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Mietpreis-Strategie 2025: Welche Miete Sie für Ihr Haus verlangen können

Mietpreis-Strategie 2025: Welche Miete Sie für Ihr Haus verlangen können

Mietpreis-Strategie 2025: Welche Miete Sie für Ihr Haus verlangen können

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

1 Jun 2025

11

Minutes

Federico De Ponte
Federico De Ponte

Experte für Immobilienbewertung bei Auctoa

Fragen Sie sich, welche Miete Sie für Ihr Haus verlangen können, ohne rechtliche Risiken einzugehen? Die Antwort liegt in einer präzisen Analyse von Mietspiegel, Lage und Ausstattung. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie mit datenbasierten Methoden den optimalen Mietpreis ermitteln und Fallstricke vermeiden.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete, ermittelt durch Mietspiegel oder Vergleichsobjekte, ist die gesetzliche Grundlage (§ 558 BGB) für jede Mietpreisfestsetzung.

Gesetzliche Regelungen wie die Mietpreisbremse (max. 10 % über Vergleichsmiete bei Neuvermietung) und die Kappungsgrenze (max. 20 % oder 15 % Erhöhung in 3 Jahren) begrenzen den Mietpreis.

Die exakte Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und eine korrekte Umlage der Betriebskosten sind entscheidend, um rechtliche Konflikte und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Die Festlegung eines angemessenen Mietpreises ist eine der kritischsten Entscheidungen für Immobilieneigentümer. Ein zu hoher Preis führt zu Leerstand, ein zu niedriger schmälert Ihre Rendite um Tausende von Euro pro Jahr. Die zentrale Frage lautet daher: Welche Miete kann ich für mein Haus verlangen? Die Antwort erfordert mehr als ein Bauchgefühl; sie basiert auf der ortsüblichen Vergleichsmiete, gesetzlichen Regelungen wie der Mietpreisbremse und einer genauen Bewertung Ihrer Immobilie. Mit der richtigen Strategie sichern Sie sich nicht nur eine marktgerechte Miete, sondern auch ein rechtssicheres und profitables Mietverhältnis. Dieser Artikel führt Sie durch die entscheidenden vier Schritte zur optimalen Mietpreisfindung.

Schritt 1: Die ortsübliche Vergleichsmiete als Fundament nutzen

Schritt 1: Die ortsübliche Vergleichsmiete als Fundament nutzen

Schritt 1: Die ortsübliche Vergleichsmiete als Fundament nutzen

Schritt 1: Die ortsübliche Vergleichsmiete als Fundament nutzen

Die Basis jeder Mietpreiskalkulation ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie repräsentiert die Durchschnittsmieten, die in den letzten sechs Jahren für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wurden. Gesetzlich ist dies in § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert und dient als primärer Maßstab. Um die korrekte Vergleichsmiete zu finden, gibt es vier anerkannte Methoden.

Den Mietspiegel korrekt anwenden

Der Mietspiegel ist das häufigste Instrument zur Ermittlung der Vergleichsmiete. Man unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Mietspiegeln, wobei letztere nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden und eine höhere Beweiskraft vor Gericht haben. Seit 2024 sind Städte mit über 50.000 Einwohnern verpflichtet, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen, was die Transparenz für über 70 Städte erhöht. Ein typischer Mietspiegel enthält eine Basismiete pro Quadratmeter, die durch Zu- oder Abschläge für spezifische Merkmale wie Balkon oder Bad-Ausstattung angepasst wird. Für eine präzise Einordnung ist es entscheidend, die eigene Immobilie korrekt in die jeweilige Spanne des Mietspiegels einzuordnen. Eine datengestützte Analyse, wie sie der Auctoa Mietrendite-Rechner bietet, kann hierbei helfen.

Alternative Methoden bei fehlendem Mietspiegel

Gibt es für Ihre Gemeinde keinen Mietspiegel, können Sie auf drei Alternativen zurückgreifen. Eine Möglichkeit ist die Benennung von mindestens drei Vergleichswohnungen, die in Lage, Größe und Ausstattung ähnlich sind. Wichtig hierbei: Die Miete darf dann nur bis zum niedrigsten Wert der drei Vergleichsmieten angesetzt werden. Eine weitere Option ist ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, was jedoch Kosten von mehreren hundert Euro verursachen kann. Als dritte Möglichkeit existieren Mietdatenbanken, die von Interessenvertretern geführt werden, aber in der Praxis seltener vorkommen. Diese Methoden stellen sicher, dass Ihre Mietforderung auch ohne Mietspiegel eine solide, nachvollziehbare Grundlage hat.

Schritt 2: Gesetzliche Obergrenzen wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze prüfen

Schritt 2: Gesetzliche Obergrenzen wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze prüfen

Schritt 2: Gesetzliche Obergrenzen wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze prüfen

Schritt 2: Gesetzliche Obergrenzen wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze prüfen

Selbst wenn die Vergleichsmiete einen hohen Preis rechtfertigt, setzen Gesetze klare Grenzen. Besonders in Ballungsräumen verhindern diese eine unkontrollierte Steigerung der Mieten. Zwei Instrumente sind hierbei entscheidend: die Mietpreisbremse bei Neuvermietung und die Kappungsgrenze bei bestehenden Verträgen.

Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt greift die Mietpreisbremse (§ 556d BGB). Sie legt fest, dass die Miete bei einer Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 % übersteigen darf. Welche Städte als angespannte Märkte gelten, definieren die Bundesländer in eigenen Verordnungen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Neubauten, deren Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014 lag, und umfassend modernisierte Wohnungen sind von der Regelung ausgenommen. Eine Modernisierung gilt als umfassend, wenn die Kosten etwa ein Drittel eines vergleichbaren Neubaus erreichen. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten Sie prüfen, ob Ihr Standort betroffen ist, was Sie über eine Online-Abfrage des Mietspiegels oft herausfinden können.

Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im Bestand

Bei bestehenden Mietverhältnissen begrenzt die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) den Spielraum für Erhöhungen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um nicht mehr als 20 % steigen, selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist. In vielen Städten mit knappem Wohnraum wurde diese Grenze sogar auf 15 % abgesenkt. Diese Regelung gilt unabhängig von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen oder gestiegenen Betriebskosten. Die Einhaltung dieser prozentualen Grenze ist eine materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit jeder Mieterhöhung. Ob Sie vermieten oder verkaufen, die Kenntnis dieser Grenzen ist für Ihre Strategie entscheidend.

Schritt 3: Werttreiber wie Lage, Ausstattung und Zustand bewerten

Schritt 3: Werttreiber wie Lage, Ausstattung und Zustand bewerten

Schritt 3: Werttreiber wie Lage, Ausstattung und Zustand bewerten

Schritt 3: Werttreiber wie Lage, Ausstattung und Zustand bewerten

Neben rechtlichen Vorgaben bestimmen die individuellen Eigenschaften Ihres Hauses maßgeblich den erzielbaren Mietpreis. Eine detaillierte Analyse von Lage, Ausstattung und energetischem Zustand kann den Wert um 15-20 % steigern. Die drei wichtigsten Faktoren sind:

  1. Die Mikrolage: Die direkte Umgebung ist entscheidend. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die Nähe zu Schulen, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten kann die Miete um bis zu 10 % erhöhen. Lärmbelästigung durch eine Hauptstraße kann hingegen einen Abschlag von 5 % bedeuten.

  2. Die Ausstattung: Hochwertige Merkmale rechtfertigen einen höheren Preis. Dazu zählen eine moderne Einbauküche (kann die Miete um 1-2 €/m² steigern), ein Balkon oder eine Terrasse, Echtholzparkett oder ein saniertes Badezimmer. Schon der Einbau einer neuen Dusche kann den Wohnwert spürbar anheben.

  3. Der energetische Zustand: Ein niedriger Energieverbrauch ist ein starkes Argument. Ein guter Wert im Energieausweis (z.B. Klasse A oder B) und moderne Fenster können die Nebenkosten für Mieter um über 200 € pro Jahr senken und rechtfertigen eine höhere Kaltmiete.

Diese Faktoren fließen direkt in die Spanneneinordnung des Mietspiegels ein und sind Ihre wichtigsten Argumente für eine Miete im oberen Bereich der Skala. Eine professionelle Mietpreisbestimmung berücksichtigt diese Details systematisch.

Schritt 4: Wohnfläche und Nebenkosten korrekt berechnen

Schritt 4: Wohnfläche und Nebenkosten korrekt berechnen

Schritt 4: Wohnfläche und Nebenkosten korrekt berechnen

Schritt 4: Wohnfläche und Nebenkosten korrekt berechnen

Die exakte Wohnfläche ist die Berechnungsgrundlage für die Miete und viele Nebenkosten. Fehler können hier zu Mietminderungen von bis zu 10 % führen, wenn die tatsächliche Fläche stark abweicht. Ebenso ist eine transparente Nebenkostenabrechnung entscheidend für ein gutes Mietverhältnis.

Die Wohnfläche nach WoFlV exakt ermitteln

Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) als Standard. Sie definiert genau, welche Flächen wie angerechnet werden:

  • Räume mit einer Deckenhöhe von mindestens 2 Metern zählen zu 100 %.

  • Flächen unter Schrägen mit 1 bis 2 Metern Höhe zählen zu 50 %.

  • Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet, bei sehr hoher Qualität bis zu 50 %.

  • Unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen zu 50 %.

  • Keller, Heizungsräume und Garagen gehören nicht zur Wohnfläche.

Eine falsche Berechnung, etwa nach der für Verkäufer günstigeren DIN 277, kann bei Vermietung zu rechtlichen Problemen führen.


Umlagefähige Nebenkosten definieren

Neben der Kaltmiete zahlen Mieter eine Vorauszahlung für Betriebskosten. Welche Kosten umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dazu gehören über 15 verschiedene Posten, darunter:

  • Grundsteuer

  • Wasser- und Abwasserkosten

  • Heizkosten und Warmwasser

  • Aufzugbetrieb

  • Straßenreinigung und Müllabfuhr

  • Gartenpflege

  • Gebäudeversicherungen

  • Hausmeisterdienste

Verwaltungskosten oder Reparaturkosten sind hingegen nicht umlagefähig und müssen vom Vermieter getragen werden. Eine genaue Kenntnis dieser Posten ist für einen rentablen Betrieb unerlässlich, wie unser Wirtschaftlichkeitsrechner zeigt.


Sonderfall Mieterhöhung nach Modernisierung

Sonderfall Mieterhöhung nach Modernisierung

Sonderfall Mieterhöhung nach Modernisierung

Sonderfall Mieterhöhung nach Modernisierung

Investitionen in Ihre Immobilie können nicht nur den Wert steigern, sondern auch eine Mieterhöhung rechtfertigen. Das Gesetz erlaubt es, einen Teil der Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. Gemäß § 559 BGB können Sie die jährliche Miete um 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten erhöhen. Wichtig ist die Abgrenzung zur reinen Instandhaltung – der Austausch eines kaputten Fensters ist Instandhaltung, der Einbau von dreifach verglasten Fenstern statt zweifach verglasten ist eine Modernisierung. Die Kosten für den Instandhaltungsanteil müssen Sie herausrechnen.

Zudem gibt es eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete darf sich durch die Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter erhöhen. Liegt die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter, beträgt die Grenze sogar nur 2 Euro. Bevor Sie Maßnahmen ergreifen, sollten Sie die Umlagefähigkeit prüfen. Eine Beratung, etwa über unsere Investorenberatung, kann sich hier lohnen. Wenn Sie ein geerbtes Haus vermieten, sind diese Regelungen besonders wichtig, um das Potenzial voll auszuschöpfen.

Fazit: Eine datenbasierte Mietpreisstrategie maximiert den Ertrag

Fazit: Eine datenbasierte Mietpreisstrategie maximiert den Ertrag

Fazit: Eine datenbasierte Mietpreisstrategie maximiert den Ertrag

Fazit: Eine datenbasierte Mietpreisstrategie maximiert den Ertrag

Die Frage „Welche Miete kann ich für mein Haus verlangen?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine fundierte Antwort erfordert eine systematische Analyse, die bei der ortsüblichen Vergleichsmiete beginnt und gesetzliche Grenzen wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen berücksichtigt. Der entscheidende Hebel für eine überdurchschnittliche Miete liegt in der detaillierten Bewertung von Lage und Ausstattung. Eine korrekte Wohnflächen- und Nebenkostenberechnung schützt Sie vor rechtlichen Auseinandersetzungen und finanziellen Verlusten. Statt auf ein Bauchgefühl zu vertrauen, sollten Sie auf eine datengestützte Bewertung setzen. Tools wie der ImmoGPT-Chat von Auctoa können Ihnen eine erste, schnelle Einschätzung liefern und komplexe Sachverhalte verständlich machen. So stellen Sie sicher, dass Sie eine faire, marktgerechte und vor allem profitable Miete für Ihr Eigentum erzielen.

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Welche Miete kann ich für mein Haus ohne Mietspiegel verlangen?

Ohne Mietspiegel können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten oder durch die Benennung von mindestens drei konkret vergleichbaren Wohnungen ermitteln. Deren Mietpreise dienen dann als Referenz für Ihre Forderung.



Gilt die Mietpreisbremse auch für Einfamilienhäuser?

Ja, die Mietpreisbremse gilt für jeglichen Wohnraum in den ausgewiesenen Gebieten, also auch für Einfamilienhäuser. Ausnahmen wie Neubau oder umfassende Modernisierung gelten hier ebenfalls.



Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung bzw. nach Einzug des Mieters zulässig. Zwischen dem Zugang des Erhöhungsschreibens und dem Wirksamwerden müssen zudem mindestens zwei volle Monate liegen (Überlegungsfrist).



Zählt ein Hobbyraum im Keller zur Wohnfläche?

Nein, Kellerräume zählen laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, auch wenn sie als Hobbyraum genutzt werden. Sie gehören zu den Zubehörräumen.



Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete, Warmmiete und Bruttomiete?

Die Kaltmiete (Nettokaltmiete) ist der reine Betrag für die Raumnutzung. Die Warmmiete (Bruttowarmmiete) enthält zusätzlich die Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten. Die Bruttokaltmiete enthält alle kalten Betriebskosten, aber nicht die Heizkosten.



Wie kann mir Auctoa helfen, die richtige Miete festzulegen?

Auctoa bietet KI-gestützte Immobilienbewertungen, die alle relevanten Faktoren wie Lage, Ausstattung und aktuelle Marktdaten analysieren. Unser ImmoGPT-Chat kann Ihnen zudem schnell und unkompliziert erste Fragen zu gesetzlichen Regelungen und zur Mietpreisfindung beantworten.



FAQ

FAQ

FAQ

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Welche Miete kann ich für mein Haus ohne Mietspiegel verlangen?

Ohne Mietspiegel können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete durch ein Sachverständigengutachten oder durch die Benennung von mindestens drei konkret vergleichbaren Wohnungen ermitteln. Deren Mietpreise dienen dann als Referenz für Ihre Forderung.



Gilt die Mietpreisbremse auch für Einfamilienhäuser?

Ja, die Mietpreisbremse gilt für jeglichen Wohnraum in den ausgewiesenen Gebieten, also auch für Einfamilienhäuser. Ausnahmen wie Neubau oder umfassende Modernisierung gelten hier ebenfalls.



Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung bzw. nach Einzug des Mieters zulässig. Zwischen dem Zugang des Erhöhungsschreibens und dem Wirksamwerden müssen zudem mindestens zwei volle Monate liegen (Überlegungsfrist).



Zählt ein Hobbyraum im Keller zur Wohnfläche?

Nein, Kellerräume zählen laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, auch wenn sie als Hobbyraum genutzt werden. Sie gehören zu den Zubehörräumen.



Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete, Warmmiete und Bruttomiete?

Die Kaltmiete (Nettokaltmiete) ist der reine Betrag für die Raumnutzung. Die Warmmiete (Bruttowarmmiete) enthält zusätzlich die Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten. Die Bruttokaltmiete enthält alle kalten Betriebskosten, aber nicht die Heizkosten.



Wie kann mir Auctoa helfen, die richtige Miete festzulegen?

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