen.

  2. Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Objekten wie Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien steht der potenzielle Ertrag im Fokus. Der Wert leitet sich aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen ab, abzüglich der Bewirtschaftungskosten und unter Berücksichtigung des Liegenschaftszinses.

  3. Sachwertverfahren: Für Immobilien, für die es kaum Vergleichsobjekte gibt (z.B. Architektenhäuser, Villen), wird dieses Verfahren angewendet. Es ermittelt die Kosten für einen theoretischen Neubau (Herstellungskosten) und addiert den Bodenwert, wobei eine altersbedingte Wertminderung von bis zu 70 % abgezogen wird.

Die korrekte Anwendung dieser Verfahren durch einen Experten ist entscheidend, was direkt zur Frage des Gutachtens führt.

Das Sachverständigengutachten: Ihr Recht auf eine neutrale Bewertung

Das Sachverständigengutachten: Ihr Recht auf eine neutrale Bewertung

Das Sachverständigengutachten: Ihr Recht auf eine neutrale Bewertung

Das Sachverständigengutachten: Ihr Recht auf eine neutrale Bewertung

Als Pflichtteilsberechtigter müssen Sie sich nicht auf die Schätzung der Erben verlassen. Gemäß § 2314 BGB haben Sie das Recht, vom Erben die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen unparteiischen Sachverständigen zu verlangen. Die Kosten für dieses Gutachten, die oft zwischen 2.500 und 5.000 Euro liegen, werden direkt vom Nachlass bezahlt. Sie mindern somit den Gesamtwert des Erbes und damit indirekt auch Ihren Pflichtteil um den entsprechenden Anteil. Der Erbe ist verpflichtet, das Gutachten in Auftrag zu geben, er wählt auch den Sachverständigen aus. Bestehen Zweifel an der Neutralität, etwa weil ein Makler der Erben eine zu niedrige Bewertung vornimmt, können Sie dies beanstanden. Ein neutrales Gutachten ist die beste Absicherung, um Streitigkeiten über den Wert zu vermeiden.

Konfliktlösung und Anfechtung: Was bei Bewertungsstreitigkeiten zu tun ist

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Konfliktlösung und Anfechtung: Was bei Bewertungsstreitigkeiten zu tun ist

Konfliktlösung und Anfechtung: Was bei Bewertungsstreitigkeiten zu tun ist

Was passiert, wenn Sie das vom Erben vorgelegte Gutachten für fehlerhaft halten? Sie haben das Recht, das Gutachten anzufechten. In einem ersten Schritt können Sie auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen, um eine fundierte zweite Meinung zu erhalten. Weicht dieses signifikant vom ersten Gutachten ab (z.B. um mehr als 10 %), stärkt dies Ihre Verhandlungsposition erheblich. Führt dies zu keiner Einigung mit den Erben, bleibt oft nur der Klageweg. In diesem Fall wird das Gericht in der Regel einen eigenen, unabhängigen Gutachter bestellen, dessen Bewertung dann für beide Seiten bindend ist. Beachten Sie die dreijährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung Ihres Pflichtteilsanspruchs, die ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung läuft.

Steuerliche Freibeträge: So viel bleibt von Ihrem Pflichtteil übrig

Steuerliche Freibeträge: So viel bleibt von Ihrem Pflichtteil übrig

Steuerliche Freibeträge: So viel bleibt von Ihrem Pflichtteil übrig

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Auch der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer, da er als „Erwerb von Todes wegen“ gilt. Ihnen stehen jedoch die gleichen persönlichen Freibeträge zu wie einem regulären Erben. Für Ehepartner liegt dieser Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro pro Elternteil. Enkelkinder können einen Freibetrag von 200.000 Euro nutzen. Nur der Betrag, der nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt, muss versteuert werden. Ein Kind, das einen Pflichtteil im Wert von 450.000 Euro erhält, muss also nur 50.000 Euro versteuern. Die Kenntnis dieser Freibeträge ist entscheidend für die Nettoberechnung Ihres Anspruchs. Mit dem Auctoa Erbschaftssteuerrechner können Sie Ihre voraussichtliche Steuerlast präzise kalkulieren.

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Die korrekte Berechnung des Immobilienwerts ist der entscheidende Hebel, um Ihren Pflichtteilsanspruch nach einer Erbschaft fair und vollständig durchzusetzen. Verlassen Sie sich nicht auf Schätzungen, sondern bestehen Sie auf einer objektiven Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben. Der entscheidende Wert ist der Verkehrswert zum Todestag, ermittelt durch anerkannte Verfahren. Ein unabhängiges Gutachten, dessen Kosten der Nachlass trägt, ist Ihr gutes Recht und schützt Sie vor finanziellen Nachteilen. Sollten Sie unsicher sein, ob die vorgelegte Bewertung korrekt ist, kann eine KI-gestützte Zweitmeinung wie der Auctoa Erbschaftsmanager oder ein Gespräch mit unserem ImmoGPT schnell Klarheit schaffen. Handeln Sie informiert und sichern Sie sich den Wert, der Ihnen zusteht.

Was passiert, wenn die Erben die Immobilie unter Wert verkaufen?

Ein Verkauf unter Wert nach dem Erbfall hat keinen Einfluss auf Ihren Pflichtteilsanspruch. Die Berechnung basiert auf dem Verkehrswert zum Todestag. Sollte der Verkaufspreis als Indiz für den Wert herangezogen werden, können Sie mit einem Gutachten den höheren, korrekten Wert nachweisen.



Wie schnell muss der Pflichtteil ausgezahlt werden?

Der Pflichtteilsanspruch ist mit dem Tod des Erblassers sofort fällig und kann geltend gemacht werden, sobald der Berechtigte Kenntnis vom Erbfall hat. In der Praxis wird den Erben eine Frist von einigen Wochen zur Zahlung gesetzt, nachdem der Anspruch beziffert wurde.



Was ist, wenn auf der Immobilie noch Schulden lasten?

Schulden, die auf der Immobilie lasten (z. B. eine Hypothek), werden vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Der Pflichtteil berechnet sich aus dem Nettonachlass, also dem Gesamtwert aller Vermögensgegenstände abzüglich aller Verbindlichkeiten.



Muss ich als Pflichtteilsberechtigter Steuern zahlen?

Ja, der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Ihnen stehen jedoch hohe persönliche Freibeträge zu (z.B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder). Nur der Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, wird besteuert.



Kann ich statt Geld auch einen Anteil an der Immobilie fordern?

Nein, der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Sie werden nicht Miteigentümer der Immobilie. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn Sie sich mit den Erben freiwillig auf eine Übertragung von Immobilieneigentum anstelle einer Geldzahlung einigen.



Was ist das Niederstwertprinzip bei Schenkungen?

Das Niederstwertprinzip gilt bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen für verschenkte Immobilien. Hier wird der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls verglichen. Der niedrigere der beiden Werte wird für die Berechnung herangezogen.



FAQ

FAQ

FAQ

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Was passiert, wenn die Erben die Immobilie unter Wert verkaufen?

Ein Verkauf unter Wert nach dem Erbfall hat keinen Einfluss auf Ihren Pflichtteilsanspruch. Die Berechnung basiert auf dem Verkehrswert zum Todestag. Sollte der Verkaufspreis als Indiz für den Wert herangezogen werden, können Sie mit einem Gutachten den höheren, korrekten Wert nachweisen.



Wie schnell muss der Pflichtteil ausgezahlt werden?

Der Pflichtteilsanspruch ist mit dem Tod des Erblassers sofort fällig und kann geltend gemacht werden, sobald der Berechtigte Kenntnis vom Erbfall hat. In der Praxis wird den Erben eine Frist von einigen Wochen zur Zahlung gesetzt, nachdem der Anspruch beziffert wurde.



Was ist, wenn auf der Immobilie noch Schulden lasten?

Schulden, die auf der Immobilie lasten (z. B. eine Hypothek), werden vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Der Pflichtteil berechnet sich aus dem Nettonachlass, also dem Gesamtwert aller Vermögensgegenstände abzüglich aller Verbindlichkeiten.



Muss ich als Pflichtteilsberechtigter Steuern zahlen?

Ja, der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Ihnen stehen jedoch hohe persönliche Freibeträge zu (z.B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder). Nur der Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, wird besteuert.



Kann ich statt Geld auch einen Anteil an der Immobilie fordern?

Nein, der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Sie werden nicht Miteigentümer der Immobilie. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn Sie sich mit den Erben freiwillig auf eine Übertragung von Immobilieneigentum anstelle einer Geldzahlung einigen.



Was ist das Niederstwertprinzip bei Schenkungen?

Das Niederstwertprinzip gilt bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen für verschenkte Immobilien. Hier wird der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls verglichen. Der niedrigere der beiden Werte wird für die Berechnung herangezogen.



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