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Immobilien Rechtsinformationen
lohnt sich die Vermietung meines geerbten Hauses
Sie haben ein Haus geerbt und stehen vor der Entscheidung: Vermieten oder verkaufen? Diese Frage ist mehr als nur eine finanzielle Überlegung; sie berührt rechtliche, steuerliche und persönliche Aspekte. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine fundierte, datengetriebene Entscheidung treffen.
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Die Vermietung eines geerbten Hauses ist nur rentabel, wenn die Nettorendite nach Abzug von Instandhaltung (ca. 1-2 % des Immobilienwerts p.a.), Verwaltung und Steuern positiv ist.
Erben müssen gesetzliche Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) innerhalb von zwei Jahren erfüllen, was Kosten von bis zu 50.000 € verursachen kann.
Als Erbe treten Sie in bestehende Mietverträge ein und übernehmen alle rechtlichen Pflichten, ohne ein Sonderkündigungsrecht zu haben.
Die Vermietung eines geerbten Hauses kann eine attraktive, langfristige Einnahmequelle darstellen. Doch bevor Sie diesen Weg einschlagen, ist eine kühle Kalkulation unerlässlich. Viele Erben unterschätzen den tatsächlichen Aufwand und die laufenden Kosten, die mit der Vermieterrolle einhergehen. Von der Instandhaltung über steuerliche Pflichten bis hin zu rechtlichen Fallstricken – die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. Dieser Artikel analysiert die entscheidenden Faktoren und zeigt Ihnen, wann sich die Vermietung Ihres geerbten Hauses lohnt und wann ein Verkauf die bessere Alternative ist.
Die anfängliche Berechnung der Mietrendite wirkt oft verlockend und einfach. Nehmen wir an, Ihr geerbtes Haus hat einen Verkehrswert von 450.000 € und Sie erzielen eine monatliche Kaltmiete von 1.500 €. Das ergibt eine jährliche Bruttomietrendite von 4,0 %. Doch diese Zahl ist nur die halbe Wahrheit. Von dieser Bruttorendite müssen Sie noch alle nicht umlagefähigen Kosten abziehen. Erst dann zeigt sich die tatsächliche Nettorendite, die oft nur bei 2-3 % liegt. Eine professionelle Bewertung des Verkehrswertes ist der erste Schritt für eine realistische Kalkulation. Diese anfängliche Analyse ist entscheidend, um die wahren finanziellen Aussichten zu verstehen.
Als Vermieter sind Sie für den Erhalt der Immobilie verantwortlich, und diese Kosten können erheblich sein. Experten raten, jährlich 1,0 % bis 2,0 % des Immobilienwertes als Instandhaltungsrücklage zu bilden. Bei einem Haus im Wert von 450.000 € wären das 4.500 € bis 9.000 € pro Jahr. Diese Kosten sind nicht auf den Mieter umlegbar. Hinzu kommen weitere Posten, die Ihre Rendite schmälern:
Verwaltungskosten: Beauftragen Sie eine Hausverwaltung, rechnet diese mit etwa 5-6 % der Kaltmiete.
Versicherungen: Eine adäquate Gebäude- und Haftpflichtversicherung ist unerlässlich und kostet mehrere hundert Euro jährlich.
Leerstandsrisiko: In Deutschland standen 2022 rund 4,5 % aller Wohnungen leer, was ein potenzielles Mietausfallrisiko darstellt.
Rechts- und Beratungskosten: Für Mietverträge oder bei Streitigkeiten fallen schnell Kosten von über 500 € an.
Viele Erben unterschätzen die Summe dieser laufenden Ausgaben massiv. Eine genaue Kenntnis dieser Kosten ist für die Entscheidung, ob sich die Vermietung oder der Verkauf mehr lohnt, fundamental.
Mieteinnahmen sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig und müssen in der Anlage V Ihrer Steuererklärung deklariert werden. Ihr persönlicher Steuersatz, der bis zu 45 % betragen kann, wird auf die zu versteuernden Mieteinnahmen angewendet. Sie können jedoch verschiedene Kosten als Werbungskosten absetzen und so Ihre Steuerlast senken. Dazu gehören Zinsen für Kredite, Grundsteuer und die bereits erwähnten Instandhaltungskosten. Ein wichtiger Hebel ist die Absetzung für Abnutzung (AfA). Bei geerbten Immobilien führen Sie die AfA des Erblassers fort. Für Häuser, die nach 1924 gebaut wurden, beträgt die lineare AfA in der Regel 2 % der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes pro Jahr. Bei vermieteten Immobilien wird der Verkehrswert für die Erbschaftssteuer zudem nur zu 90 % angesetzt, was einen leichten Vorteil verschafft. Eine genaue Berechnung der steuerlichen Auswirkungen ist unerlässlich.
Mit der Vermieterrolle übernehmen Sie eine Reihe von rechtlichen Verpflichtungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Sie treten als Rechtsnachfolger in bestehende Mietverträge ein und können diese nicht einfach kündigen; ein Erbfall stellt keinen Sonderkündigungsgrund dar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind streng und erfordern Aufmerksamkeit:
Mietvertrag: Alle Verträge müssen den aktuellen gesetzlichen Regelungen von 2025 entsprechen, um rechtssicher zu sein.
Nebenkostenabrechnung: Sie müssen jährlich eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung erstellen. Fehler können zur Ungültigkeit führen.
Instandhaltungspflicht: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
Mietpreisbremse: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Diese Pflichten bedeuten einen nicht zu unterschätzenden Zeit- und Verwaltungsaufwand. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie wissen, wie man den Mietpreis korrekt festlegt.
Viele geerbte Häuser wurden vor Jahrzehnten gebaut und entsprechen nicht mehr den heutigen energetischen Standards. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bei einem Eigentümerwechsel, also auch bei einer Erbschaft, oft konkrete Sanierungsmaßnahmen vor. Erben haben in der Regel zwei Jahre Zeit, um diese Pflichten zu erfüllen. Die Nichteinhaltung kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Typische Sanierungspflichten umfassen den Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind, oder die Dämmung der obersten Geschossdecke. Die Kosten für eine umfassende energetische Sanierung können schnell 50.000 € bis 100.000 € übersteigen. Diese Investition muss in Ihre Renditeberechnung einfließen. Ein sanierungsbedürftiges Haus zu erben, stellt daher ein erhebliches finanzielles Risiko dar, das eine genaue Prüfung erfordert.
Die Frage, ob sich die Vermietung Ihres geerbten Hauses lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Bruttorendite von 4 % kann sich nach Abzug aller Kosten und Steuern schnell halbieren. Der Verwaltungsaufwand und die rechtlichen Pflichten erfordern zudem Zeit und Fachwissen. Eine Vermietung ist oft nur dann sinnvoll, wenn die Immobilie in einem guten Zustand ist, sich in einer Lage mit hoher Nachfrage befindet und Sie bereit sind, die langfristige Verantwortung zu tragen. In vielen anderen Fällen, insbesondere bei Sanierungsbedarf oder in Erbengemeinschaften, ist ein Verkauf die wirtschaftlich vernünftigere und stressfreiere Lösung. Eine neutrale, KI-gestützte Mietrendite-Analyse von Auctoa kann Ihnen helfen, alle Faktoren objektiv zu bewerten. So treffen Sie eine sichere Entscheidung auf Basis von Fakten, nicht aus dem Bauch heraus.
Bundesfinanzministerium bietet umfassende Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Bundesfinanzministerium erläutert die Anwendung der Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Der Berliner Mieterverein informiert über die Rechte von Erben, Ehegatten und Familienangehörigen im Todesfall eines Mieters.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt eine Tabelle zu Mieten und Haushaltsnettoeinkommen bereit.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet Informationen zum Mieteranteil in Deutschland.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert darüber, welche Kosten Vermieter steuerlich absetzen können.
Das Finanzamt NRW erklärt, wie die Abschreibung für ein Haus oder eine Wohnung ermittelt wird.
Die Einkommensteuerrichtlinien (EStH) des Bundesfinanzministeriums enthalten offizielle Informationen zu Abschreibungen.
Wikipedia bietet einen Überblick über die Erbschaftsteuer in Deutschland.
Was ist eine gute Mietrendite für ein geerbtes Haus?
Eine gute Nettomietrendite (nach Abzug aller Kosten) für ein geerbtes Haus liegt in der Regel bei über 3 %. Eine Bruttorendite unter 4 % ist oft ein Warnsignal, da die laufenden Kosten den Ertrag schnell aufzehren können. Eine genaue Kalkulation ist entscheidend.
Wie funktioniert die Abschreibung (AfA) bei einer geerbten Immobilie?
Als Erbe übernehmen Sie die Abschreibung des Vorbesitzers (sog. „Fußstapfentheorie“). Wurde das Haus nach 1924 gebaut, können Sie in der Regel weiterhin jährlich 2 % der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ich ein vermietetes Haus erbe?
Sie treten als neuer Vermieter automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein und übernehmen alle Rechte und Pflichten. Ein Erbfall ist kein Grund für eine Sonderkündigung. Mietpreisanpassungen sind nur im gesetzlichen Rahmen möglich.
Welche Risiken gibt es bei der Vermietung einer geerbten Immobilie?
Die größten Risiken sind unkalkulierbare Sanierungskosten bei Altbauten, Mietausfälle durch Leerstand oder zahlungsunfähige Mieter, rechtliche Auseinandersetzungen und der hohe persönliche Zeitaufwand für die Verwaltung. Bei Erbengemeinschaften kommt zudem das Konfliktpotenzial hinzu.
Kann ich die Kosten für die Sanierung eines geerbten Hauses von der Steuer absetzen?
Ja, Erhaltungsaufwendungen können Sie in der Regel sofort als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. Übersteigen die Sanierungskosten in den ersten drei Jahren nach Erbschaft jedoch 15 % der Anschaffungskosten, müssen sie über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden.
Wann ist ein Verkauf des geerbten Hauses die bessere Option?
Ein Verkauf ist oft besser, wenn ein hoher Sanierungsstau besteht, die Lage schwierig ist, Sie den Verwaltungsaufwand scheuen oder als Teil einer Erbengemeinschaft eine schnelle und saubere Aufteilung des Vermögens anstreben. Der Verkauf liefert zudem sofortige Liquidität ohne langfristige Verpflichtungen.