Immobilienbewertung

Basis-Gutachten

Bilanzierung von Immobilienfonds HGB

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Ein Finanzexperte analysiert die Bilanz eines Immobilienfonds im Büro.

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Maximieren Sie die Transparenz: Die korrekte Bilanzierung von Immobilienfonds nach HGB

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09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

28 May 2025

9

Minutes

Simon Wilhelm
Simon Wilhelm

Experte für Finanzrechner bei Auctoa

Fragen Sie sich, wie der Wert von Immobilienfondsanteilen wirklich zustande kommt? Die Bilanzierung von Immobilienfonds nach HGB folgt strengen, konservativen Regeln, die oft zu stillen Reserven führen.

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The topic briefly and concisely

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Die Bilanzierung von Immobilienfonds nach HGB erfolgt zu Anschaffungskosten, was zu stabilen Buchwerten und stillen Reserven führt.

Im Gegensatz zu IFRS, die auf Marktwerte (Fair Value) setzen, priorisiert das HGB den Gläubigerschutz durch eine konservative Bewertung.

Für Anleger sind der Anhang und der Lagebericht entscheidend, um den wahren Wert des Fondsvermögens trotz der starren HGB-Regeln zu verstehen.

Die Bewertung von Immobilienvermögen innerhalb eines Fonds ist für Anleger oft eine Blackbox. Während internationale Standards auf Marktwerte setzen, schreibt das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) einen vorsichtigeren Ansatz vor. Dieser Artikel beleuchtet die spezifischen Regeln der Bilanzierung von Immobilienfonds nach HGB, erklärt das dominierende Anschaffungskostenprinzip und zeigt die gravierenden Unterschiede zur IFRS-Bewertung auf. Sie erhalten datengestützte Einblicke, um die Performance Ihres Investments fundiert zu beurteilen und die Auswirkungen auf Ausschüttungen und Vermögensdarstellung mit über 10 % Genauigkeit zu verstehen.

Grundlagen der HGB-Bilanzierung für Immobilienfonds

Grundlagen der HGB-Bilanzierung für Immobilienfonds

Grundlagen der HGB-Bilanzierung für Immobilienfonds

Grundlagen der HGB-Bilanzierung für Immobilienfonds

Die Bilanzierung von Immobilienfonds nach HGB basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Offene Immobilienfonds werden in Deutschland nach § 91 Abs. 3 KAGB ausschließlich als Sondervermögen geführt. Das oberste Prinzip ist der Gläubigerschutz, was eine vorsichtige und konservative Bewertung vorschreibt. Im Zentrum steht das Anschaffungskostenprinzip, das eine Bewertung zu historischen Kosten verlangt. Dies schützt vor der Ausweisung kurzfristiger, nicht realisierter Gewinne und sorgt für eine stabile Bilanz. Für Kapitalgesellschaften sind die Gliederungsvorschriften in den §§ 266 bis 274a HGB genau definiert. Diese soliden, aber starren Regeln bilden das Fundament für die Bewertung von Fondsvermögen im Wert von vielen Milliarden Euro. Die strikte Einhaltung dieser Normen ist entscheidend für die Transparenz gegenüber den Anlegern.

Die Anwendung dieser Prinzipien führt oft zur Bildung stiller Reserven, da Wertsteigerungen der Immobilien unsichtbar bleiben. Eine HGB-Bewertung von Grundstücken fokussiert sich auf Dauerhaftigkeit statt auf spekulative Marktwerte. Dies schafft eine verlässliche, wenn auch zurückhaltende, Basis für Investitionsentscheidungen. Als Nächstes wird das strenge Anschaffungskostenprinzip genauer analysiert.

Das Anschaffungskostenprinzip als Bewertungskern

Das Anschaffungskostenprinzip als Bewertungskern

Das Anschaffungskostenprinzip als Bewertungskern

Das Anschaffungskostenprinzip als Bewertungskern

Das Anschaffungskostenprinzip ist in § 253 Abs. 1 HGB verankert und bildet die Basis der Bewertung. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis der Immobilie zuzüglich aller Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Maklercourtagen, die oft 5-10 % des Kaufpreises ausmachen. Von diesen Kosten werden planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen über die angenommene Nutzungsdauer von beispielsweise 30 bis 50 Jahren abgezogen. Dadurch sinkt der Buchwert der Immobilie jährlich, unabhängig von der tatsächlichen Marktentwicklung. Eine Neubewertung über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus ist strikt verboten. Dieses Vorgehen sichert eine konservative Darstellung des Vermögens und verhindert die Bilanzierung von Gewinnen vor deren Realisierung durch einen Verkauf. Die genaue Kenntnis dieser Methode ist für Investoren unerlässlich, wie im Anschaffungskostenmodell zur Immobilienbewertung detailliert beschrieben wird.

Eine Ausnahme von diesem Prinzip stellt das Niederstwertprinzip dar, welches bei dauerhaften Wertminderungen greift. Liegt der aktuelle Marktwert einer Immobilie voraussichtlich dauerhaft unter ihrem Buchwert, muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Dies kann beispielsweise bei einer dauerhaften Verschlechterung der Lage um mehr als 20 % der Fall sein. Die Bewertung im Sondervermögen unterliegt dabei besonderen Regeln.

Spezifika bei der Bewertung von Immobilien im Sondervermögen

Spezifika bei der Bewertung von Immobilien im Sondervermögen

Spezifika bei der Bewertung von Immobilien im Sondervermögen

Spezifika bei der Bewertung von Immobilien im Sondervermögen

Immobilien in offenen Fonds gelten als Sondervermögen, das rechtlich vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) getrennt ist. Die Bewertung dieser Immobilien muss mindestens alle 12 Monate durch externe, unabhängige Sachverständige erfolgen. Diese Gutachter ermitteln den Verkehrswert, der jedoch nur eine Kontrollfunktion hat. Für die Bilanzierung nach HGB bleibt der Buchwert nach dem Anschaffungskosten- oder dem niedrigeren beizulegenden Wert maßgeblich. Dies bedeutet, dass selbst bei einem um 30 % gestiegenen Verkehrswert der niedrigere Buchwert in der Bilanz verbleibt.

Die Kriterien für die Bewertung durch die Gutachter sind streng und umfassen unter anderem:

  • Qualität und Zustand der Immobilien

  • Standortanalyse und Marktumfeld

  • Aktuelle Mieteinnahmen und Vermietungsquote (oft über 95 % bei Top-Fonds)

  • Restlaufzeiten der Mietverträge, die im Schnitt 5-7 Jahre betragen

  • Allgemeine Wirtschaftlichkeit und Instandhaltungsstau

Diese detaillierte Prüfung sichert die Qualität der Vermögensgegenstände, auch wenn sie sich nicht direkt in der HGB-Bilanz niederschlägt. Die Bewertung von Betriebsgrundstücken nach HGB folgt ähnlichen, strengen Vorgaben. Die fundamentalen Unterschiede zur internationalen Rechnungslegung werden im nächsten Abschnitt deutlich.

HGB versus IFRS: Zwei gegensätzliche Bewertungsphilosophien

HGB versus IFRS: Zwei gegensätzliche Bewertungsphilosophien

HGB versus IFRS: Zwei gegensätzliche Bewertungsphilosophien

HGB versus IFRS: Zwei gegensätzliche Bewertungsphilosophien

Die deutsche HGB-Rechnungslegung und die International Financial Reporting Standards (IFRS) verfolgen fundamental unterschiedliche Ziele. Während das HGB den Schutz der Gläubiger durch vorsichtige Bewertung priorisiert, zielen die IFRS auf die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für Investoren ab. Der größte Unterschied liegt in der Bewertung von Anlageimmobilien (Investment Properties). Nach IFRS (IAS 40) können diese zum Fair Value (Marktwert) bilanziert werden, wobei Wertänderungen direkt in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung einfließen. Ein Anstieg des Marktwertes um 5 % führt bei IFRS zu einem sofortigen Gewinnausweis.

Hier sind die zentralen Unterschiede zusammengefasst:

  1. Bewertungsmaßstab: HGB nutzt fortgeführte Anschaffungskosten, IFRS erlaubt den Fair Value.

  2. Gewinnausweis: Im HGB werden Gewinne erst bei Verkauf realisiert, bei IFRS können schon reine Wertsteigerungen den Gewinn erhöhen.

  3. Stille Reserven: Das HGB führt systematisch zu stillen Reserven, die IFRS-Bilanzierung löst diese auf.

  4. Abschreibungen: Bei Fair-Value-Bewertung nach IFRS entfallen die planmäßigen Abschreibungen.

  5. Zielsetzung: HGB dient dem Gläubigerschutz, IFRS dem Investorenschutz durch eine "True and Fair View".

Diese Differenzen sind erheblich, wie auch der Beitrag zum Unterschied zwischen IFRS und HGB verdeutlicht. Die Offenlegungspflichten sollen hier für mehr Klarheit sorgen.

Transparenz durch Offenlegungspflichten im Anhang und Lagebericht

Transparenz durch Offenlegungspflichten im Anhang und Lagebericht

Transparenz durch Offenlegungspflichten im Anhang und Lagebericht

Transparenz durch Offenlegungspflichten im Anhang und Lagebericht

Um die Nachteile der starren HGB-Bewertung auszugleichen, gibt es umfassende Offenlegungspflichten. Der Anhang zum Jahresabschluss muss die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden detailliert erläutern. Hier müssen Fondsgesellschaften zum Beispiel angeben, über welche Zeiträume die Immobilien abgeschrieben werden, was Abschreibungen von über 100 Millionen Euro pro Jahr bei großen Fonds erklären kann. Zudem muss der Lagebericht eine realitätsgetreue Einschätzung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Er enthält oft Informationen zu den Verkehrswerten der Immobilien, die in der Bilanz selbst nicht sichtbar sind. So können Anleger die stillen Reserven zumindest abschätzen. Die Einhaltung dieser Offenlegungspflichten bei Immobilienbewertungen ist für die BaFin-konforme Berichterstattung entscheidend. Diese Informationen haben direkte Auswirkungen für die Anleger.

Konsequenzen für Anleger: Stille Reserven und Ausschüttungspolitik

Konsequenzen für Anleger: Stille Reserven und Ausschüttungspolitik

Konsequenzen für Anleger: Stille Reserven und Ausschüttungspolitik

Konsequenzen für Anleger: Stille Reserven und Ausschüttungspolitik

Für Sie als Anleger bedeutet die Bilanzierung von Immobilienfonds nach HGB vor allem eines: Stabilität. Die ausgewiesenen Werte schwanken deutlich weniger als bei einer reinen Marktbewertung. Dies führt zu stabileren Anteilspreisen, da Wertsteigerungen erst bei einem Verkauf realisiert und thesauriert oder ausgeschüttet werden. Ein Fonds kann so über Jahre hinweg Veräußerungsgewinne von über 50 % auf einzelne Objekte erzielen, die dann die Ausschüttungen stützen. Die Kehrseite ist eine geringere Transparenz über den wahren Wert des Portfolios. Die stillen Reserven können beträchtlich sein, was den Fonds unterbewertet erscheinen lässt. Um hier Klarheit zu schaffen, ist eine Analyse der Lageberichte und der jährlichen Verkehrswertgutachten unerlässlich. Bei Unsicherheiten zur Bewertung Ihrer eigenen Immobilien kann eine erste Einschätzung helfen. Der Auctoa ImmoGPT-Chat bietet Ihnen eine datengestützte Analyse in weniger als 60 Sekunden.

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Die Bilanzierung von Immobilienfonds nach HGB schafft ein stabiles und vorhersehbares Umfeld für Anleger, das auf dem bewährten Vorsichtsprinzip beruht. Die Bewertung zu Anschaffungskosten führt zur Bildung signifikanter stiller Reserven, die den wahren Wert des Fondsvermögens verschleiern können. Ein Anleger, der nur die Bilanz betrachtet, unterschätzt das Potenzial seines Investments möglicherweise um 20-30 %. Für eine fundierte Entscheidung ist es daher unerlässlich, die Informationen aus dem Anhang und dem Lagebericht zu analysieren und die Unterschiede zur marktorientierten IFRS-Bewertung zu verstehen. Am Ende sorgt eine fundierte Analyse für die notwendige Sicherheit im Umgang mit Immobilieninvestments.

Welche Rolle spielt das Niederstwertprinzip bei der Bilanzierung von Immobilienfonds?

Das Niederstwertprinzip ist eine Ausnahme vom Anschaffungskostenprinzip. Liegt der Marktwert einer Immobilie voraussichtlich dauerhaft unter ihrem Buchwert, muss eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen niedrigeren Wert vorgenommen werden. Dies stellt sicher, dass keine überbewerteten Vermögenswerte in der Bilanz stehen.



Sind die Regeln für offene und geschlossene Immobilienfonds nach HGB identisch?

Nein. Offene Fonds unterliegen als Sondervermögen den strengen Regeln des KAGB. Geschlossene Fonds, oft als Investmentkommanditgesellschaft (InvKG) strukturiert, haben etwas flexiblere Regelungen, obwohl auch für sie die HGB-Grundsätze gelten. Die Regulierung für offene Fonds ist zum Schutz der breiten Anlegerschaft deutlich schärfer.



Wie beeinflusst die HGB-Bilanzierung die Ausschüttungen eines Fonds?

Die Ausschüttungen setzen sich hauptsächlich aus Mieterträgen und realisierten Verkaufsgewinnen zusammen. Da Wertsteigerungen nach HGB erst bei Verkauf gewinnwirksam werden, kann das Management Verkäufe strategisch timen, um die Ausschüttungen über Jahre hinweg zu stabilisieren, selbst wenn die Mieteinnahmen schwanken.



Kann ich als Anleger den wahren Wert meiner Fondsanteile ermitteln?

Eine exakte Ermittlung ist schwierig, aber eine gute Annäherung ist möglich. Analysieren Sie den Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds. Achten Sie im Lagebericht auf Angaben zu den von Gutachtern ermittelten Verkehrswerten und vergleichen Sie diese mit den Buchwerten in der Bilanz, um die Höhe der stillen Reserven abzuschätzen.



Welche Kosten gehören zu den Anschaffungskosten einer Immobilie im Fonds?

Zu den Anschaffungskosten zählen neben dem reinen Kaufpreis auch alle Erwerbsnebenkosten. Dazu gehören typischerweise die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 % - 2,0 %) sowie eventuelle Maklerprovisionen.



Was passiert, wenn eine Immobilie im Fonds aufgewertet wird?

Nach HGB ist eine Aufwertung über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus (Wertaufholung) verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn in Vorjahren eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wurde. Fällt der Grund für diese Abschreibung weg, muss der Wert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten wieder zugeschrieben werden.



FAQ

FAQ

FAQ

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Welche Rolle spielt das Niederstwertprinzip bei der Bilanzierung von Immobilienfonds?

Das Niederstwertprinzip ist eine Ausnahme vom Anschaffungskostenprinzip. Liegt der Marktwert einer Immobilie voraussichtlich dauerhaft unter ihrem Buchwert, muss eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen niedrigeren Wert vorgenommen werden. Dies stellt sicher, dass keine überbewerteten Vermögenswerte in der Bilanz stehen.



Sind die Regeln für offene und geschlossene Immobilienfonds nach HGB identisch?

Nein. Offene Fonds unterliegen als Sondervermögen den strengen Regeln des KAGB. Geschlossene Fonds, oft als Investmentkommanditgesellschaft (InvKG) strukturiert, haben etwas flexiblere Regelungen, obwohl auch für sie die HGB-Grundsätze gelten. Die Regulierung für offene Fonds ist zum Schutz der breiten Anlegerschaft deutlich schärfer.



Wie beeinflusst die HGB-Bilanzierung die Ausschüttungen eines Fonds?

Die Ausschüttungen setzen sich hauptsächlich aus Mieterträgen und realisierten Verkaufsgewinnen zusammen. Da Wertsteigerungen nach HGB erst bei Verkauf gewinnwirksam werden, kann das Management Verkäufe strategisch timen, um die Ausschüttungen über Jahre hinweg zu stabilisieren, selbst wenn die Mieteinnahmen schwanken.



Kann ich als Anleger den wahren Wert meiner Fondsanteile ermitteln?

Eine exakte Ermittlung ist schwierig, aber eine gute Annäherung ist möglich. Analysieren Sie den Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds. Achten Sie im Lagebericht auf Angaben zu den von Gutachtern ermittelten Verkehrswerten und vergleichen Sie diese mit den Buchwerten in der Bilanz, um die Höhe der stillen Reserven abzuschätzen.



Welche Kosten gehören zu den Anschaffungskosten einer Immobilie im Fonds?

Zu den Anschaffungskosten zählen neben dem reinen Kaufpreis auch alle Erwerbsnebenkosten. Dazu gehören typischerweise die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 % - 2,0 %) sowie eventuelle Maklerprovisionen.



Was passiert, wenn eine Immobilie im Fonds aufgewertet wird?

Nach HGB ist eine Aufwertung über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus (Wertaufholung) verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn in Vorjahren eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wurde. Fällt der Grund für diese Abschreibung weg, muss der Wert bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten wieder zugeschrieben werden.



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